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© Depositphotos.com | Talaj | Am größten Kritikpunkt bei der Photovoltaik hält der jetzige EEG-Entwurf unverändert fest: Kleineren Solaranlagen, die ab 2027 neu ans Netz gehen, wird die gesetzliche Einspeisevergütung gestrichen. Was die Betreiber vom erzeugten Strom nicht selbst verbrauchen, müssen sie vermarkten oder „wegwerfen“.

EEG-Reform und „Netzpaket“: Reiche(s) Kosmetik an den Strom-Gesetzen

Nach einem halben Jahr des Wartens präsentiert das Bundeswirtschaftsministerium endlich einen regulären, Klimareporter° vorliegenden Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie ein Netzpaket. Von kosmetischen Korrekturen abgesehen bremsen die Vorlagen aus dem Hause Reiche die Erneuerbaren aus und verschieben die Macht zugunsten der Netzbetreiber.

Zumindest beim Timing ist der Bundeswirtschaftsministerin Professionalität nicht abzusprechen. Kaum sind die Parlamente in der Sommerpause und die Fachleute im Urlaub, verschickt das Haus von Katherina Reiche (CDU) an einem Freitag spätabends umfangreiche Gesetzestexte – und das mit der Vorgabe an die Verbände, innerhalb dreier Werktage Stellung zu nehmen.

Offenbar hegt Reiche die Hoffnung, die seit Jahrzehnten größte Reform des Strommarkts möge ins Sommerloch fallen. Denn trotz der seit Monaten wachsenden Kritik hält das Ministerium im Grunde an seinen Plänen fest, wie der Klimareporter° vorliegende Referentenentwurf für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz, das EEG 2027, samt mehreren Synopsen im Vergleich zum EEG 2023 zeigt.

In der EEG-Reform sieht die Erneuerbaren-Branche nach wie vor eine erhebliche Gefahr für Investitionen und Arbeitsplätze. Die Bundesregierung schaffe neue Unsicherheit und bremse den Ausbau der erneuerbaren Energien aus, kritisiert Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Dachverbandes BEE, die Gesetzesvorlagen.

Positiv bewertet der Verband zunächst, dass die im neuen Klimaschutzprogramm der schwarz-roten Bundesregierung vereinbarten zusätzlichen 12.000 Megawatt Windkraft ins EEG übernommen und in den Ausschreibungen über drei Jahre verteilt werden sollen. Damit werden nun 2027 und 2028 jeweils 15.000 Megawatt Wind an Land ausgeschrieben, 2029 dann 12.000 sowie 2030 bis 2032 jeweils 10.000 Megawatt.

Für Freiflächen-Photovoltaik sieht der EEG-Entwurf vor, die jährlichen Ausschreibungen von bisher 9.900 auf 14.000 Megawatt zu erhöhen. Dafür sollen die Ausschreibungen für große Solarstromanlagen auf Dächern und an Lärmschutzwänden von bisher 2.300 auf 1.500 Megawatt sinken. Damit setzt das Wirtschaftsministerium den Trend fort, den Solarausbau auf die ökologisch eher problematische Freifläche zu verlagern.

Dass die Ausschreibungsmengen nicht reduziert und bei der Windkraft sogar vorübergehend erhöht werden, findet Volker Quaschning erfreulich. Ob diese Anlagen dann auch alle realisiert werden, hänge allerdings von weiteren Randbedingungen bei der Energiewende ab, etwa den kommenden Regelungen innerhalb des Netzpakets, betont der Professor für Regenerative Energiesysteme an der HTW Berlin.

Nur kleine Zugeständnisse bei kleineren Solaranlagen

Laut dem EEG-Entwurf sollen jedenfalls Solar-Dachanlagen einem strengen Abregelungsregime bei Netzengpässen unterliegen. Unabhängig davon, ob die Anlage über ein intelligentes Messsystem verfügt und wie sie ihren Strom ins Netz einspeist, soll laut Entwurf die Einspeiseleistung pauschal auf 50 Prozent begrenzt werden – die berühmte Spitzenkappung wird deutlich verschärft.

Der Gesetzestext lässt dabei nach wie vor offen, ob diese Halbierung der Netzeinspeisung nur bis 25 oder sogar bis 100 Kilowatt installierter Photovoltaik-Leistung greifen soll.

Davon ausgenommen bleiben, wie in den bisher geleakten Entwürfen angedacht, Steckersolargeräte mit bis zu 2.000 Watt Leistung und einer Wechselrichter-Leistung bis 800 Watt. Für Balkonkraftwerke ändert sich insofern nichts.

Weiterer kleiner Lichtblick: Die bislang vom Ministerium geplante Streichung der Sonderförderung für Doppelnutzungs-Photovoltaik soll zumindest bei Agri- und Moor‑PV ausbleiben. Für diese beiden Sonderformen auf Landwirtschafts- und Moorflächen ist ein Aufschlag von 0,5 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Offen bleibt, ob das reicht, um die enormen zusätzlichen Kosten auszugleichen. Die Parkplatz-PV sowie die Floating‑PV auf Gewässern verlieren offenbar ihre bisherigen Boni. 

Fotolia.com | arsdigital | E-Auto-Fahrer sind echte Sonnenstrom-Fans
© Fotolia.com | arsdigital | Das Ende der Einspeisevergütung für Neuanlagen wird etwas abgepuffert.

Am größten Kritikpunkt bei der Photovoltaik hält der jetzige EEG-Entwurf unverändert fest: Kleineren Solaranlagen, die ab 2027 neu ans Netz gehen, wird die gesetzliche Einspeisevergütung gestrichen. Was die Betreiber vom erzeugten Strom nicht selbst verbrauchen, müssen sie vermarkten oder „wegwerfen“.

Die breite Kritik an der Streichung der EEG-Vergütung führte nur zu sehr kleinen Zugeständnissen des Ministeriums: Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt Nennleistung, die ihren Strom direkt vermarkten, sollen Anspruch auf einen Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde haben. Der Bonus soll höchstens für vier Jahre nach Aufnahme der Direktvermarktung gezahlt werden.

Ein zweites Zugeständnis: Sofern diese Solaranlagen ihren Strom noch nicht mit angemessenem Aufwand direkt vermarkten können, sollen sie Anspruch auf eine befristete Übergangszahlung haben, heißt es im Entwurf.

Die bisherige Einspeisevergütung wird dazu in „Netzbetreiberabnahme“ umbenannt und stark degressiv gestaltet. Sie soll ab Anfang 2027 für neue Photovoltaikanlagen von weniger als 50 Kilowatt gelten, die vor 2028 in Betrieb gehen, für Anlagen bis zu 25 Kilowatt, die vor 2029, und Anlagen bis sieben Kilowatt, die vor 2030 ans Netz kommen.

Erzeugen Solarhaushalte beispielsweise ab Anfang 2027 mit einer Dachanlage unter sieben Kilowatt Strom und speisen ihn ins Netz ein, können sie knapp drei Jahre mit der Übergangszahlung rechnen. 

Soweit sich das aus dem Paragrafenwust herauslesen lässt, beträgt die Übergangszahlung 6,2 Cent für die Kilowattstunde, abzüglich eines Cents für die Netzbetreiber.

Mutmaßlich können die Anlagen, die zunächst die Übergangszahlung erhalten, nach deren Auslaufen dann noch in die Direktvermarktung mit Bonus wechseln. Richtig bestätigt ist das aber bisher nicht.

„Eine Übergangszahlung gibt noch keine Investitionssicherheit“

Der Bundesverband Solarwirtschaft hält die Pläne zur EEG-Reform weiter für gänzlich aus der Zeit gefallen. „Diese halten Privathaushalte länger in fossiler Energieabhängigkeit und gefährden Zehntausende Jobs in der Solarbranche“, warnt Verbandsgeschäftsführer Carsten Körnig.

Schon heute hätten viele Anlagenbetreiber Schwierigkeiten, einen Direktvermarkter für ihren Strom zu finden. Für Privathaushalte und Kleingewerbe werde dies zu einer kaum überwindbaren Investitionsbarriere führen, sagt der Solarverband voraus. 

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Nina Scheer sieht Einspeisevergütung und gesicherte Stromabnahme für viele kleine Anlagen ebenfalls als nach wie vor unverzichtbares Element. „Allein eine Übergangszahlung gibt keine ausreichende Investitionssicherheit“, betont die energiepolitische Sprecherin ihrer Fraktion.

Auch die Pflicht zu Direktvermarktung werde absehbar zum Ausschlussgrund für Projekte werden, so Scheer. „Wir können es uns nicht leisten, auf die dezentralen Potenziale zu verzichten – weder der Wertschöpfung und der Flächennutzung nach noch die Akteure betreffend“, erklärt die Abgeordnete. 

© fotolia.com | Marco Gusella |Noch ein paar Grüntöne für ein insgesamt rückschrittliches Gesetz – viele Medien gaben sich damit zufrieden.

Beim Biogas sieht der EEG-Entwurf vor, das Volumen der Ausschreibungen leicht zu erhöhen. 2027 und 2028 sollen jeweils 1.000 Megawatt Leistung ausgeschrieben werden, 2029 und 2030 je 750 und 2031 und 2032 jeweils 500 Megawatt. Damit soll die installierte Biogas-Leistung bis 2030 auf 9.500 Megawatt steigen. Bisher waren 8.400 Megawatt vorgesehen.

Dennoch bleibe der EEG-Entwurf weit hinter den Ankündigungen im Koalitionsvertrag zurück, bemängelt Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie. „Statt dem versprochenen Erhalt der Stromerzeugung aus Biomasse und
einer Perspektive gerade für landwirtschaftliche Biogasanlagen droht in den kommenden Jahren der Rückbau tausender Anlagen“, warnt die Branchenvertreterin.

Die derzeit diskutierten Mengen reichen für Rostek nicht im Ansatz aus, um den zahlreichen Bestandsanlagen, die bald aus dem ersten EEG-Förderzeitraum fallen, eine Anschlussregelung zu bieten. Nachbesserungen vor allem beim Ausschreibungsvolumen seien zwingend erforderlich, fordert Rostek.

Die Branche lehnt auch den geplanten Wegfall von Ausschreibungen für Biomethananlagen im Strommarkt ab. Dies begründet der EEG-Entwurf auch damit, die „wertvolle Bioenergie“ werde künftig in anderen Sektoren benötigt. Gemeint ist damit offensichtlich ihr Einsatz bei der Grüngasquote und der „Bio‑Treppe“ im neuen Heizungsgesetz. Auf diesen kommenden Switch von der Verstromung hin zum Verheizen des Biogases stellt sich aber offenbar die Branche inzwischen auch ein.

Reizbegriff gestrichen, Netzanschluss-Regeln aber nur abgeschwächt

Auch beim Netzpaket gibt es, soweit bekannt, Zugeständnisse des Wirtschaftsministeriums aufgrund vielfacher Kritik. So soll aus der neuen Vorlage der Reizbegriff Redispatch-Vorbehalt verschwunden sein – die entsprechenden Regelungen fallen aber nicht gänzlich weg.

Netzbetreiber sollen Netzabschnitte künftig als „kapazitätslimitiert“ ausweisen, wenn dort im Vorjahr aufgrund von Netzengpässen mehr als fünf Prozent des Stroms abgeregelt wurden. Bislang lag das Limit bei drei Prozent.

Auch wurde in dem neuen Paket der Zeitraum verkürzt, für den wegen limitierter Netzkapazität der Ausbau der Erneuerbaren begrenzt werden kann. Wurden dafür bisher maximal zehn Jahre angepeilt, sind es jetzt sechs Jahre. Auch sollen Wind- und Solaranlagen getrennt betrachtet werden. Zwar soll das Netz in den kritischen Gebieten vorrangig ausgebaut werden, konkrete und sanktionsbewehrte Fristen dafür gibt es bislang aber nicht.

Wie bisher sollen auch in limitierten Netzgebieten neue Wind- und Solaranlagen angeschlossen werden können, diese müssen dann aber auf einen Teil ihrer Entschädigung bei Abregelungen verzichten – der Redispatch-Vorbehalt bleibt vom Inhalt her im Gesetz. Die Ausfallhöhe soll laut dem neuen Netzpaket auf zehn bis 20 Prozent der jährlichen Stromerzeugung begrenzt werden, eine konkrete Höhe ist noch offen.

BEE‑Präsidentin Heinen-Esser hält diese Anpassungen letztlich für Augenwischerei. Bei einer Anlagenlaufzeit von rund 20 Jahren würden sechs Jahre Warten auf den Anschluss immer noch rund ein Drittel der Betriebszeit ausmachen. „Das ist für Projekte potenziell existenzbedrohend“, sagt Heinen-Esser.

Alles in allem bleibt es im Netzpaket bei der starken Verschiebung der Macht im Stromsystem hin zu den Netzbetreibern. Claudia Kemfert hält den jetzigen Kompromiss dennoch für besser als den ursprünglichen pauschalen Redispatch-Vorbehalt.

„Entscheidend ist nun, dass aus regionaler Steuerung keine dauerhafte Ausbaubremse wird“, betont die Energieökonomin. Für Kemfert muss auch zuerst die digitale Infrastruktur zur Verfügung stehen, bevor die Direktvermarktung vorgeschrieben wird. „Wer die Einspeisevergütung zurückfährt, bevor Smart Meter und bezahlbare Vermarktungsangebote verfügbar sind, riskiert einen Dämpfer bei der Dach-Photovoltaik“, schätzt sie.

Auch Sascha Müller-Kraenner von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sieht im neuen Netzpaket Verbesserungen gegenüber den ersten Entwürfen. Doch verlagere die Bundesregierung nach wie vor die Folgen eines unzureichenden Netzausbaus auf diejenigen, die die Energiewende überhaupt erst möglich machten, kritisiert der DUH-Geschäftsführer. Zugleich blieben die Vorgaben für Netzbetreiber zu Transparenz und Digitalisierung vielfach unverbindlich.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2026 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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