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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz im Bundestag beschlossen

Gestern wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) im Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen.

Während die SPD und die Linkspartei sich enthielten, hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen gegen das Gesetz gestimmt.

Zwar enthält das Gesetz nach dem von den Regierungsfraktionen im Wirtschaftsausschuss selbst gestelltem Änderungsantrag einige Verbesserungen, wie zum Beispiel die Förderung von Wärme- und Kältespeichern, die Entbürokratisierung der Förderung von Mini-BHKWs und die Einführung einer vierten Vergütungsklasse für Anlagen der Größenordnung von 50 bis 250 Kilowatt, jedoch fehlen weitere Ansätze um das Ziel von 25 Prozent  Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 zu erreichen.

So reicht die Erhöhung der Fördersätze um 0,3 Cent/kWh nicht aus, um die notwendigen Investitionen in die KWK anzureizen. Auch beim Thema Flexibilisierung hat Schwarz/Gelb eindeutig zu wenig vorgelegt, obwohl sich gerade flexibele KWK dazu eignen, die Schwankungen der Erneuerbaren Energien Wind und Sonne auszugleichen. Auch ist die Tatsache inakzeptabel, dass nach wie vor eine Quersubventionierung für den Bau neuer Kohlekraftwerke über das KWKG möglich ist.

Deshalb hatten wir Grünen einen eigenen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht.  In unserem Antrag machen wir konkrete Vorschläge, wie das Ziel von 25 Prozent bis zum Jahr 2020 erreicht werden kann. Dazu gehören die Erhöhung der Fördersätze für alle Anlagenkategorien um 0,5 Cent/kWh, die Einführung eines Flexibonus, sowie eine Überführung des Mini-KWK-Impulsprogramms ins KWKG.

Diese Änderungen wären ohne die Verbraucher zusätzlich zu belasten möglich gewesen. Vom vorhandenen Fördertopf von 750 Millionen Euro im Jahr 2011 wurden nur etwa 160 Millionen Euro abgerufen und es fand praktisch kein KWK-Ausbau statt.  Es wäre also ausreichend Spielraum für weitere Anreize möglich gewesen.

Quelle

Hans-Josef Fell MdB 2012Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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