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EU einigt sich bei Klima-Lastenteilung

Eine weitere Verordnung über den Klimaschutz in der EU zwischen 2020 und 2030 ist fertig verhandelt.

Nach der Entscheidung zum Emissionshandel im November haben sich EU-Parlament und Ministerrat kurz vor Weihnachten auf einen provisorischen Entwurf zur sogenannten Effort-Sharing-Verordnung – einer Regelung zur Lastenteilung – geeinigt. Unter diese Verordnung fallen alle Sektoren, die nicht vom Emissionshandel abgedeckt werden: Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall. Diese Sektoren machen zusammen immerhin 60 Prozent der Treibhausgas-Emissionen der EU aus.

Die Verordnung betrifft die Jahre 2020 bis 2030 und soll dazu dienen, die europäischen Zusagen für das Pariser Klimaabkommen einzuhalten. Insgesamt will die EU in diesen zehn Jahren so viele Treibhausgase einsparen, dass sie auf 60 Prozent des Emissionsniveaus von 1990 kommt. Damit das klappt, sollen die „Effort-Sharing-Sektoren“ 30 Prozent der Emissionen gegenüber 2005 einsparen. Effort Sharing bedeutet dabei, dass die EU-Länder sich die Klimaschutz-Arbeit je nach Wirtschaftskraft aufteilen und so bis zum Jahr 2030 zwischen null und 40 Prozent ihrer Emissionen in den vier Sektoren einsparen müssen, gemessen am Stand von 2005. Deutschland muss nach der aktuellen Entscheidung 38 Prozent Einsparung schaffen.

Einer der größten Streitpunkte während der Verhandlungen war die Methode, mit der berechnet wird, wie viel ab dem Jahr 2020 eingespart werden muss. Umstritten war vor allem, wann der Ausgangspunkt für die Reduktion der Emissionen sein soll und welches Jahr als Referenzjahr dienen soll. Je später der Ausgangszeitpunkt und je höher das „Startniveau“, desto weniger Emissionen müssten insgesamt eingespart werden.

Den Vorschlag der EU-Kommission, die durchschnittlichen Emissionen aus den Jahren 2016 bis 2018 als Grundlage zu nehmen, hatten Umweltverbände immer wieder kritisiert. Sie rechnen damit, dass die Emissionen zwischen 2018 und 2020 weiter sinken und damit der Ausgangswert höher ist als die tatsächlichen Emissionen. Das EU-Parlament hatte für den 2016-bis-2018-Durchschnitt oder für das 2020er Klimaziel als Ausgangslevel plädiert, je nachdem wo die Emissionen niedriger liegen. Den Startpunkt wollte das Parlament im Jahr 2018 setzen.

Mit der Einigung sind nun die Vertreter des Ministerrats – der hier aus den Umweltministern aller EU-Mitgliedsstaaten besteht – und des EU-Parlaments einen Kompromiss eingegangen: Was das Startniveau angeht, wird der Vorschlag der Kommission übernommen, als Startpunkt wurde 2019 oder 2020 festgelegt.

Außerdem haben sich die Verhandler auf eine Sicherheitsreserve mit einem Umfang von 105 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent geeinigt. Weniger wohlhabende Staaten, die Probleme haben, ihre Ziele für 2030 zu erreichen, sollen die Reserve in Anspruch nehmen können. Die vorläufige Einigung muss noch von den Mitgliedsstaaten bestätigt werden.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „KLIMARETTER.INFO“ (fme) 2017 verfasst – das Nachrichten- und Debattenmagazin zu Klima und Energiewende – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von „Klimaretter.info“ (post@klimaretter.info) weiterverbreitet werden!   

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