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Klimapolitik im Bundestag: Ampel verschiebt Solarpaket und Klimagesetz

Nicht nur der Bundeshaushalt 2024 wird dieses Jahr nicht mehr beschlossen, auch die seit Monaten vorliegenden Gesetzentwürfe zum Solarausbau und zur Änderung des Klimaschutzgesetzes werden ins neue Jahr verschoben.

Auf der Tagesordnung der jetzigen letzten Bundestags-Sitzungswoche 2023 stehen sie nicht und werden dort auch, wie inzwischen bekannt, nicht mehr auftauchen: das „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“, das sogenannte Solarpaket eins, sowie das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes“, also das neue Klimaschutzgesetz.

Dabei war das Solarpaket bereits Mitte August vom Kabinett verabschiedet worden, der Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes sogar schon am 21. Juni. Die monatelange und nun vorerst ergebnislose Hängepartie sorgt unter Energiewende-Verbänden und Umweltschützern für erhebliche Verstimmung.

Es sei „bedauerlich, dass die Koalition nicht mehr die Kraft findet“, das Solarpaket, über das sie sich eigentlich vollständig geeinigt habe, in dieser Woche zu verabschieden, sagt Wolfram Axthelm, Geschäftsführer beim Erneuerbaren-Verband BEE. Angesichts der Herausforderungen beim Haushalt wäre das zugleich ein gutes Zeichen der Handlungsbereitschaft der Ampel gewesen, so Axthelm.

„Weiteres Armutszeugnis für die Ampel“

Für Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist der solare Aufschub nur ein weiteres Armutszeugnis für die Ampel. Durch deren Uneinigkeit würden zentrale Projekte wie vereinfachter Nachbarschaftsstrom und Regelungen für Solarbalkonmodule weiter verschleppt.

Die DUH-Geschäftsführerin hat eigentlich noch Wünsche für das Solarpaket. Bisher hat es beispielsweise der bundesweit einheitliche Solarstandard für alle Gebäudetypen nicht in die Gesetzesvorlage geschafft. Auch das Energy Sharing werde nur stiefmütterlich behandelt, bemängelt Metz. Sie verlangt von der Bundesregierung, 2024 endlich den Solar-Turbo zu zünden.

Auch Carsten Körnig vom Branchenverband BSW Solar bedauert, dass eine Einigung der Koalition zum Solarpaket zu scheitern drohe. Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts lässt er als Begründung dafür nicht gelten. Unterm Strich, so Körnig, seien mit dem Solarpaket „keine relevanten Mehrkosten“ zu erwarten.

Der BSW-Geschäftsführer bezieht sich dabei auf das kürzliche Urteil aus Karlsruhe, laut dem das Verschieben von 60 Milliarden Euro Coronahilfen in den Klima- und Transformationsfonds unrechtmäßig und nichtig ist. Das Urteil hat eine anhaltende Haushaltskrise ausgelöst.

Nach Einschätzung des BSW Solar sorgt das Photovoltaik-Paket mit einer Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau für jährliche Einsparungen im mehrstelligen Millionenbereich. Damit ließen sich die vorübergehend höheren Kosten von Solarprodukten aus europäischer Fertigung kompensieren, betont Körnig.

Windbranche hofft auf Fristverlängerung für Nachtkennzeichnung

Die Windkraft-Branche hofft ihrerseits, dass die Verschiebung des Solarpakets wenigstens genutzt wird, um in den letzten Beratungstagen des Bundestages noch einen am Wochenende bekannt gewordenen Änderungsantrag zum Gesetz einfließen zu lassen.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2023 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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