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Green City Energy fordert Speichervergütung für leistungsoptimierte Solaranlagen

Die neue Bundesregierung steht vor der Aufgabe, die Erneuerbaren Energien besser in das Stromnetz zu integrieren und die Kosten gerechter zu verteilen.

Um insbesondere die großen, schwankenden Solarstrommengen besser in das Stromnetz einzubinden, schlägt Green City Energy eine Leistungslimitierung für PV-Anlagen in Kombination mit einer Speichervergütung vor. Green City Energy hat ein einfaches Vergütungsprinzip für den gespeicherten Strom entwickelt und bringt den Vorschlag in den kommenden politischen Diskurs zur Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) ein. Die Förderung dezentraler Speicher ist bezahlbar und sinnvoll, da der Ausbau von Speichern bei einer ganzheitlichen Betrachtungsweise volkswirtschaftlich gewinnbringend ist. Der Ausbau dezentraler Speicher ist für das Gelingen einer bürgernahen, vor Ort verankerten Energiewende zwingend.

Wenn mittags in Deutschland flächendeckend die Sonne scheint, purzeln an der Strombörse die Preise. Das Überangebot an Solarstrom wird bei dem weiteren und notwendigen Zubau von Photovoltaikanlagen steigen. Dies stellt für den Systemverbund eine große Herausforderung dar, der Solarstrom belastet die Netze. Das muss nicht sein, im Gegenteil. Green City Energy hat einen Vorschlag erarbeitet für ein Anreizsystem, mit dem die gewaltigen Solarstrommengen von heute schon bis zu 24,9 GW Spitzenleistung (Solarstromrekord am 21.Juli 2013) systemdienlich in die Netze integriert werden können.

Um die Solarstrommengen im Tagesverlauf zu vergleichmäßigen, steht Green City Energy für eine Förderung der volkswirtschaftlich sinnvollen und notwendigen Kombination aus Speicherzubau und Leistungsoptimierung von PV-Anlagen.

Alhard von Nordenskjöld, Leiter technische Innovation bei Green City Energy bringt die Forderung auf den Punkt. „Baut Speicher, nicht Netze!“ lautet seine Botschaft. „Statt Milliarden in den Netzausbau zu stecken, sollten Anreize für dezentrale Stromspeicher geschaffen werden. Anders als immer behauptet, sind solche Speicher bei einer Gesamtbetrachtung aus volkswirtschaftlicher Perspektive sinnvoll“, so von Nordenskjöld weiter.

Vergütungsprinzip für dezentrale Speicher gibt der Photovoltaik eine Zukunft

Um Solarstromspitzen zukünftig zu reduzieren, sollten Solarstromanlagen nur noch bis zu maximal 30 Prozent ihrer Modulnennleistung auf Basis der jeweiligen EEG-Vergütung einspeisen dürfen. Darüber hinaus erzeugter Strom, so der Vorschlag, muss entweder direkt vor Ort verbraucht oder gespeichert und später eingespeist werden. Durch eine gesetzlich verankerte Speichervergütung wird ein wichtiger Anreiz für diese netzdienliche Vergleichmäßigung der Einspeisung gesetzt und dem Energieerzeuger Investitionssicherheit gegeben. Die Speichervergütung wird zusätzlich zur „Basisvergütung“ nach EEG über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt und ebenfalls jährlich degradiert.

Auch Bestandsanlagen können in diesen „Speichermodus“ wechseln, was am Einspeisezähler automatisch nachweisbar wird. Weitere netzstabilisierende Funktionen der Speicher, wie etwa Regelenergiebereitstellung, sollten Netzbetreiber und Stromerzeuger ab mittelgroßen Leistungen (Vorschlag: Anlagen größer 100 kW Einspeiseleistung, entspricht 333 kWp Modulleistung) gemeinsam anwenden müssen und bei kleineren Anlagengrößen optional anwenden dürfen.

Nutzen und Kosten der Speichertechnik stehen im Gleichgewicht

Die volkswirtschaftlichen Vorteile der an Photovoltaik-Anlagen angeschlossenen Speicher sind zahlreich und werden von vielen nur teilweise wahrgenommen und in die Betrachtung einbezogen. Durch Speicher werden z.B. Netzausbaukosten eingespart – laut der dena Netzstudie mindestens vier Milliarden Euro, Netzregelkosten werden reduziert, Netzkapazitäten freigesetzt, die EEG-Umlage durch mehr Eigenverbrauch entlastet, fossile Brennstoffimporte reduziert und gleichzeitig der Stromexport von subventioniertem Strom aus Solarkraftwerken zur Mittagszeit vermieden. „In der Diskussion um die Wirtschaftlichkeit von Speichern wird oft vergessen, dass auch die Systemkosten für PV-Anlagen durch den Einsatz kleinerer Wechselrichter und Netzanschlüsse gesenkt werden und dass der Werterhalt aller PV-Anlagen für die Zeit nach der EEG-Vergütung gesichert wird“, so Nordenskjöld. Des Weiteren sind die Impulse einer Speichervergütung für unseren Industriestandort zu berücksichtigen. Im Hinblick auf den Ausbau der E-Mobilität sind weiterhin die Synergieeffekte zu sehen, die von einer klaren Hinwendung zu dezentraler Speichertechnik ausgehen können.

„Jetzt ist es Zeit, den nächsten Schritt in der Energiewende zu machen. Nur wenn Solarstromanlagen durch moderne, dezentrale Speicher ergänzt werden, können diese systemdienlich arbeiten und ihren optimalen Beitrag zum 100% erneuerbaren Stromsystem der Zukunft leisten“, so Jens Mühlhaus, Vorstand bei der Green City Energy AG. An interessierten Anlagenbetreibern und Investoren, die in Speicherfonds investieren würden, mangele es nicht, meint Mühlhaus. „Green City versteht sich als Schrittmacher der Energiewende, über einen Speicherfonds zur Finanzierung von Pilotprojekten denken wir nach.“

Weitere Informationen zur Speichervergütung für leistungsoptimierte PV-Anlagen sind auf der Website von Green City Energy abrufbar: www.greencity-energy/speicherverguetung. Dort stehen ein ausführliches Positionspapier sowie Grafiken und Hintergrundinformationen zum Download bereit.

Quelle

Green City Energy AG 2013

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