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© pixabay.com | lebenslotse | Nach wie vor fließen die Agrarsubventionen vor allem nach der Größe der bewirtschafteten Flächen.

Landwirtschaft: EU hält an Flächenprämie fest

Auch in den kommenden sieben Jahren sollen die milliardenschweren Agrarsubventionen hauptsächlich nach Größe der landwirtschaftlichen Fläche verteilt werden.

Die Beschlüsse des EU-Ministerrats und des Europaparlaments stehen einer Neuausrichtung der Agrarpolitik entgegen.

Große Hoffnungen waren mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU verbunden. Das bisherige System der Agrarförderung sei ungerecht und unökologisch, denn es bevorteile große, industriell ausgerichtete Agrarbetriebe, während kleine Familienbetriebe das Nachsehen hätten, so der Vorwurf.

Doch was der EU-Agrarministerrat jetzt für die Haushaltsperiode 2021 bis 2027 beschlossen hat, ist keine grundlegende Neuausrichtung.

Nach fast zweitägigen Beratungen in Luxemburg haben sich die Minister:innen heute Morgen auf eine gemeinsame Linie bei der geplanten Reform geeinigt.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die das Treffen leitete, nannte die Beschlüsse einen „Meilenstein“, der einen „Systemwechsel“ einläutete. Erstmals würden nun alle EU-Staaten verbindliche Standards für den Umwelt- und Klimaschutz einführen, lobte die CDU-Politikerin.

Künftig sollen 20 Prozent des EU-Agrarbudgets – immerhin 387 Milliarden Euro für die nächsten sieben Jahre – an Umweltauflagen, sogenannte Eco-Schemes, geknüpft werden. Landwirte sollen verpflichtet werden, an Umweltprogrammen teilzunehmen.

Nach dem Willen des Agrarrats soll dabei aber eine zweijährige „Lernphase“ vorgeschaltet werden, in der die Gelder für Umweltprogramme auch anderweitig vergeben werden können, wenn nicht genügend Landwirte die Programme nachfragen.

Zudem sollen die EU-Staaten mehr Freiheiten bekommen, wie sie die Ziele – etwa die Erhaltung von Naturräumen, den Klimaschutz und die Sicherung der Lebensmittelqualität – erreichen wollen. Dazu sollen die Regierungen jeweils eigene Pläne entwickeln, die von der EU-Kommission genehmigt werden sollen. Allerdings ist auch hier eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen, sodass die Regeln erst ab 2023 gelten würden. 

„Die Umweltregeln sind noch eine völlige Blackbox“

Der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling kann Klöckners Optimismus nicht nachvollziehen. „Auch künftig sollen rund zwei Drittel der Agrargelder als Hektarzahlungen ohne irgendwelche nennenswerten Auflagen an die europäischen Landwirte verteilt werden“, stellt Häusling fest.

Den Rest wolle der Agrarministerrat zwar an die Eco-Schemes knüpfen, jedoch erst nach der vorgeblichen Testphase von zwei Jahren. Zudem seien diese Zahlungen „bisher eine völlige Blackbox und überdies freiwillig, also ins Belieben der Mitgliedsstaaten gestellt“, kritisiert Häusling.

Das sei das eigentlich Neue an den künftigen Regeln. „Denn bisher waren Umweltauflagen verpflichtend“, betont der Grünen-Abgeordnete. Dies jetzt zu ändern, lasse den Beschluss zu einem Rückschritt werden.

Dass pauschale Flächenprämien dem wachsenden Bedarf nach mehr Klima- und Tierschutz nicht gerecht werden, kritisiert auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) schon lange. Für die AbL-Vorsitzende Elisabeth Fresen ist es unverständlich, dass die Politik von diesem Gießkannenprinzip nicht lassen will.

„Zielführender wäre ein über die ganze Förderperiode hinweg ansteigendes Budget für Öko-Regelungen, das Bäuerinnen und Bauern schrittweise vermehrt für Umwelt- und Tierschutzleistungen entlohnt und so die notwendige Transformation der GAP einleitet“, sagte Fresen.

Abgeordnete vor vollendete Tatsachen gestellt

Das EU-Parlament berät diese Woche ebenfalls über die Reformvorschläge der EU-Kommission. Am gestrigen Dienstag zog Parlamentspräsident David Sassoli die Abstimmung über einen Kompromissvorschlag der drei großen Fraktionen – Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberale – kurzfristig um einen Tag vor

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Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Sandra Kirchner) 2020 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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