EEG wird zum Erneubare-Energien-Begrenzungsgesetz
„Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums macht aus dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien ein Gesetz, das den Ausbau de facto begrenzt.“
„Seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima wird die von der Bundesregierung proklamierte Energiewende durch EEG-Reformen schrittweise ausgehebelt: 2012 wurde die Photovoltaik, 2014 die Bioenergie ausgebremst. Mit dem EEG 2016 droht nun der Windenergie eine drastische Drosselung“, so Falk weiter.
Ziel der Bundesregierung bei der EEG-Reform sei es, den Anteil Erneuerbarer Energien im Stromsektor bis 2025 auf maximal 45 Prozent zu deckeln. „Würden die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums umgesetzt, hieße das nichts anderes, als den Anteil schmutziger fossiler Energieträger bei 55 Prozent im Jahr 2025 zu zementieren. Das steht im diametralen Widerspruch unserer Klimaschutzziele und aller Beteuerungen auf der UN-Klimakonferenz in Paris.“ Zudem kündigt das BMWi mit seinem Eckpunktepapier die Bund-Länder-Einigung aus dem Jahr 2014 zum Ausbau der Windenergie.
Falk betont weiter, dass Deutschland wesentlich mehr zum Klimaschutz beitragen könnte, wenn die Bundesregierung den von der Bevölkerung gewünschten schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien zulassen würde. Sowohl im Stromsektor als auch in den Bereichen Wärme und Mobilität könnten mit einer ambitionierteren Energiepolitik wesentlich mehr CO2-Einsparungen erreicht werden.
„Die Technologien und die Modelle für einen raschen Ausbau der Erneuerbaren Energien sind vorhanden – und sie werden immer günstiger. Erneuerbare Energien sind der einzige Weg für Klimaschutz bei gleichzeitigem Wirtschaftswachstum.“