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© pixabay.com | Bru-nO | Eingriffe in den Naturhaushalt müssen nach bisher geltendem Recht durch konkrete Naturschutzmaßnahmen ausgeglichen werden.

Umweltrat: Beschleunigungsgesetz wirkt eher konfliktverschärfend

Die „Umwelt-Weisen“ warnen die Bundesregierung davor, den Ausbau von Verkehrswegen und anderer Infrastruktur auf Kosten der Natur zu beschleunigen. Das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz drohe Vollzugsverwaltung wie Öffentlichkeit gleichermaßen vor den Kopf zu stoßen.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) stellt sich kritisch zu den Reformplänen der Bundesregierung, mit denen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen.

In einer Stellungnahme warnt das unabhängige Beratungsgremium der Regierung – auch „Umweltweise“ genannt –, das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz sowie Änderungen am sogenannten Umweltrechtsbehelfsgesetz könnten den Umwelt- und Naturschutz substanziell schwächen. 

Mitglieder im Rat sind sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen. Sie betonen ausdrücklich, dass die Beschleunigung von Verfahren ein legitimes Ziel sei. Gerade für den Weg zur Klimaneutralität, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Modernisierung der Infrastruktur seien schnellere Entscheidungen notwendig.

Beschleunigung dürfe jedoch kein Selbstzweck sein. Maßstab bleibe der staatliche Kontrollauftrag. Planungs- und Zulassungsverfahren hätten die Aufgabe, Nutzungskonflikte sorgfältig abzuwägen, Umweltfolgen zu prüfen und Rechtsklarheit zu schaffen. Aus Sicht des SRU droht dieses Gleichgewicht durch mehrere der geplanten Maßnahmen aus dem Lot zu geraten.

Geldzahlungen sollen zum Ausgleich von Eingriffen genügen

Die Bundesregierung hält die Änderungen für zwingend. Im Kanzleramt wird betont, dass die Reformen notwendig seien, um zentrale Modernisierungsprojekte schneller durchzusetzen.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach mit Blick auf das Infrastrukturgesetz von einem „wirklichen Qualitätssprung“. „Mit dem Gesetz ermöglichen wir eine deutliche Beschleunigung und Straffung der Verfahren. Infrastruktur kann schneller gebaut werden“, sagte Merz.

Ziel sei es ausdrücklich nicht, Umweltstandards zu senken. Langwierige Verfahren würden Investitionen bremsen, Kosten erhöhen und die Umsetzung klimapolitisch notwendiger Projekte verzögern.

Der SRU hingegen bewertet den vorgesehenen Vorrang zahlreicher Verkehrsvorhaben kritisch. Dadurch würden Umwelt- und Naturschutzbelange in Abwägungsprozessen „systematisch geschwächt“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch die geplante Änderung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung lehnt der SRU ab. Der bisherige Vorrang der „Realkompensation“ müsse erhalten bleiben, also die tatsächliche Wiederherstellung oder Schaffung von intakten Naturflächen, wenn solche Flächen für Bauprojekte zerstört werden.

Ein Übergang zu Ausgleichszahlungen berge das Risiko, dass Verschlechterungen von Natur und Landschaft faktisch hingenommen werden, statt sie konkret auszugleichen.

Rat befürchtet „symbolische Handlungsdynamik“

Skeptisch äußern sich die Sachverständigen auch zu den geplanten Änderungen am Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, mit der das Verbandsklagerecht eingeschränkt werden soll. Dafür erkennt der Umweltrat „keinen sachlichen Grund“.

Die häufig vorgebrachte Behauptung, Umweltklagen stellten ein wesentliches Hemmnis für Infrastrukturprojekte dar, sei empirisch nicht belegt. Vielmehr seien gerichtliche Verfahren oft Folge unzureichender Planung oder rechtlicher Unsicherheiten. Eine Schwächung von Beteiligungs- und Klagerechten könne daher neue Konflikte eher verschärfen als lösen.

Der Umweltweisen warnen vor einer „symbolischen Handlungsdynamik“. Statt struktureller Verbesserungen im Verwaltungsvollzug drohe eine Deregulierung mit ungewissen Beschleunigungseffekten. Aus Sicht des Rates werden die tatsächlichen Ursachen langer Verfahren – wie Personalmangel in Behörden, komplexe Zuständigkeiten oder unklare gesetzliche Vorgaben – bislang zu wenig beachtet.

Der SRU sieht das Risiko, dass am Ende nur wenig Beschleunigung erreicht, aber das Umweltschutzniveau gesenkt wird und Vollzugsverwaltung wie Öffentlichkeit gleichermaßen vor den Kopf gestoßen werden, „weil Lösungen viel zu wenig mit den betroffenen Verwaltungen, den Adressaten und den Akteuren der Zivilgesellschaft erarbeitet werden“.

Naturschutzorganisationen waren gleich nach den Ankündigungen auf die Barrikaden gegangen. Der Umweltverband BUND warnte, das Infrastrukturgesetz stelle einen „massiven Angriff auf Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt“ dar. Beschleunigung sei sinnvoll, dürfe jedoch nicht zur strukturellen Schwächung von Umweltstandards führen.

Der Naturschutzbund Nabu kritisierte die geplanten Regelungen zur Kompensation als „massiven Paradigmenwechsel“. Mit Geldzahlungen statt realer Flächenkompensation drohe ein schleichender Verlust ökologischer Qualität.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Joachim Wille) 2026 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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