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Verbraucherschützer: Einspeisemanagement für Photovoltaik-Kleinstanlagen unnötig

Zusatzkosten und Parallelstrukturen vermeiden

Per Gesetz zu unnötigen Investitionen gezwungen oder grundlos um einen Teil ihrer Einnahmen gebracht werden Verbraucher, die mit kleinen Photovoltaikanlagen selbst Strom produzieren. Zu diesem Schluss kommt die Verbraucherzentrale NRW nach einer Umfrage unter Verteilernetzbetreibern.

Demnach verursacht die in § 6 des EEG vorgeschriebene Pflicht zur Teilnahme am Einspeisemanagement auch für Anlagen unter 10 kWp Leistung teilweise hohe Kosten für die technische Ausstattung.

Die dadurch ermöglichte Abregelung der Kleinstanlagen halten die zuständigen Netzbetreiber aber für gar nicht erforderlich, um die Sicherheit der Netze zu gewährleisten. An der Umfrage nahmen 48 Netzbetreiber teil, die zusammen etwa 80 Prozent des Netzes in NRW abdecken.

„Für das Einspeisemanagement zahlt ein Verbraucher teilweise Beträge, die die Rentabilität der ganzen Photovoltaik-Anlage auf seinem Eigenheim gefährden – für nichts und wieder nichts“, sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale. Denn die Netzbetreiber sehen aktuell gar keinen Bedarf, kleine Anlagen abzuregeln, sondern allenfalls mittel- oder langfristig. Einige Netzbetreiber haben trotz gesetzlicher Vorgaben noch gar nicht begonnen, ihrerseits die technische Infrastruktur für Abregelbefehle zu schaffen. Den Verbrauchern hingegen droht bei fehlender Ausrüstung für das Einspeisemanagement der Verlust der Einspeisevergütung – es sei denn, sie lassen ihre Einspeisung auf 70 Prozent der Nennleistung drosseln und verzichten somit pauschal auf mögliche Einnahmen.

Die Kosten, die Anlagenbetreibern für das Einspeisemanagement entstehen, variieren stark in der Art und Höhe – die Spanne reicht von knapp 15 Euro pro Jahr bis zu Einmalzahlungen von 640 Euro. Ebenfalls verschieden sind die eingesetzten Technologien. Die Umfrage zeigt, dass neben der am weitesten verbreiteten Funkrundsteuerung auch die Tonfrequenzsteuerung häufig eingesetzt wird. „Hier entsteht ein Flickenteppich aus mehreren Technologien, die mit der geplanten Smart Meter-Einführung überflüssig werden, weil sie nicht kompatibel sind. Den Verbrauchern droht dann eine erneute unnötige Investition“, warnt Sieverding. Einige Anbieter nutzen bereits heute Smart Meter-Technologien, handeln damit aber in einer Grauzone, weil Fragen etwa nach dem Datenschutz im Smart Grid der Zukunft noch gar nicht gesetzlich geregelt sind.

„Gerade mit Blick auf die bevorstehende EnWG-Novelle 2014/15 und das erwartete ‚Verordnungspaket intelligente Netze‘ ist jetzt Augenmaß gefragt“, betont Sieverding. „Sinnvoll wäre es, die kleinen Anlagen bis mindestens 10 kWp aus dem Einspeisemanagement herauszunehmen, anstatt sogar eine Smart Meter-Pflicht bis herunter zu 250 Watt-Anlagen einzuführen, wie nun an verschiedenen Stellen diskutiert wird.“ Auch die angedachte Einbeziehung aller weiteren Prosumer-Anlagen, also nicht nur der Kleinerzeugungsanlagen, sondern auch der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Elektromobilen, sei aktuell nicht notwendig.

Wenn in der Zukunft absehbar sei, dass die Abregelung doch notwendig werde, solle eine einheitliche Technologie eingesetzt werden, die dem dann aktuellen Stand der Technik entspreche, so Sieverding. Doch bereits jetzt vorbeugend für diesen Fall flächendeckend Smart Meter vorzuschreiben, bedeute, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, und schade der Akzeptanz der Energiewende.

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Quelle

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 2014

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