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© Fotolia | Marco Gusella | hotovoltaik im Focus bei der EEG-Novelle.

So steht`s um die EEG-Novelle

Eine Zusammenfassung von Jörg Sutter

Vor der EEG-Novelle

Die Sommerpause geht langsam zu Ende, damit rückt der Entwurf der EEG-Novelle und die diesbezügliche Diskussion näher. Hoffentlich. Endlich. Passend dazu äußerten sich dieser Tage Verbände und Interessierte. Und auch eine Vorschlagssammlung des Klimakreises der Unionsfraktion des Bundestages wurde publik.  

Statement des BNE

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) beginnt ganz vorne: Er kritisiert, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wohl auch bei der EEG-Novelle davon ausgeht, dass der Strombedarf in Zukunft nicht größer wird. Und das, obwohl das gleiche Ministerium in der Wasserstoffstrategie die H2-Erzeugung von 3 bis 5 Gigawatt (GW) vorsieht – möglichst grüner Wasserstoff, also aus grünem Strom. Wieso erhöht sich dann der vom BMWi prognostizierte Verbrauch um die 3 bis 5 GW Elektrolysebedarf? Und die Elektromobilität? Und die Sektorenkopplung? Und die Wärmepumpen? Es fehlen dem bne schlüssige Erklärungen. Er vermisst Aussagen, das EEG stärker auf die Sektorenkopplung auszurichten und das EEG innovativer zu gestalten. „Die Bundesregierung sollte auch wieder mehr Mut haben, Innovationen voran zu treiben. Die vorgesehenen Maßnahmen entsprechen nicht im Entferntesten den Ambitionen, die die Energiewirtschaft hat, um ihren Beitrag zur Erholung der Wirtschaftskrise leisten zu können“, so der bne-Geschäftsführer Robert Busch.
 
BDEW konkret: Mindestens 5 GW Photovoltaik

Nachdem der BDEW (Link: DGS-News 21.08.2020) auf seine im April veröffentlichte Handlungsempfehlung verwiesen hat, wurde er in dieser Woche konkreter: Auch er betont die erwartete Zunahme des Stromverbrauchs in Deutschland. Der BDEW sieht zur Erfüllung des 65%-Ziels für Erneuerbare Energien einen jährlichen Zubau von mindestens 3,7 GW Onshore-Windkraft und mindestens 5 GW Solarstrom als notwendig an. Auch die Anschlussregelung für ausgeförderte Anlagen beider Techniken wird eingefordert und die Ausweitung der Flächenkulisse auf ausreichendes Potential.   

Papier vom Klimakreis der Union

Unter dem Titel „Impulse für die EEG-Reform“ wurde das Vorschlagspapier des Klimakreises der CDU/CSU-Fraktion diese Woche publik. Es enthält Verbesserungsideen für Solar, Wind, Biomasse und Geothermie sowie einen Vorschlag zu Ausbauzielen. Fangen wir von hinten an:

Ausbauziele:
Um das festgelegte Ziel von 65% Erneuerbare Energie bis 2030 im Strombereich zu schaffen, müssten die Bundesländer Ausbauziele festlegen „und diese erreichen“. Ich meine dazu: Dieser Vorschlag würde zwar den Ländern erlauben, je nach regionalen Möglichkeiten unterschiedliche Techniken zum Ausbau heranzuziehen. Der Bund aber wäre hinsichtlich der wichtigen Erreichung des Gesamtziels komplett aus der Verantwortung. Nein, so kann die Regierung mit einem eigens verabschiedeten Ziel nicht umgehen, die Verantwortung muss schon beim Bund verbleiben.

Geothermie:
Der Förderrahmen unterscheidet zwischen Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung: Das soll aufgehoben werden, Anreize für Kombikraftwerke sollen geschaffen werden.

Bioenergie:
Die Biomasse-Verstromung soll auf aktuellem Niveau gehalten werden, von Ausbau ist keine Rede. Als wichtig wird hier schon die Schaffung einer wirtschaftlichen Perspektive für Neu- und Altanlagen gesehen. Weitere Detailpunkte möchte ich an dieser Stelle nicht darstellen. Die Biobranche scheint damit aber zufrieden: „Passt!“ twittert das Hauptstadtbüro des Fachverbands Bioenergie.  

Wind:
soll eine verpflichtende Zahlung von Betreibern an die Standort-Kommunen die Unterstützung voranbringen, „bessere Beratungsangebote“ sollen die Bürgerenergie fördern. Diese halbherzigen Vorschläge können bei mir nur Kopfschütteln auslösen.

Photovoltaik:
Im Ideenpapier werden einige Forderungen aufgegriffen, die auch von den Verbänden in den vergangenen Wochen und Monaten formuliert wurden, jedoch in einer recht unzureichenden Form.
So wird – gerade im Hinblick auf die Ü20-Anlagen – eine vereinfachte Direktvermarktung formuliert. Dabei sollen die Betreiber jedoch mit einem Betrag von 1 bis 3 Cent pro kWh abgespeist werden: zu wenig für die Deckung der laufenden Kosten und einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb. Lange wurde von der Photovoltaik ein marktwirtschaftlicher Preis für den Strom gefordert. Deshalb stellen sich mir die Fragen: Warum soll dieser (im Strommarkt festgelegte) „Marktwert Solar“ nun nicht den Betreibern auch in voller Höhe zugestanden werden? Warum soll ein Altanlagen-Betreiber den Strom für 2 Cent abgeben, damit das aufnehmende Stadtwerk die gleichen Elektronen dann direkt im Nachbarhaushalt (und über den benachbarten Zähler im gemeinsamen Zählerschrank) für 30 Cent verkauft? Ist das die Marktwirtschaft, die sich die Union im Energiebereich wünscht? Die vereinfachte Direktvermarktung ist wichtig, aber die Zahlung des vollen Marktwert Solar ist dann eine nur logische und auch faire Konsequenz.

Und: Statt auf die komplizierte Zählertechnik in diesem Fall zu verzichten, wird vorgeschlagen, den Einbau von neuen Zählern zu bezuschussen. Also: Es soll kompliziert bleiben, bestimmt kommen zur Förderung dann noch zwei Formulare zusätzlich, allein bei den Kosten könnte man entgegenkommen.

Warum nicht einfach machen?

Bei der Eigenversorgung ist im Ideenpapier die Grundlage richtig analysiert: Ein starkes Recht auf Eigenversorgung kann einen starken Ausbau anreizen. Doch die Idee, dafür die Förderung von Speichern und die diesbezügliche Forschung auszuweiten, greift zu kurz. Auch die Ausweitung der EEG-Umlagefreiheit über 10 kWp hinaus ist unkonkret formuliert – und für Ü20-Anlagen überhaupt nicht!

Eine PV-Pflicht für Neubauten und undefinierte „Anreize“ für eine Installation im Bestand sind im Ideenpapier ebenfalls enthalten. Diese Vorschläge sind schlichtweg unrealistisch und werden am Widerstand der Gesamt-C-Fraktion scheitern.

Zur Verbesserung des Mieterstroms ist zu lesen: dies könnte durch eine Ausweitung des Eigenversorgungsprivilegs erfolgen. Mein Fazit hier: Vage formuliert,  im strengen Sinne zwar für Mieter nützlich, aber für innovative Quartierslösungen untauglich.

Alles in allem sind die wichtigen Themen im Ideenpapier festgehalten. Aber ein großer Wurf beim EEG ist so nicht zu erwarten.

„Planungssicherheit und Verlässlichkeit haben für den Wirtschafts- und Energiestandort oberste Priorität“, schreibt im Januar 2020 der Bundesfachausschuss Wirtschaft, Arbeitsplätze und Steuern der CDU in einem Beschlusspapier zur Energieversorgung der Zukunft. Ob das auch in Hinblick auf die Solarbranche geschrieben wurde? 

Mein Gesamteindruck

SONNENENERGIE | 03/2020
SONNENENERGIE | 03/2020

Ohne den solar- und energiewende-engagierten Abgeordneten (die ich nun aus einigen Gesprächen auch persönlich kenne) nahetreten zu wollen: Wie stark das Thema in der CDU insgesamt präsent ist, zeigt eine Suche auf deren Homepage. Wer dort ins Suchfeld „solar“ eingibt erhält keine Ergebnisse, sondern die Rückfrage, ob denn vielleicht der Begriff „sogar“ gemeint war. Nein, war es nicht! Die Suche nach „Solarenergie“ ergibt zumindest drei Treffer: Je einen zu Wasserstoff als Solar-Speicher, zum Kohleausstieg und zu einem Parteitags-Beschluss von 2019, der die Forderung nach einer Solar-Baupflicht enthält. Das aber ist wohlgemerkt ein Beschluss der Grünen, nicht der CDU.

Die Vorschläge und Statements wollte ich an dieser Stelle weitergeben und auch kurz bewerten.  Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, dass der Gesetzentwurf zur EEG-Novelle im Bundeswirtschaftsministerium erstellt wird und nicht zwingend die Wünsche der energiewende-freundlichen Abgeordneten aufgreift. Die DGS wird daher aktuell kein offizielles Statement herausgeben, sondern erst einen Entwurf des Gesetzesentwurfs ausführlich kommentieren. Und auch der erste Aufschlag eines Entwurfes kann sowohl innerhalb der Regierungsabstimmung als auch später im Parlament noch massiv verändert werden. Wichtig ist, was ganz am Ende herauskommt und dass die Novelle noch in diesem Herbst verabschiedet wird – besonders in Hinblick auf die Ü20-Anlagen.  

Quelle

Der Bericht wurde von der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (Jörg Sutter) 2020 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! | SONNENENERGIE 03/2020  | Das Inhaltsverzeichnis zum Download!

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