‹ Zurück zur Übersicht

© Sonnenseite

Neue Zuschüsse für kommunale Klimaschutzprojekte

Mit Beginn des Jahres 2015 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte beantragen.

Das Bundesumweltministerium hat die Kommunalrichtlinie novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die so genannte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ wird für die Jahre 2015 und 2016 gelten. Damit haben die Kommunen Planungssicherheit für neue Förderprojekte und können jetzt schon ihre Anträge für das nächsteund das übernächste Jahr vorbereiten.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Städte und Gemeinden sind entscheidend für den Erfolg beim Klimaschutz. Sie wirken unmittelbar vor Ort im direkten Lebensumfeld der Menschen. Die Projekte aus unserer Nationalen Klimaschutzinitiative reduzieren die Energiekosten der Kommunen, schaffen Arbeitsplätze und Wachstum vor Ort und machen uns unabhängiger von Energieimporten.“

Die Kommunalrichtlinie eröffnet Städten und Gemeinden den Zugang zu einer Vielzahl von Instrumenten für den kommunalen Klimaschutz: Kommunen, die beim Klimaschutz noch am Anfang stehen, können eine Einstiegsberatung beantragen. Auch bei der Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten und themenbezogenen Teilkonzepten ist eine Förderung möglich, beispielsweise für klimafreundliche Mobilität, Flächenmanagement oder das energetische Sanieren eigener Liegenschaften. Neu geschaffene Stellen von kommunalen Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern sind ebenfalls förderungswürdig.

Außerdem bietet die Kommunalrichtlinie finanzielle Unterstützung für Investitionen, zum Beispiel für den Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik im Innenbereich oder für den Austausch von Lüftungsanlagen. Im Bereich der nachhaltigen Mobilität werden die Verbesserung des Alltagsradverkehrs, z.B. durch den Aufbau von Mobilitätsstationen und die Verbesserung von Wegweisungssystemen, im Vordergrund stehen.

Förderanträge können in den Jahren 2015 und 2016 jeweils vom 1. Januar bis zum 31. März beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Quelle

BMUB 2014

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren