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Nachzahlungen für EEG-Umlagebefreiung von 30 Millionen Euro

Mit der reduzierten EEG-Umlage haben die Unternehmen Milliarden gespart.

Nach der Einigung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission beim EEG wird nun bekannt, dass sich die Nachzahlungen für die Jahre 2013 und 2014 wohl nur auf 30 Millionen Euro belaufen werden. Das jährliche Entlastungsvolumen für die Unternehmen liegt derzeit bei fünf Milliarden Euro und das wird auch nach der EEG-Reform so bleiben.

Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben ihren Streit um die Neuregelung des EEG beigelegt. Bereits am Mittwoch hatte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia die Notifizierung der Reform sowie die Beilegung des EU-Beihilfeverfahres in Aussicht gestellt. Auch im deutschen Bundeswirtschaftsministerium lobte man den Kompromiss. „Das bedeutet, dass diejenigen, die in Erneuerbare Anlagen investieren und diejenigen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren, Rechtssicherheit haben für die nächsten Jahre“, erklärte der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rainer Baake.

Die energieintensiven Unternehmen müssten sich nun auf Nachzahlungen der EEG-Umlage von lediglich 30 Millionen Euro für die Jahre 2013 und 2014 einrichten. Dies betreffe etwa 350 der über 2000 Unternehmen, die bei der EEG-Umlage begünstigt waren, sagte Baake weiter. Das derzeitige Entlastungsvolumen für die energieintensiven Unternehmen liegt jährlich bei etwa fünf Milliarden Euro. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßte ebenfalls den Kompromiss. „Wir sind froh über die schnelle Einigung, durch die die EEG-Novelle nun wie geplant Gesetzeskraft erlangt. Der Erhalt der Entlastungen war ein industriepolitisches Gebot, wie auch die EU eingesehen hat. Für etwaige Rückzahlungen gab es aus unserer Sicht nie eine rechtliche Grundlage, dem ist offenbar nun auch die Kommission gefolgt“, erklärte VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann.

Die Belastung des Eigenverbrauchs kritisierte der Verband aber. „Die Befristung der neu eingeführten Umlage für künftige Eigenstromanlagen maximiert die Unsicherheit auf diesem Gebiet. Ab 2017 könnte diese effiziente Form der Energieversorgung endgültig unwirtschaftlich werden. Das wird auch die letzten Unternehmen vor neuen Investitionen abschrecken. Insgesamt führen die Neu-Regelungen im EEG in punkto Eigenstrom das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel für die KWK ad absurdum. Deshalb muss die Bundesregierung einen Kompensationsmechanismus finden, sonst droht ein wichtiger Eckpfeiler der Energiewende einzuknicken“, sagte Tillmann weiter.

Die EEG-Reform soll am Freitag vom Bundesrat beschlossen werden. Die Bundesregierung sei zuversichtlich, dass die mit Kommissar Almunia gefundenen Lösungen vom Kommissions-Kollegium wie geplant am 23. Juli genehmigt werde, erklärte Baake weiter. Die Reform des EEG könnte damit wie geplant zum 1. August in Kraft treten.

Quelle

pv-magazine | Sandra Enkhardt 2014

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