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Rösler erhält Netzentwicklungsplan

Die Bundesnetzagentur hat den endgültigen Netzentwicklungsplan für den künftigen Leitungsausbau an das Bundeswirtschaftsministerium übergeben.

Nicht alle Maßnahmen, die die Übertragungsnetzbetreiber vorgeschlagen haben, sind darin berücksichtigt

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat den Netzentwicklungsplan für Deutschland entgegen genommen. Dieser soll die Grundlage für den Bau neuer Stromleitungen in Deutschland bis 2022 bilden. Ein wichtiger Punkt dabei ist, den von den Offshore-Windparks erzeugten Strom in die industriellen Zentren im Süden und Westen Deutschlands zu bringen. Die Bundesnetzagentur hat den Plan erarbeitet.

Kern der geforderten Maßnahmen sei ein Netz aus sogenannten Höchstspannungsgleichstrom-Leitungen (HGÜ), heißt es in dem Papier. „Der Netzentwicklungsplan ist ein Meilenstein für den Umbau der Energieversorgung. Nun besteht Klarheit darüber, welche Projekte im Übertragungsnetz realisiert werden“, sagte Rösler bei der Übergabe. Im Wesentlichen geht es dabei um mehrere große Ausbaukorridore.

„Die Bundesnetzagentur hat allerdings nicht alle vorgeschlagenen Ausbaumaßnahmen bestätigt. So sind beispielsweise zum jetzigen Zeitpunkt nur drei von vier HGÜ-Korridoren bestätigt worden“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Insgesamt habe die Bundesnetzagentur 51 der 74 vorgeschlagenen Maßnahmen in dem Plan festgelegt. „Dies bedeutet allerdings nicht, dass die anderen Maßnahmen dauerhaft als nicht erforderlich eingestuft werden. Sie können bereits im nächsten Jahr im Netzentwicklungsplan Strom 2013 erneut geprüft werden“, sagte er weiter.

In dem Plan wurden alle vorgeschlagenen Maßnahmen in Bezug auf Umweltbelange und Durchführbarkeit geprüft. Betroffene Bürger und Institutionen hatten die Möglichkeit, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. 3300 Bürger und zahlreiche Institutionen hatten daran teilgenommen, teilte Homann mit.

Weiterhin ist dem Netzentwicklungsplan ein Entwurf des Bundesbedarfsplans angefügt. Auf dieser Grundlage soll im nächsten Schritt vom Bundeswirtschaftsministerium der Bundesbedarfsplan erarbeitet werden, der noch im Dezember vom Kabinett verabschiedet werden soll, heißt es von der Bundesnetzagentur. Darauf solle dann möglichst bald das parlamentarische Verfahren folgen. Mit Inkrafttreten des Bundesbedarfsplangesetzes könne dann mit der konkreten Planung der geeigneten Korridore und dann der konkreten Trassen begonnen werden, heißt es weiter.

Mit Inkrafttreten des Bundesbedarfsplangesetzes werden die konzentrierten Planungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz eintreten. Vorausgegangen ist ein umfassender Prozess, dessen rechtliche Grundlagen im Sommer 2011 geschaffen wurden (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, Erlass des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes).

Nähere Informationen zum Netzentwicklungsplan finden Sie hier

Quelle

photovoltaik.eu | Jacob Paulsen 2012

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