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EEG-Gesetzentwurf nimmt Konturen an

Nun wird das Bild klarer: Nach Verhandlungen mit den Ländern zeichnet sich ab, dass die Windkraft weiter stark beschnitten werden soll.

Bei der der Photovoltaik ist geplant, die Belastung des Eigenverbrauchs durch eine leicht erhöhte Solarförderung auszugleichen. pv magazine liegt eine Version des Referentenentwurfs vor.

Bundesenergieminister Sigmar Gabriel (SPD) verhandelt derzeit fieberhaft mit allen Seiten, um seinen EEG-Gesetzentwurf bis Ende Februar fertigzustellen. Nach Spitzengesprächen mit Vertretern der Bundesländer und der Wirtschaft gibt es bereits leichte Nachbesserung der EEG-Eckpunkte. Allerdings stehen die Verhandlungen mit der EU-Kommission noch aus. pv magazine liegt der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vor.

Gabriel plane im Zuge der EEG-Reform weiterhin die Belastung des Eigenverbrauchs bei neu installierten Photovoltaik-Anlagen. Damit sich die Installation weiter rechne, solle die Solarförderung leicht steigen. Nur so rechne sich die Installation neuer Module noch. Dies hatte auch der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, Carsten Körnig, am Mittwoch angedeutet mit Verweis auf den derzeit kursierenden Gesetzentwurf, der sich in der Ressortabstimmung befindet. Körnig zeigte sich auch sehr überzeugt, dass es keine Belastung des Eigenverbrauchs bei Bestandsanlagen geben werde.

„Der Eigenverbrauch von Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 Kilowatt wird mit der EEG-Umlage belastet. Um die Wirtschaftlichkeit zu wahren, wird diese Belastung über eine Anhebung der Förderung der eingespeisten Energie anteilig kompensiert. Nach den vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen ist bei Photovoltaik-Anlagen größer 10 Kilowatt bis 1 Megawatt ein Eigenverbrauchsanteil von etwa 10 Prozent für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen notwendig, da die Vergütung unterhalb der Stromgestehungskosten liegt. Die Schlechterstellung, die aus der Belastung dieses Eigenverbrauchsanteils durch die EEG-Umlage erfolgt, wird durch einen Aufschlag von 0,4 Cent/Kilowattstunde kompensiert. Darüber hinausgehende Anteile des Eigenverbrauchs werden mit der EEG-Umlage belastet und die-se Belastung wird nicht kompensiert“, heißt es in dem Entwurf.

Ansonsten orientiere sich der vorliegende Entwurf aber auch stark an den Eckpunkten von Gabriel. Die Pflicht zur Direktvermarktung für neue Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen, die je nach Anlagengröße stufenweise eingeführt werden soll, sei weiter enthalten. Auch der Übergang zu Ausschreibungen ab 2017 sei weiterhin im Entwurf enthalten.

Allerdings soll es für eine Übergangszeit – bis das Ausschreibungssystem eingeführt ist – auch weiterhin Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geben, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Für die Festlegung der monatlichen Degression sollen die derzeitigen Vorgaben weiter gelten.

Dies bedeutet, wenn sich der kumulierte Photovoltaik-Zubau für den Berechnungszeitraum zwischen 2500 und 3500 Megawatt bewegt, bleibt es bei der monatlichen Absenkung von einem Prozent bei der Einspeisevergütung. Dennoch steht im Entwurf auch weiterhin, dass nur noch ein Zubau von jährlich 2500 Megawatt Photovoltaik angestrebt wird.

Gabriel will die Industrieprivilegien weiter beschneiden. Vor allem die Schienenbahnen sollen stärker zur Finanzierung der Energiewende herangezogen werden. Deren Befreiung von der EEG-Umlage solle schrittweise aufgehoben werden.

2015 sollen Deutsche Bahn, Straßen- und U-Bahnen 15 Prozent der Umlage zahlen. Der Beitrag solle sich dann bis 2018 auf 30 Prozent erhöhen, heißt es weiter. Zugleich wolle Gabriel aber die Eingangsbarrieren für die Befreiung nochmals senken, so dass auch kleinere Betriebe von der Privilegierung profitieren könnten. Eine endgültige Regelung bei den Industrieprivilegien steht aber noch aus. Die EU hatte kurz vor Weihnachten ein Beihilfeverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob es sich bei den teilweisen Befreiungen der Industrieunternehmen um unerlaubte Subventionen handelt.

Auf dem BEE-Neujahrsempfang hatte Gabriel mit Blick auf das EU-Verfahren gesagt, dass aus Brüssel eine Neuregelung verlangt werde. Am Ende könnte es aber in der Summe bei der gleichen Menge privilegieren Letztverbrauchs durch die Industrie bleiben.

Die „normalen“ Verbraucher zahlen derzeit eine EEG-Umlage von 6,24 Cent je Kilowattstunde. Der privilegierte Letztverbrauch wird mit 0,05 Cent je Kilowattstunde belastet.

Etwas überraschend hat das zuständige Bundesamt BAFA, dass die Anträge auf Befreiung von der EEG-Umlage prüft und gewährt, in dieser Woche bekanntgeben, dass die Zahl der befreiten Unternehmen weiter angestiegen ist. Die Anzahl der begünstigten Abnahmestellen sei gegenüber dem Vorjahr von 2332 auf 2779 gestiegen. Die privilegierte Strommenge erhöhe sich dadurch um 11.544 auf 107.101 Gigawattstunden.

Die Höhe der Entlastung für die Industrieunternehmen werde voraussichtlich von 4,0 Milliarden Euro im vergangenen Jahr auf 5,1 Milliarden Euro in diesem Jahr steigen, teilte die Behörde weiter mit. Mittlerweile hat das BAFA auch die vollständige Liste der befreiten Unternehmen auf seiner Webseite veröffentlicht.

Quelle

pv magazine | Sandra Enkhardt 2014

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