Österreich: Burgenland will Abgabe für Photovoltaik und Windkraft drastisch erhöhen
Die Landesregierung in Eisenstadt will die Landschaftsabgabe für Solar- und Windkraftanlagen anheben. Damit werden diese unwirtschaftlich, warnen die Branchenverbände. Zudem ist eine geplante rückwirkende Abgabe verfassungswidrig.
Die Landesregierung des Burgenlandes plant, mit einer Änderung des Raumordnungsgesetzes die Landschaftsild-Abgabe zu erhöhen. Diese müssen die Betreiber von Solarparks und Windkraftanlagen im Burgenland als Ausgleich zahlen, dass die Generatoren das Landschaftsbild beeinträchtigen würden. Diese fließt zur Hälfte in nach Eisenstadt und zur Hälfte in die Kassen der Standortkommunen.
Verfünffachung der Abgabe geplant
Mit dem Argument, die Übergewinne von Betreibern von Solaranalgen und Windparks aufgrund der derzeit hohen Strompreise abschöpfen zu wollen, will Eisenstadt diese Abgabe massiv erhöhen. So soll die Höhe der Abgabe auf 17.600 Euro pro Megawatt Windkraftleistung und 6.500 Euro pro Hektar Photovoltaikanlage steigen. Zum Vergleich: Für die Photovoltaik werden bisher jährlich 700 Euro pro Hektar fällig. Die Abgabe für die Photovoltaik würde sich dadurch verfünffachen, die für die Windkraft sogar versechsfachen. „Dies würde de facto einer Abschöpfung bis zu 100 Prozent der gesamten Gewinne gleichkommen und damit weitere Investitionen stoppen“, warnt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria, vor einem zu tiefen Griff in die Kassen der Anlagenbetreiber.
Abgabe auch für Bestandsanlagen
Dazu kommt noch, dass die Abgabe nicht nur für Neuanlagen gelten soll. Auch für bestehende Abgaben solle sie auf 3.25 Euro pro Hektar Photovoltaik und 7.900 Euro pro Megawatt Windkraftleistung angehoben werden. Im Laufe der nächsten vier Jahre sollen diese Angaben sogar auf das Niveau steigen, die jetzt für die Neuanlagen vorgesehen sind. Hier wird es eng für die Regierung in Eisenstadt. „Denn die Anhebung ist unsachlich, verfassungswidrig und verletzt EU-Recht“, fasst Verfassungsjurist Heinz Mayer seine Bewertung der geplanten Neuregelung zusammen, die er im Auftrag er IG Windkraft erstellt hat.
Unkalkuierte Kosten
Doch auch hier wäre die Anhebung der wirtschaftliche Todesstoß für die Bestandsanlagen. Denn das sind zusätzliche Kosten, mit denen die Anlagenbetreiber nie kalkuliert haben, kritisieren die Branchenvertreter. Vertrauensschutz gelte damit neuerdings nicht mehr. Auch Neuanlagen werden nicht mit den derzeit hohen Strompreisen am Markt kalkuliert, sondern die Projekte orientieren sich an den langfristigen Stromkosten.
Abschöpfung der Übergewinne bundesweit regeln
Zudem die Abschöpfung von Übererlösen mit einer Landschaftsbild-Abgabe nicht möglich ist, argumentiert Verfassungsjurist Mayer. Zudem sieht das EAG jetzt schon vor, dass die Anlagenbetreiber im Falle eines deutlichen Anstiegs des Marktpreises über das Niveau der Stromgestehungskosten Rückzahlungen ins Fördersystem vornehmen müssen. Zum anderen verweisen die Branchenvertreter auf die im Oktober beschlossene EU-Verordnung zur Abschöpfung von Übererlösen von Stromerzeugern beschlossen. Diese werde derzeit in Österreich auf Bundesebene umgesetzt wird.
Bezüglich dieser geplanten Abschöpfung von Übererlösen bringen sich die Branche mit konstruktiven Vorschlägen ein, wie dies umgesetzt werden kann, ohne die Investitionsanreize zu gefährden. „Eine unsachliche zusätzliche Abgabe, die noch dazu auf das Landschaftsbild aufgehängt wird, wird von der Erneuerbaren-Branche intensiv bekämpft werden“, kündigt Vera Immitzer an. Die gesamte rechtliche Bewertung des Plans der Landesregierung des Burgenlandes finden Sie auf der Internetseite von PV Austria.
Quelle
Der Bericht wurde von der Redaktion „photovoltaik“ (su) 2022 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! | photovoltaik.eu 2022 | photovoltaik 08/2022 | Inhalt | Einzelheftbestellung