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Rückzahlung der Einspeisevergütung

Derzeit versenden die Netzbetreiber die Abrechnung der PV-Anlagen.

In fast allen Fällen muss ein Teil der Vergütung zurückgezahlt werden. Die geringere Vergütung fällt zum einen auf die Sonnenscheindauer zurück und zum anderen auf einen möglichen Leistungsrückgang der Module. Abweichungen vom Sollzustand können mit Messverfahren nachgewiesen werden.

Auch einzelne Moduldefekte, welche sich über den Kaskadeneffekt multiplizieren können, sind mittels Wärmebildkamera oder Elektrolumineszenzprüfung, für das menschliche Auge darstellbar. Ein Sachverständiger für Photovoltaik kann überprüfen, ob die PV-Module die Garantieleistung erbringen und ob eine Photovoltaik-Anlage mangelfrei montiert wurde, damit keine Folgeschäden auftauchen.

Die Ertragspotenziale sollten besonders in den ersten 20 Jahren ausgereizt werden, solange es die gesetzlich garantierte Vergütung für die Einspeisung ins Stromnetz gibt. Wer Defekte ignoriert verliert durch die still gelegten Bereiche der Module Einspeisevergütung in Höhe der nachfolgenden Tabelle. Fehlt zum Beispiel durch bestimmte Ursachen bei einer Photovoltaikanlage aus dem Jahr 2008 das Leistungspotenzial von einem Kilowattpeak (1kWp), dann werden auf die Restlaufzeit 7.012,50 Euro Vergütung verschenkt.

Derzeit kann man für die Ersatzteile und Ersatzmodule für 1kWp ca. 1.000 Euro kalkulieren. Zusätzlich fallen noch die Demontage- und Montagekosten an. Eine Reparatur sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Nach dem Ende der Gewährleistungsfrist bleibt man auf den Reparaturkosten sitzen.

Quelle

Alois Elsner  2014PV-Gutachter und Ingenieurbüro AE 2014

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