Österreich: Neue Ökostrom-Tarife unterstützen effizienten Ausbau Erneuerbarer Energien
Mitterlehner hat Tarifverordnung für neue Anlagen erlassen.
Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat im Einvernehmen mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Umweltminister Nikolaus Berlakovich die neue Ökostrom-Tarifverordnung erlassen. „Mit unserer Ausbauoffensive unterstützen wir wirtschaftlich sinnvolle Projekte auf dem Weg zur Marktreife. Wir wollen den Anteil Erneuerbarer Energien in Österreich weiter ausbauen, behalten dabei aber auch die Kostenbelastung für Haushalte, Gewerbe und Industrie im Auge“, sagt Mitterlehner.
Die jetzt kundgemachten Tarife gelten nach Maßgabe der verfügbaren Kontingente für neue Anlagen, für die ein Antrag auf Vertragsschluss mit der Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) gestellt wird. Damit ein effizienter Ausbau der erneuerbaren Energien in Richtung Marktreife realisiert wird, sind gemäß Ökostromgesetz automatische Abschläge für das Jahr 2013 vorgesehen. Diese liegen je nach Technologie und Kostenentwicklung zwischen 0,5 und 10 Prozent.
„Wir gehen davon aus, dass auch die reduzierten Tarife von der Ökostrom-Branche aufgrund der gesunkenen Kosten der Anlagen gut angenommen werden. Durch den effizienteren Einsatz der Fördermittel können wir in Verbindung mit dem mehr als verdoppelten Fördervolumen deutlich mehr Anlagen fördern als bisher“, so Mitterlehner.
„Umfragen zeigen, dass die Österreicher bereit sind, mehr für nachhaltig erzeugten Strom zu bezahlen. Gleichzeitig müssen wir aber ein unkontrollierbares Ausufern des Umlagesystems vermeiden und Energie leistbar halten. Daher begrenzen wir anders als in Deutschland die jährliche Fördersumme und damit die Kosten“, betont Mitterlehner. Während ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland heuer rund 144 Euro an Ökostromkosten zahlt, sind es in Österreich nur circa 36 Euro. In Österreich nehmen die Kosten bis 2015 noch zu, der Zuwachs wird sich aber danach aufgrund des Ablaufes der Förderfrist für viele ältere Anlagen kontinuierlich verflachen.
Durch das neue Ökostromgesetz wurde die jährliche Förderzuwachssumme für neue Anlagen auf 50 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Damit werden die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen mit garantierten Einspeisetarifen von den Stromkonsumenten unterstützt. Um der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen und Anreize für Forschung und Entwicklung zu bieten, ist die Fördersumme von 50 Millionen Euro degressiv gestaltet und sinkt daher jährlich um eine Million Euro auf 40 Millionen Euro im Jahr 2022.
Die neuen Ökostrom-Tarife im Überblick
Windkraft
Wind weist in Österreich nach der Wasserkraft das wirtschaftlichste Ausbaupotenzial für erneuerbare Stromproduktion auf. Für neue Windkraft-Anlagen werden für das 2. Halbjahr 2012 jene Tarife herangezogen (9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh)), die schon beim erfolgreichen Wartelistenabbau gut angenommen worden sind. Für 2013 sieht die Verordnung einen Tarif von 9,45 Cent pro kWh vor, was einer Absenkung um 0,5 Prozent entspricht und einen Anreiz für den Anlagenbau an effizienten Standorten sowie die Weiterentwicklung der Technologie bieten soll. Mit dem Windkontingent von jährlich 11,5 Millionen Euro können zusätzlich 70.000 Haushalte mit grünem Strom versorgt werden.
Photovoltaik
Die Photovoltaik boomt in Österreich, aufgrund des großen Ansturms auf die Förderungen braucht es aber neue Rahmenbedingungen, die im Ökostromgesetz vorgegeben sind: Durch ein Auslaufen der Förderungen für neue Großanlagen mit einer Spitzenleistung über 500 Kilowatt peak (kWp) wird verhindert, dass wie in der Vergangenheit wenige Anlagenbetreiber den gesamten Fördertopf bekommen. Im Gegenzug gibt es künftig für gebäudeintegrierte Projekte eine Kombination aus Investitionszuschuss und Einspeisetarif, damit auch weniger finanzkräftige Bürger die Möglichkeit erhalten, eine PV-Anlage zu errichten. Durch diese Umstellung wird vor allem die dezentrale Eigenversorgung mit erzeugten PV-Strom anstatt einer Volleinspeisung in das Netz forciert, womit eine kostengünstige Entlastung der Niederspannungsnetze erfolgt und die neue Smart Meter Technologie ideal genutzt werden kann.
Für das zweite Halbjahr 2012 wird für gebäudeintegrierte Anlagen ein Kombinationstarif von 19,7 Cent pro kWh plus einem Zuschuss von 30 Prozent der Investkosten mit maximal 200 Euro pro kW gewährt (entspricht im Vergleich zum früheren System einer Einspeisetarif-Förderung von 21,96 Cent). Aufgrund des Preisverfalls bei PV-Paneelen und weiterer prognostizierter Kostensenkungen liegt der Tarif für 2013 bei 18,12 Cent pro kWh plus Investzuschuss (= 20,20 Cent Einspeisetarif-Förderung). Durch die Tarifdegression von acht Prozent soll die positive Entwicklung in Richtung Marktreife weiter verstärkt werden. Bei Anlagen auf Freiflächen werden für das zweite Halbjahr 2012 18,43 Cent und für 2013 16,59 Cent pro kWh (Abschlag von 10 Prozent) verordnet.
Kleinwasserkraft
Für neue oder revitalisierte Kleinwasserkraftanlagen besteht künftig die Wahlmöglichkeit zwischen einer Investitionsförderung von maximal 30 Prozent und einem gestaffelten Einspeisetarif über 13 Jahre. Dafür wird eine Staffelung der Tarife für 2012 beginnend mit 10,6 Cent pro kWh für die ersten 500.000 kWh produzierten Wasserkraftmengen (Kleinstanlagen) und bis zu 5 Cent pro kWh für Stromerzeugungsmengen über 7.500.000 kWh (Anlagen mit 2 MW) geschaffen. Dabei berücksichtigt das neue Zonentarifmodell, dass die Erzeugungskosten je Kilowattstunde mit zunehmender Leistungsklasse stetig sinken. Für 2013 werden die Tarife mit einem Abschlag von 0,5 Prozent versehen. Kleinwasserkraftanlagen werden mit den neuen Tarifhöhen so attraktiv gefördert, wie nie zuvor. Damit wird auch ein dem Ökostromgesetz entsprechendes klares Signal gesetzt, diese Technologie verstärkt zu nutzen, wenn ein Ausbau umwelt- und naturverträglich möglich ist.
Rohstoffabhängige Anlagen
Bei rohstoffabhängigen Ökostromtechnologien (Biomasse, Biogas) wird besonders auf eine optimale Rohstoffnutzung geachtet: Stromerzeugung aus diesen Rohstoffen wird nur dann mit Einspeisetarifen gefördert, wenn gleichzeitig mit der Stromerzeugung auch Wärme erzeugt und genutzt wird. Der große Vorteil dieser Anlagen ist die hohe, wetterunabhängige Verfügbarkeit weshalb sie einen gut prognostizierbaren und daher wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Bei der Biomasse (z.B. Hackschnitzel-Anlagen) liegen die Einspeisetarife für neue Anlagen im Jahr 2012 je nach Größe bzw. Leistungsstärke in einer Bandbreite von 11 (Erhöhung um 1 Cent) für große Anlagen bis 18 Cent pro kWh (Erhöhung um drei Cent) für kleine Anlagen. Die Ursache für die Erhöhung liegt in den gestiegenen Rohstoffpreisen. Um den effizienten Biomasse-Einsatz stärker zu forcieren, ist innerhalb des Gesamttopfes, der verpflichtend nicht nur die Stromerzeugung, sondern auch die Wärmeerzeugung vorsieht, erstmals rund ein Drittel des jährlich neu verfügbaren Förderkontingents für kleine dezentrale hocheffiziente KWK-Anlagen reserviert. Um die Weiterentwicklung innovativer Technologien zu unterstützen und neue Exportchancen zu nützen, wird für KWK-Anlagen bis 500 kW auf Basis fester Biomasse mit einem Brennstoffausnutzungsrad von mindestens 70 Prozent ein Bonus von 2 Cent pro kWh gewährt.
Bei Biogas liegen die neuen Tarife je nach Anlagengröße zwischen 13 und 19,60 Cent pro kWh. Für die größte Anlagenkategorie bleibt der Tarif gleich, für kleinere Anlagen gibt es ein Plus von bis zu sechs Prozent.
Für das Jahr 2013 werden die Tarife aller rohstoffabhängigen Anlagen um 0,5 Prozent reduziert.
Quelle
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 2012