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Erhebliche Unterschiede bei der Subventionierung erneuerbarer Energien

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entfallen – bezogen auf die Endenergie – im Mittel 15% des gesamten Energiebedarfs von Haushalten auf elektrische Energie.

Am 31.10.2012 hat die Bundesnetzagentur die neuen Fördersätze für Photovoltaik (PV)-Anlagen bekannt gegeben. Demnach erhalten Besitzer von kleinen PV-Anlagen eine Vergütung von 17,9 Eurocent für jede in das Netz eingespeiste kWh Strom. So kann eine Privatperson für eine durchschnittlich große PV-Anlage (5 kWpeak) innerhalb von 20 Jahren mit einer effektiven Förderung von etwa 435 €/m² rechnen.

Ein Vergleich mit Solarthermie (ST)-Anlagen, welche die Sonnenenergie nutzen, um Wärme zu generieren, zeigt erhebliche Förder-Differenzen zwischen diesen beiden solaren Energieerzeugungsanlagen. Das Marktanreizprogramm unterstützt die Errichtung von kleinen bis mittelgroßen ST-Anlagen mit einem pauschalen Betrag von 1500 €. Bei einer typischen ST-Anlage (12,5 m² mit 800 l Puffer) ergibt sich somit ein direkter Zuschuss von 120 €/m², obwohl sie pro Fläche einen höheren nutzbaren Energieertrag liefert.

Differenzierte Betrachtung wichtig

Für einen ausgewogenen Vergleich muss zum einen beachtet werden, dass dem Fördermittelgeber – im Gegenzug für die PV-Förderung – der eingespeiste Strom zur weiteren Vermarktung überlassen wird. Aus diesem Grund reduziert sich der Förderbetrag um den EEX-Baseloadpreis von derzeit 4,35 ct/kWh. Außerdem muss die höhere Wertigkeit des Stromes gegenüber der Wärme berücksichtigt werden. Durch die Gewichtung mit dem sogenannten Primärenergiefaktor lässt sich die Primärenergie-Menge (z.B. Gas, Öl oder Kohle) ermitteln, welche durch die regenerativ gewonnene Energie eingespart wurde. Für Wärme beträgt dieser Faktor 1,1, für Strom 2,6.

Selbst nach dieser primärenergetischen Bewertung bleibt das Ungleichgewicht der Förderbedingungen bestehen: Jede durch ST substituierte Primärenergieeinheit wird mit weniger als einem Drittel der Summe bezuschusst, die PV-Anlagen erhalten. Für PV-Strom ergibt sich eine Förderung vermiedener fossiler Primärenergie von 5,4 ct/kWh, für ST-Wärme sind es 1,7 ct/kWh1) . In ähnlicher Relation stehen die Zuschüsse pro vermiedener CO2-Emissionen über die Laufzeit von 20 Jahren: 250 €/t für PV-Systeme (bei 560 g CO2/kWh für den dt. Strommix) und 75 €/t für ST-Anlagen (bei 244 g CO2/kWh für Erdgas), vgl. Abbildung 1.

Anstrengungen im Wärmesektor verstärken

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entfallen – bezogen auf die Endenergie – im Mittel 15% des gesamten Energiebedarfs von Haushalten auf elektrische Energie. Obwohl die restlichen 85% für Warmwasser und Raumheizung aufgebracht werden müssen, besteht aufgrund der aufgezeigten Förder-Diskrepanz im Privatbereich nur ein sehr geringer Anreiz, diesen Anteil zumindest teilweise durch solare Wärme zu decken. Eine noch geringere Flächenförderung (90 €/m²) erhalten ST-Anlagen mit einer Kollektorfläche ab 16 m², welche signifikant höhere solare Deckungsanteile erreichen.

Da bei ST-Anlagen, wie auch bei der PV, ein Großteil der Wertschöpfung über die Installation generiert wird, könnte die einheimische Wirtschaft – unter der Maßgabe einer geeigneten Förderpolitik – gleichermaßen profitieren. Die Energiewende darf den Wärmesektor nicht außer Acht lassen; daher müssen von politischer Seite verstärkt Anreize zum Bau von Solarthermie-Anlagen geschaffen werden.

1) Für die Berechnung wurden hierbei alle direkten und indirekten Förderungen berücksichtigt: So müssen neben der Einspeisevergütung die durch den Eigenverbrauch von PV-Strom entgangenen Steuern und Umlagen des Strombezugspreises – sowie die zusätzlich zu entrichtende Einkommenssteuer für den Stromverkauf nach Abschreibung des Kaufpreises der Anlage – beachtet werden. Bei der ST wirken sich die Mehrwertsteuer des Kaufpreises – sowie die durch den vermiedenen Bezug konventioneller Energieträger entgangen Steuern – auf die effektive Förderung aus.

Quelle

Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. 2012Dipl.-Phys. Roger Corradini | Dipl.-Ing. Manuel Sutter

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