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Elektrohandwerk wendet sich gegen die Belastung von Kleinanlagen mit der EEG-Umlage

Photovoltaik-Anlagen bis 100 kWp freistellen.

Aus den Verhandlungen über die EEG-Novelle ist der neue Plan bekannt geworden, die Bagatellgrenze von Anlagen mit einer Größe von 10 Kilowatt Peak (kWp) für die Belastung mit der EEG-Umlage, entfallen zu lassen. Alle Formen der Eigenversorgung sollen in Zukunft 40 Prozent der EEG-Umlage tragen. Damit würden nach Auffassung des ZVEH die Akzeptanz der Energiewendepolitik gefährdet: „Die Energiewende war bislang von breitem bürgerschaftlichen Engagement getragen. Es steht zu befürchten, dass dieses Engagement nun abgewürgt wird, weil investitionswillige Verbraucher sowie kleine und mittelständische Unternehmer nun zusätzlich zu den erhöhten Investitionskosten in die Photovoltaik-Anlage auch noch mit der EEG-Umlage belastet werden“, so Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi.

Nach Auffassung des ZVEH macht die Belastung von kleinen PV-Anlagen mit der EEG-Umlage auch systematisch gesehen keinen Sinn. Denn zum einen wird damit ein Anreiz gesetzt wieder eher einzuspeisen, als den Eigenverbrauch zu optimieren, was zufolge hat, dass die Netze die Verteilung der erneuerbaren Energien zu schultern haben. Zum anderen führt die Einspeisung dann dazu, dass der Strom aus erneuerbaren Energien vermarktet werden muss, was zu Differenzkosten führt, die wieder über die EEG-Umlage getragen werden müssen. Damit werden also aktuelle Probleme verschärft, als diese zu lösen.

Die Belastung von PV-Kleinanlagen mit der Umlage macht aus weiteren Gründen keinen Sinn. „Die Bundesregierung konterkariert damit ihre eigenen Förderprogramme für den Ausbau von Speichern mit Photovoltaik-Anlagen. Denn Betreiber von Kleinanlagen werden angesichts der Belastung mit der EEG-Umlage nun nicht mehr bereit sein, die zusätzlichen Kosten für netzdienliche Speicher zu tragen“, ergänzt Ingolf Jakobi.

Besser wäre es daher nach Ansicht des ZVEH den Ansatz der Förderung von PV-Kleinanlagen auch in Zusammenhang mit Speichern weiter konsequent zu fördern, um so klare Signale zu setzen. Eigentlich war vor diesem Hintergrund schon die bisherige Bagatellgrenze von 10 kWp zu gering.

„Aus unserer Sicht macht eine Freistellung von Eigenverbrauch aus PV-Anlagen bis zu einer Größe von 100 kWp absolut Sinn. Zumindest muss die Bundesregierung die Kompromissvorschläge des Bundesrates aufgreifen und zu einer Bagatellgrenze von 30 kWp kommen.“ Gerade in diesem Segment können Verbraucher und kleine bis mittlere Unternehmer mit ihrem Engagement die Energiewende mit vorantreiben. Dies hat auch der Bundesrat so gesehen. In diesem Bereich wird zudem der Bau von Speichern gefördert.

Berechtigte Forderungen, nach denen sich auch die Eigenverbrauchsanlagen an den Kosten der Energiewende beteiligen sollen, lassen sich nach Auffassung des ZVEH nicht über die EEG-Umlage, sondern beispielsweise über die Netzentgelte erfüllen. Die Bundesregierung sollte statt mit den derzeit diskutierten zusätzlichen Belastungen die Bürger-Energiewende abzuwürgen, dringend nach neuen Wegen suchen, die Bürger stärker mit einzubeziehen. Deshalb fordert der ZVEH statt einer EEG-Umlage auf Eigenverbrauchsanlagen endlich eine Flexibilisierung des Strommarktes zu schaffen, die es weiten Teilen der Bevölkerung ermöglicht, sinnvoll zur Entlastung der Netze und der Nutzung von erneuerbaren Energien beizutragen.

Quelle

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) 2014

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