Strom vom eigenen Dach oder aus der Region senkt Kosten und erhöht Akzeptanz
Neue AEE-Publikation beleuchtet Chancen und Herausforderungen bei Eigenverbrauch.
Besitzer einer Solarstromanlage und Grünstromlieferanten sollen nach dem Willen der Bundesregierung für selbst verbrauchten oder regional vermarkteten Strom künftig die Umlage für Ökostrom („EEG-Umlage“) bezahlen. Bislang honoriert der Gesetzgeber den sog. Eigenstromverbrauch, indem er selbst verbrauchten Strom von der EEG-Umlage befreit. Und auf Ökostrom, der nicht über die Strombörse sondern direkt an einen Grünstromhändler verkauft wird, wird nur ein ermäßigter Satz der EEG-Umlage fällig. Für Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien, eine logische Vorgehensweise.
„Eigenverbrauch von Ökostrom und regionale Direktvermarktung haben den Vorteil, dass Strom dort verbraucht wird, wo er produziert wird. Beide dienen der dezentralen Energiewende und machen lange Transportwege überflüssig. Zudem erhöht der Strombezug von Anlagen aus der Region die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort“, betont Vohrer.
„Viele Eigenheimbesitzer haben den Wunsch, die Energiewende zu Hause selber zu machen und dabei auch noch ihre Stromkosten zu senken. Durch Eigenverbrauch sparen die Anlagenbesitzer mittlerweile mehr Geld ein, als sie mit der Einspeise-vergütung ausbezahlt bekommen würden. Logisch, dass dadurch die EEG-Umlage für alle entlastet wird“, rechnet Vohrer vor. Nicht nur Privathaushalte, sondern auch viele Betriebe machen sich mit Solarstrom, eigenen Windenergieanlagen oder mit Biogas von steigenden Energiekosten unabhängig. Erneuerbare-Energien-Branche und Verbraucherschützer fürchten daher, dass durch eine Belastung des Eigenstrom-verbrauchs mehr Strom in die öffentlichen Netze eingespeist würde. Dies könnte zum Anstieg der EEG-Umlage führen.
Neben eigenem Strom vom Dach bieten auch regionale Direktvermarktungsmodelle die Möglichkeit, Ökostrom dort zu verbrauchen, wo er erzeugt wird. Die Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage geben dabei ihren Strom nicht gegen EEG-Vergütung ab, sondern verkaufen ihn direkt an regionale Verbraucher oder einen Grünstromhändler. Die Stromkunden erhalten einen Tarif, der häufig unter dem des Grundversorgers liegt. Dies ist möglich, da erneuerbarer Strom, der direkt an die Stromkunden geliefert wird, von einer ermäßigten EEG-Umlage profitiert. Im vorliegenden Kabinettsentwurf der EEG-Novelle ist dieses sog. Grünstromprivileg nicht mehr vorgesehen.
„Privathaushalte mit Eigenstromverbrauch, der energieunabhängige Betrieb oder direkt gelieferter Ökostrom aus der Region haben viele Vorteile“, fasst Vohrer zusammen: „Die Anlagenbesitzer oder Stromkunden eines Direktvermarkters sparen Geld, schützen das Klima und entlasten die Netze. Zudem nehmen die direkt genutzten Ökostrommengen Druck aus dem Topf der EEG-Vergütungen, in den alle Verbraucher einzahlen. Hier greift also der von manchen erhobene Vorwurf der ‚Entsolidarisierung durch Eigenstromverbauch‘ zu kurz. Dieser trifft lediglich auf eigenverbrauchten Strom aus Kohle und Erdgas zu, wie er in der Industrie häufig anzutreffen ist.“
Quelle
Agentur für Erneuerbare Energien e.V. 2014