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© photocase.de | suze | Parallel zum beschleunigten Ausstieg aus der Kohle will die Koalition laut Vertrag aber nicht nur die Erneuerbaren massiv ausbauen, sondern auch moderne Gaskraftwerke errichten. Die Nutzung von Erdgas sei „für eine Übergangszeit unverzichtbar“, heißt es ohne konkretere Angaben.

Kohleausstieg findet weiter „idealerweise“ vor 2030 statt

Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP – Die Spitzen der Ampel-Koalition haben den Entwurf des Koalitionsvertrages vorgestellt. Bei Klima, Energie und Verkehr gibt es gegenüber dem Sondierungspapier vom Oktober kaum substanzielle Fortschritte, im Wesentlichen kam ein „Klimacheck“ hinzu.

Genau 177 Seiten stark ist der Entwurf des Koalitionsvertrages, mit dem SPD, Grüne und FDP die Bundesrepublik in den kommenden vier Jahren digitalisieren, demokratisieren und wirtschaftlich so modernisieren wollen, dass der Wohlstand gesichert und das Land auf einen 1,5-Grad-Klimapfad gebracht wird.

Viele der Vereinbarungen in den Bereichen Klima, Energie und Verkehr bleiben jedoch im Vagen. Wirklich überraschende Vorhaben und Maßnahmen bleiben hier aus.

Im Folgenden eine Übersicht zu einzelnen Punkten.

1,5-Grad-Ziel

Das Bekenntnis zum Pariser 1,5-Grad-Ziel fällt im Koalitionsvertrag nicht sehr konkret aus. Die Klimaziele von Paris zu erreichen habe „oberste Priorität“, heißt es. Man wolle ein Regelwerk schaffen, das den Weg für Innovationen und Maßnahmen freimache, um Deutschland auf den 1,5-Grad-Pfad zu bringen. Anzeige

Schritt für Schritt werde die Koalition das fossile Zeitalter beenden, indem sie den Kohleausstieg „idealerweise“ auf 2030 vorziehe und die Technologie des Verbrennungsmotors hinter sich lasse. Mit dem Koalitionsvertrag sei man auf dem 1,5-Grad-Pfad, bekräftigte Grünen-Chef Robert Habeck heute.

Kohleausstieg

Zur Einhaltung der Klimaziele spricht sich der Koalitionsvertrag für einen beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung aus. „Idealerweise gelingt das schon bis 2030“, heißt es wörtlich. Dafür werde die Regierung den für 2026 im Kohleausstiegsgesetz vorgesehenen Überprüfungsschritt spätestens Ende 2022 analog zum Gesetz vornehmen. Dabei sei es das Ziel, keine zusätzlichen Entschädigungen an Unternehmen zu zahlen.

Habeck hielt es angesichts der recht dünnen Aussage zum Kohleausstieg für notwendig, diesen Punkt bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages zu erläutern. Er bezog sich dabei auf die im Vertrag ebenfalls getroffene Festlegung, den CO2-Preis im europäischen Emissionshandel nicht unter 60 Euro je Tonne sinken zu lassen.

„Das bedeutet, dass der Kohleausstieg vorgezogen werden wird“, sagte der Grünen-Vorsitzende. „Dann lohnt es sich nicht, Kohlekraftwerke zu betreiben.“ Dazu trage auch der für 2030 erwartete Anteil von 80 Prozent erneuerbaren Energien am Strommarkt bei, erklärte er.

Parallel zum beschleunigten Ausstieg aus der Kohle will die Koalition laut Vertrag aber nicht nur die Erneuerbaren massiv ausbauen, sondern auch moderne Gaskraftwerke errichten. Die Nutzung von Erdgas sei „für eine Übergangszeit unverzichtbar“, heißt es ohne konkretere Angaben.

Zum Energiekonzept der Koalition gehören ausdrücklich hocheffiziente Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung sowie ein Innovationsprogramm, um den Bau von auf Wasserstoff umrüstbaren („H2-ready“) Gaskraftwerken auch an Kohlekraftwerksstandorten fördern zu können.

Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz soll noch im kommenden Jahr weiterentwickelt werden. Zudem soll ein „Klimaschutz-Sofortprogramm“ auf den Weg gebracht werden. Jedes Ressort soll künftig seine Gesetzentwürfe auf ihre Klimawirkung und die Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen hin prüfen („Klimacheck“). Ob es im Klimagesetz bei genauen Sektorzielen bleibt oder diese verwässert werden, ist unklar.

Erneuerbare Energien

Ausgehend von einem höheren Bruttostrombedarf im Jahr 2030 von 680 bis 750 Milliarden Kilowattstunden, will die Koalition 80 Prozent davon durch Erneuerbare decken.

Für gewerbliche Neubauten gilt künftig, wie schon im Sondierungspapier von Mitte Oktober formuliert, eine Solarpflicht, bei privaten Neubauten soll sie die Regel werden. Insgesamt sollen 2030 etwa 200.000 Megawatt Photovoltaik installiert sein, das liegt am oberen Rand der Empfehlungen von einschlägigen Thinktanks und Gutachten.

Für Windkraft an Land sollen, wie ebenfalls schon im Sondierungspapier formuliert, zwei Prozent der Landesfläche ausgewiesen werden. Die nähere Ausgestaltung will die Koalition im Baugesetzbuch regeln.

Ziemlich ehrgeizig fallen die Ziele bei der Offshore-Windenergie aus: mindestens 30.000 Megawatt bis 2030, 40.000 Megawatt 2035 sowie 70.000 Megawatt 2045. Dazu sollen Flächen in der Außenwirtschaftszone gesichert werden und Windanlagen Priorität gegenüber anderen Nutzungen erhalten.

Wiederbelebt wird die Idee, Ökostrom stärker regional zu nutzen. „Grün erzeugter Strom muss in der Erzeugerregion auch als grüner Strom genutzt werden dürfen.“

Ob die Erneuerbaren, speziell Wind und Sonne, rechtlich privilegiert werden sollen, wird im Koalitionsvertrag nicht ganz klar. Dort heißt es nur, die erneuerbaren Energien lägen im „öffentlichen Interesse“ und dienten der Versorgungssicherheit. In der Abwägung setze sich die Koalition dafür ein, dass es einen „zeitlich bis zum Erreichen der Klimaneutralität befristeten Vorrang für erneuerbare Energien gibt“.

Zur Bioenergie gibt es nur den dürren Satz, diese solle in Deutschland eine neue Zukunft haben. Dazu soll eine „nachhaltige“ Biomasse-Strategie erarbeitet werden.

Wasserstoff

Wasserstoff spielt im Koalitionsvertrag eine zentrale Rolle beim Umbau der Industrie und beim Klimaschutz. 2030 soll eine Elektrolysekapazität von rund 10.000 Megawatt erreicht werden – eine Verdopplung des bisherigen Ziels.

Die Koalition will in Deutschland vor allem die Produktion von „grünem“ Wasserstoff fördern, aber auch andere „Farben“ sind nicht ausgeschlossen. „Im Interesse eines zügigen Markthochlaufs“ sollen zukunftsfähige Technologien auch dann gefördert werden, „wenn die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff noch nicht ausreichend sichergestellt ist“.

EEG-Umlage und CO2-Preis

Schon ab Anfang 2023 soll die Förderung erneuerbarer Energien nicht mehr als EEG-Umlage über den Strompreis, sondern über den Bundeshaushalt finanziert werden.

Der nationale CO2-Preis in den Bereichen Wärme und Verkehr soll aber nicht stärker erhöht werden als im geltenden Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bereits vorgesehen. „Angesichts des derzeitigen Preisniveaus durch nicht CO2-Preis-getriebene Faktoren halten wir aus sozialen Gründen am bisherigen BEHG-Preispfad fest“, heißt es dazu.

Später will die Koalition einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Marktphase nach 2026 machen. In dem Zusammenhang soll dann auch – um künftige Preisanstiege zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten – ein sozialer Kompensationsmechanismus („Klimageld“) über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickelt werden.

Längerfristig soll das BEHG, geht aus dem Koalitionsvertrag weiter hervor, im Europäischen Emissionshandelssystem ETS aufgehen – das seinerseits entsprechend erweitert werden soll: Die Koalition will sich für die Schaffung eines zweiten Emissionshandelssystems („ETS 2“) für die Bereiche Wärme und Verkehr einsetzen. Dabei sei vorzusehen, dass in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ein sozialer Ausgleich stattfindet. In den 2030er Jahren soll es dann ein einheitliches EU-Emissionshandelssystem für alle Sektoren geben.

Im Verkehr ist ab 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut geplant, in die der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbezogen werden soll.

Industrie

Vorgelegt werden werden soll eine Industriestrategie, die durch geeignete Maßnahmen sogenanntes Carbon Leakage, also das Abwandern von Unternehmen wegen Klimaschutzauflagen, verhindert. Um die heimische Industrie, vor allem die Grundstoffindustrie, zu stützen, sollen zum Erreichen der Klimaziele geeignete Instrumente geschaffen werden, beispielsweise Carbon Contracts for Difference (Differenzverträge).

Bei der öffentlichen Beschaffung soll es Mindestquoten für klimafreundliche Produkte geben.

Biodiversität und Artenschutz

Die Energiewende soll nach dem Willen der Koalition vorangetrieben werden, ohne ökologische Schutzstandards abzubauen. Ein nationales Artenhilfsprogramm soll vor allem den Schutz derjenigen Arten verbessern, bei denen es Konflikte mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien gibt.

Entwickelt werden soll zudem ein „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“, um Synergien zwischen Natur- und Klimaschutz zu schaffen und die Widerstandskraft der Ökosysteme gegenüber den Klimaveränderungen zu stärken. Dabei geht es besonders um Moore, Wälder, Auen, Grünland sowie Meeres- und Küstenökosysteme.

Darüber hinaus soll es einen Bundesnaturschutzfonds sowie eine nationale Strategie zum Moorschutz geben. 

Verkehr

Anknüpfend an die Vorschläge der EU-Kommission, ab 2035 nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge neu zuzulassen, will die neue Bundesregierung dies „entsprechend früher“ tun – ein Hinweis auf Deutschlands Pflichten aus der EU-Lastenteilung. Die Koalition setzt sich zum Ziel, bis 2030 mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw auf die Straße zu bringen.

Offenbar geht es ihr aber nicht nur um reine Batterieautos. Denn Deutschland wolle sich, ist weiter zu lesen, außerhalb des bestehenden EU-Systems der Flottengrenzwerte dafür einsetzen, dass auch „nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelassen werden können“.

Die bestehenden Dialogformate mit den Autobauern sollen in einer Strategieplattform „Transformation Automobilwirtschaft“ mit Mobilitätsbranche, Umwelt- und Verkehrsverbänden, Sozialpartnern, Wissenschaft, Bundestag, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gebündelt werden.

Bis 2030 sollen 75 Prozent des Schienennetzes elektrifiziert und „innovative Antriebstechnologien“ unterstützt werden.

Beim Luftverkehr will sich die Koalition dafür einsetzen, bis zur europäischen Entscheidung über die Einführung einer Kerosinsteuer auch europaweit eine Luftverkehrsabgabe einzuführen, wie sie in Deutschland gilt. Auf EU-Ebene will sich die neue Regierung weiter dafür verwenden, dass Flugtickets nicht zu einem Preis unterhalb der Steuern, Zuschläge, Entgelte und Gebühren verkauft werden dürfen.

Wegen der pandemiebedingten Krise der Luftfahrtbranche soll eine Erhöhung der hiesigen Luftverkehrsabgabe aber erst nach 2023 geprüft werden.

Klimaanpassung

Die Koalition will eine „vorsorgende Klimaanpassungsstrategie“ erarbeiten, gerade vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe im vergangenen Sommer. Dazu soll es ein Klimaanpassungsgesetz mit Zielen für Hitzevorsorge, Gesundheits- und Allergieprävention und Wasserinfrastruktur geben. Dringliches soll hier mit einem Sofortprogramm „sehr schnell“ auf den Weg gebracht werden. 

Künftig soll es bundeseinheitliche Standards geben, um Hochwasser- und Starkregenrisiken zu bewerten, etwa anhand von Gefahren- und Risikokarten. Der Ausnahmekatalog für die Genehmigung von Bauvorhaben in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten soll überprüft und, wenn nötig, angepasst werden.

Lesen Sie dazu den Kommentar: Die Ampel blinkt grün

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2021 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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