‹ Zurück zur Übersicht

© Sonnenseite

Verbraucherzentrale: Sicherheit beim Sanieren

Wenn Sie Ihr Eigenheim sanieren, müssen Sie zahlreiche rechtliche Vorgaben umsetzen.

Zu überprüfen, ob alle Vorschriften eingehalten wurden, scheint unmöglich. Trotzdem sollten Sie sich keine Sorgen machen.

Förderprogramme und rechtliche Regelungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren sind kompliziert und für den Laien schwer durchschaubar. Viele Verbraucher wissen nicht, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem Fall überhaupt gelten.

Doch selbst wenn die geeigneten Maßnahmen beauftragt sind, bleibt häufig die Frage: Wie können Sie überprüfen, ob alle Vorschriften, beispielsweise der Energie-einsparverordnung (EnEV), eingehalten wurden? Hier sollten Sie sich keine Sorgen machen.

Unternehmererklärung schützt

Um sanierungswilligen Eigenheimbesitzern Sicherheit über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu geben, schreibt der Gesetzgeber seit Oktober 2009 die so genannte „Unternehmererklärung“ verbindlich vor.

Das ausführende Unternehmen muss dem Bauherrn zum Abschluss der Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung entspricht. Damit hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, ungenügende Gebäudesanierungen möglichst weitgehend zu verhindern.

Denn: Fehlende oder falsche Unternehmererklärungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Geeigneten Anbieter auswählen

Verbraucher profitieren davon doppelt. Die Ausführungsqualität steigt, und gleichzeitig werden teure Nachbesserungen vermieden. Der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer verkehrten Dämmmaßnahme ist meistens deutlich teurer, als die eigentliche Sanierungsmaßnahme.

Wollen Sie neben Ihrem Geldbeutel auch Ihre Nerven schonen, sollten Sie sich jedoch niemals ausschließlich auf Ihr Recht auf Nachforderungen verlassen. Um schon im Vorfeld geeignete Anbieter auswählen zu können, sollten Sie deshalb für jede Maßnahme mindestens drei Angebote einholen. Am besten lassen Sie diese gleich von einem unserer unabhängigen Berater prüfen.

Nähere Auskünfte zu allen Fragen energetischer Sanierung bietet Ihnen unsere Energieberatung der in einem persönlichen Beratungsgespräch, online oder telefonisch.

Quelle

Verbraucherzentale Niedersachsen 2012

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren