Fragen und Antworten zur EEG Novelle
Nach der Anrufung des Vermittlungsausschusses (VA) zur EEG Novelle gibt es nun vielfache Fragen.
Wie wird weitergehen und welche Rahmenbedingungen sich aktuell für Investoren in PV-Anlagen bieten. Hans-Josef Fell hat die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt:
Was hat der Bundesrat am 11. Mai zur EEG Novelle entschieden?
Der Bundesrat hat mit einer 2/3-Mehrheit entschieden den Vermittlungsausschuss (VA) zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen. Damit ist das im Bundestag beschlossene Gesetz nicht vom Bundesrat abgelehnt worden. Vielmehr wird nun der VA zusammentreten und Änderungsvorschläge am vorliegenden Gesetz erarbeiten.
Wann tritt der VA zusammen und wann ist mit einer Einigung zu rechnen?
Der VA wird voraussichtlich in der 21. Kalenderwoche zum ersten Mal zusammentreten. Es gibt keine Frist, bis wann der VA seine Arbeit abgeschlossen haben muss. Grundsätzlich tagt der Vermittlungsausschuss jedoch maximal drei Mal, dann muss es ein Ergebnis geben. Dazwischen wird in der Regel in Arbeitsgruppen verhandelt. Zudem haben sich alle Beteiligten für einen zügigen Abschluss der Verhandlungen noch vor der Sommerpause ausgesprochen.
Welche gesetzliche Grundlage ist zur Zeit gültig und welche Vergütungssätze werden momentan gezahlt?
Bis das neue EEG in Kraft ist, was es erst sein wird, wenn sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses angenommen haben, gilt das aktuelle am 1. Januar 2012 in Kraft getretene EEG. Die dort gültigen Vergütungssätze gelten also bis zum in Kraft setzen des neuen EEG.
Allerdings kann auch weiterhin als Ergebnis des Vermittlungsausschusses eine rückwirkende Vergütungssenkung zum 1.4.2012 aber auch zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden.
Anlagenbetreiber, die jetzt anschließen und die jetzt gültigen Vergütungen ausbezahlt bekommen, müssen dann damit rechnen, dass später die neuen, niedrigeren Vergütungssätze doch gelten und zum Beispiel mit zukünftigen Vergütungszahlungen verrechnet werden.
Lohnt es sich jetzt zu investieren?
Da weiterhin Unsicherheit droht, können sich Investoren nach folgender Faustregel entscheiden: Die Vergütungssätze, die in der vom Bundestag beschlossenen Fassung der EEG Novelle stehen, stellen sozusagen die negativste der zu erwartenden Möglichkeiten dar. Wer damit wirtschaftlich eine Anlage bauen kann, hat gute Aussichten, dass zumindest diese Vergütungssätze tatsächlich Gesetzeskraft erlangen.
Der Bundesrat hat aber den VA angerufen, weil ihm unter anderem die meisten der dort niedergeschriebenen Vergütungssätze zu niedrig sind. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat zumindest teilweise höhere Vergütungen und andere Verbesserungen als in der Bundestagsfassung durchsetzen wird. Diese würden dann ab dem noch festzulegenden Stichtag gelten.
Wer die Tendenzen lesen will, in welche Richtung der Bundesrat Verbesserungen erreichen will, sollte den im Bundesrat am letzten Freitag verabschiedeten Antrag lesen
Im Klartext: Wer mit den in der Bundestagsfassung niedergelegten Bedingungen investieren kann, ist gut beraten dies zu tun, er kann dann sogar auf eine höhere ihm zustehende Vergütung hoffen. Die politischen Einschätzungen sprechen dafür, aber wie immer kann es in der Politik dafür keine Sicherheitsgarantie geben.
Wofür werden sich die Grünen einsetzen?
Wir werden weiterhin für unsere Ziele kämpfen. Dazu zählen die Beibehaltung der mittleren Vergütungsklassen, eine Anhebung des Ausbaukorridors auf 4500 bis 5500 Megawatt, die Beibehaltung der Vergütung für Freiflächenanlagen über 10 Megawatt, die Aufhebung der zehn- bis zwanzigprozentigen Zwangsvermarktung für Anlagen unter einem Megawatt und die Einführung eines Speicherbonus.
Quelle
Hans-Josef Fell MdB 2012Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen