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Expertenliste ist seit 1. Juni 2014 bei KfW-Förderung Pflicht

Baubegleitung soll für mehr Qualität am Bau sorgen.

Seit 1. Juni 2014 müssen alle, die als Sachverständige für die KfW-Programme Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren beraten wollen in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sein. Die Liste wird von der Dena verwaltet. Neue Fachleute können sich jetzt noch bewerben, Förderung aber erst dann abwickeln, wenn ihr Antrag freigeschaltet ist. Registrierung und erste Jahresgebühr kosten 150 Euro. Die Eintragung ist auch über Netzwerkpartner möglich. Gleichzeitig gibt es neue Regelungen zur Baubegleitung, die unter Energieberatern für Diskussionen sorgen.

Mit der Expertenliste sollen Bauherren, die einen KfW-Kredit oder Förderung des Bafa beantragen, sicher sein können, dass die beauftragten Fachleute Mindestqualifikationen haben. Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen. Als Zusatzqualifikation erfordert der Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste den Nachweis einer erfolgreich absolvierten Weiterbildung im Modul „Beratung“ für die Eintragung für die Vor-Ort-Beratung (Bafa), im Modul „Planung und Umsetzung“ für die Eintragung für KfW-Förderprogramme (Energetische Fachplanung und/oder Baubegleitung) und für beide Module für die Eintragung als Experte für Bafa und KfW.

Gefördert wird im Zusammenhang mit Gebäudesanierung auch die Baubegleitung und energetische Fachplanung. Auch dazu ist in der Regel eine Eintragung in die Expertenliste notwendig.

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Quelle

EnBauSa.de | Pia Grund-Ludwig 2014

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