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© Depositphotos.com | Jat306 | Der Kompromiss sieht vor, verschiedene Berichte vorzulegen, die allerdings in entgegengesetzte Richtungen zielen.

Reform des Klimaschutzgesetzes: Konflikt um europäische Klimapflichten bleibt ungelöst

Ihre politische Einigung zur Reform des Klimagesetzes haben die Ampel-Fraktionen jetzt in einen Antrag gefasst, der Klimareporter° vorliegt. Das Papier spiegelt nach wie vor die gegensätzlichen Positionen wider, gerade zum Umgang mit den Überemissionen des Verkehrs.

Nachdem SPD, Grüne und FDP ihren Streit ums Solarpaket, soweit bekannt, bereits im März beendet haben, ist seit gut einer Woche auch der Antrag öffentlich, der letzte Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz zusammenfasst. Die entsprechenden Vorschriften breiten sich auf mehr als 150 Seiten aus, samt den Erläuterungen, warum welcher Paragraf wie geändert werden soll.

Neun Seiten reichen den Ampel-Parteien jetzt aus, um ihre zu Wochenbeginn verkündete Einigung bei der Reform des Klimaschutzgesetzes in Paragrafen zu gießen. Formal ändert der Klimareporter° vorliegende Antrag (Drucksache 20(25)596) den seit Monaten im Bundestag schmorenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Klimaschutzgesetzes, zu finden im Bundestag unter der Nummer 20/8290.

Die neun Seiten lösen allerdings, wie eine erste Durchsicht zeigt, den zentralen Streitpunkt in der Klimapolitik der Koalition nicht wirklich, sondern schieben ihn künftigen Bundesregierungen und Bundestagen zu.

Den heftigsten Streit gab es in den letzten Tagen bekanntlich über den Umgang mit der absehbaren Überschreitung des CO2-Budgets für den Verkehrssektor. Derzeit droht der Verkehr laut jüngster Projektion des Umweltbundesamtes (UBA) bis 2030 rund 180 Millionen Tonnen CO2 mehr auszustoßen, als das Klimagesetz ihm bisher zugesteht.

Auf nationaler Ebene will die Ampel-Regierung dieses Problem lösen, indem die Reform des Klimagesetzes die Möglichkeit schafft, die verkehrlichen Überemissionen durch Einsparungen anderswo auszugleichen.

Das befreit Deutschland allerdings nicht von den Klimavorgaben im Rahmen der europäischen Lastenteilung, des „Effort Sharing“. Diese Regelung in der EU‑Klimaschutzverordnung verlangt von den EU-Ländern, ihre Emissionen in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall von 2005 bis 2030 um 40 Prozent zu verringern.

Deutschland als wirtschaftlich starkes Land muss sogar 50 Prozent schaffen – und diese Vorgabe würde allein der deutsche Verkehrssektor laut der UBA-Projektion um 126 Millionen Tonnen CO2 verfehlen. Es drohen Kosten von bis zu einem Dutzend Milliarden Euro, um das Defizit durch den Kauf entsprechender CO2-Zertifikate auszugleichen.

Berichte sollen Druck für Klima-Maßnahmen erhöhen

Wie soll das Problem nun im neuen Antrag gelöst werden? Zunächst offensichtlich vor allem durch mehr Berichte, wie das Papier ausweist.

Bisher begnügt sich der Gesetzentwurf beim Effort Sharing damit, ins Klimagesetz den dürren Hinweis einzufügen, die Bundesregierung solle darauf hinwirken, einen Ankauf von Emissionszertifikaten zur Erfüllung der Pflichten nach der europäischen Klimaschutzverordnung zu vermeiden.

Politische Stimmen sahen darin zu Recht einen Freibrief, verletzte europäische Klimapflichten bequem durch den Kauf von Emissionszertifikaten zu lösen. Ausgeschlossen wird das im jetzt vorgelegten Antrag nicht. Vielmehr sollen nur zwei neue Absätze mit jeder Menge Berichtspflichten eingefügt werden.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2024 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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