Eigenverbrauch aus EEG-Bestandsanlagen bleibt von Umlage befreit
Bundeswirtschaftsminister und EU-Wettbewerbskommissarin haben sich auf ein Energiepaket verständigt, das unter anderem Regelungen im Gesetz zur KWK-Förderung und EEG 2017 betrifft.
So soll der Eigenverbrauch bei EEG-Bestandsanlagen weiterhin befreit bleiben, solange die Anlagen nicht grundlegend modernisiert werden. Auch die technologieübergreifenden Ausschreibungen für Windkraft und Photovoltaik, die 2018 getestet werden sollen, sind Teil der Einigung zwischen Berlin und Brüssel.
Im Kern gehe es bei der Einigung etwa um die Eigenversorgung. Berlin und Brüssel hätten sich darauf verständigt, dass der Eigenverbrauch aus Bestandsanlagen im EEG vollständig von der anteiligen Umlagezahlung befreit bleibe. Mit dem EEG 2014 hatte die Bundesregierung den Eigenverbrauch aus EEG-Anlagen zunächst mit 30 Prozent, mittlerweile mit 40 Prozent EEG-Umlage belastet. Dies bleibe auch für alle Neuanlagen so bestehen. Wenn Bestandsanlagen aus dem EEG substanziell modernisiert würden, müssten sie danach 20 Prozent EEG-Umlage für den Eigenverbrauch zahlen, so das Bundeswirtschaftsministerium zur Einigung. Für die Umsetzung dieser Vorgaben werde im Herbst eine gesetzliche Anpassung des EEG erfolgen. Das Änderungsgesetz erarbeite das Bundeswirtschaftsministerium derzeit und es solle im Herbst den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte zwar grundsätzlich die Einigung zwischen Brüssel und Berlin, die mehr Planungssicherheit für die Energiebranche insgesamt bringe. Im Punkt der EEG-Umlagebefreiung bei Eigenverbrauch kritisierte Geschäftsführer Hermann Falk: „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum der Einsatz von Strom aus Braunkohlekraftwerken beim Braunkohletagebau weiterhin von der EEG-Umlage ausgenommen bleibt und damit die EEG-Umlage erhöht. Strom aus Erneuerbare Energie-Anlagen, die größer als 10 Kilowatt installierter Leistung sind, wird hingegen mit einem Teil der EEG-Umlage belastet.“
Bei den Gesprächen sei es auch um die geplanten gemeinsamen Ausschreibungen von großen Photovoltaik-Anlagen und Windkraft an Land gegangen, erklärte das Ministerium in Berlin. Diese technologieübergreifenden Ausschreibungen sind in der EEG-Novelle mit einer jährlichen Kapazität von 400 Megawatt ab 2018 vorgesehen. Die Ergebnisse sollen dann „ergebnisoffen evaluiert“ und mit den technologiespezifischen Ausschreibungen verglichen werden. Diese Ausschreibungen sieht der BEE „sehr kritisch“. „Diese Vorgaben laufen einem systemisch sinnvollen Ansatz zuwider“, erklärte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Nach Angaben des Ministeriums wird es zudem noch die im EEG 2017 vorgesehene sogenannte Innovationsausschreibung von 50 Megawatt pro Jahr für besonders systemdienliche Anlagen ab 2018 geben. Für beide Ausschreibungen seien für die konkrete Umsetzung noch Verordnungen erforderlich, die 2017/18 erlassen werden sollen.
Bei Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen hätten sich beide Seiten auf Ausschreibungen für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt Leistung verständigt, so das Ministerium. Eine entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage werde noch in diesem Jahr verabschiedet und die erforderliche Verordnung zur Umsetzung dann 2017 erlassen. Demzufolge könnten die Ausschreibungen im Winter 2017/18 beginnen. Die Grünen kritisieren diese Einigung heftig.
Die Entlastung der energieintensiven Industrie bei der KWKG-Umlage wird erhalten bleiben, wie das Ministerium bekanntgab. Es würden die Besondere Ausgleichsregelung des EEG 2017 greifen. Wer einen Begrenzungsbescheid auf der Grundlage des EEG habe, werde auch nach dem KWKG-Umlage entlastet. Damit sieht Gabriel nach eigenen Worten „die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen und damit Arbeitsplätze und hochwertige Beschäftigung in Deutschland“ gesichert.
Mit der Einigung mit Brüssel könnten nun die angemeldeten Gesetzesvorhaben auch in den förmlichen Entscheidungsverfahren der Europäischen Kommission abgeschlossen werden könnten, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium in Berlin. Der aus den Gesprächen mit der Europäischen Kommission resultierende Anpassungsbedarf im nationalen Recht werde derzeit erarbeitet. Den erforderlichen Referentenentwurf wolle das Bundeswirtschaftsministerium noch im Herbst 2016 vorlegen. BEE-Geschäftsführer Hermann Falk zeigte sich verwundert, dass die EU-Kommission auch nach dem Brexit-Votum in Großbritannien „weiterhin bis in die kleinsten Details der Energiepolitik der Mitgliedsstaaten hinein regiert“. Dabei hätten sich EU-Kommissionspräsident und EU-Parlamentspräsident bereits gegen die Einmischung von Brüssel in politische Detailfragen der Mitgliedsstaaten ausgesprochen, so Falk weiter.