Tiere drauf, wo Tiere drin sind!
Wollen Sie wissen, ob in einem Produkt tierische Bestandteile verwertet sind?
Viele Lebensmittel enthalten versteckte Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs, die nicht auf der Verpackung angegeben werden müssen.
Derzeit gibt es im deutschen Lebensmittelgesetz keine verpflichtende Regelung zur ausdrücklichen Kennzeichnung von Zutaten tierischen Ursprungs in Produkten. Ob Aroma aus Geflügel oder Wild in Kartoffelchips, Fischgelatine in Multivitaminsaft oder Cystein, meist hergestellt aus Schweineborsten, in Backwaren – auf der Verpackung muss dies bislang nicht angegeben werden. Selbst wenn Hersteller Produkte freiwillig als „vegetarisch“ oder „vegan“ kennzeichnen, ist Irreführung möglich. Denn die Begriffe sind juristisch nicht definiert.
Die vegane gesellschaft deutschland, der Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und foodwatch fordern daher die Angabe aller bei der Produktion eingesetzten Zutaten und Zusätzen tierischen Ursprungs sowie eine gesetzliche Definition der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“.
Lebensmittel, die mit dem Aufdruck „vegetarisch“ gekennzeichnet sind, dürfen demnach keine Zutaten vom toten Tier enthalten. Die als „vegan“ gekennzeichneten Produkte dürfen gar keine Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs enthalten – auch keine Ei- und Milchprodukte oder Honig.
Hier gehts zur E-Mail-Aktion von foodwatch
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Quelle
FORUM Nachhaltig Wirtschaften 2013