Zügiger Netzausbau ist und bleibt das Gebot der Stunde
Bundesnetzagentur veröffentlicht Bericht zur Versorgung mit Strom und Gas im Winter 2012/13.
Im Vergleich zum vorhergegangenen Winter war die Situation in den Stromübertragungs- und Gasfernleitungsnetzen trotz des langen Winters weit weniger angespannt. Dennoch kam es an einigen Tagen zu Belastungssituationen im Stromnetz, die die Versorgungssicherheit potenziell gefährdeten und zeigten, dass die getroffenen Vorsorgemaßnahmen richtig und angemessen waren.
„Auch wenn die Situation in den Strom- und Gasnetzen witterungsbedingt weniger angespannt war als im vorangegangenen Winter, dürfen wir uns nicht in Sicherheit wiegen. Ein zügiger Netzausbau ist und bleibt das Gebot der Stunde, um auch zukünftig eine sichere Versorgung gewährleisten zu können“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Homann weiter: „Die bereits erfolgte Umsetzung der im Mai 2012 im Netzbericht zum vergangenen Winter als dringlich bezeichneten Handlungsempfehlungen trug dazu bei, die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Dabei stellt das gesetzliche Stilllegungsverbot für Kraftwerke, die für die Systemstabilität benötigt werden, die größte legislative Neuerung dar. Auch die engere Verzahnung von Strom- und Gasnetzbetrieb, deren Notwendigkeit sich im Februar 2012 zeigte, konnte mittels legislativer und operativer Maßnahmen umgesetzt werden.“
Am 24. Dezember 2012 und am 10. Februar 2013 kam es zu erheblichen Überspeisungen der deutschen Regelzone, die zeitweise die gesamte vorgehaltene negative Regelenergie aufbrauchten und die kurzfristige Beschaffung von Regelenergiereserven – auch im Ausland – notwendig machten. Die Ursachen für diese Überspeisungen waren unterschiedlich.
Am 24. Dezember 2012 traf eine sehr steile Windflanke, d. h. eine kurzfristig stark erhöhte Einspeisung aus Windenergieanlagen mit einer sehr geringen Stromnachfrage zusammen. Gleichzeitig wurden konventionelle Erzeugungsanlagen nicht weiter heruntergeregelt, was die Situation verschärfte. Am 10. Februar 2013 kam es zu einer Überspeisung der deutschen Regelzone aufgrund fehlerhafter Prognosen der Photovoltaikeinspeisung. Die Schneebedeckung von Photovoltaikmodulen war geringer als angenommen, tatsächlich betrug die Photovoltaikeinspeisung das Doppelte der vortägigen Prognose.
Um Überspeisungen der Regelzonen durch direkt vermarktete Erneuerbare Energien Anlagen zukünftig zu vermeiden, schlägt die Bundesnetzagentur vor, die betreffenden Anlagen verpflichtend mit der Möglichkeit zur ferngesteuerten Einspeisesteuerung auszustatten. Homann: „Ich begrüße das Vorhaben der Übertragungsnetzbetreiber, die selbst den größten Teil der Photovoltaikerzeugung vermarkten, die Prognosegüte für die Photovoltaikeinspeisung durch den Aufbau eines Referenzmesssystems zu verbessern.“
Negative Preise
Sowohl im Winter 2012/2013 als auch im Frühjahr 2013 kam es an der Strombörse zu negativen Preisen, die immer dann auftreten, wenn das Stromangebot die Stromnachfrage deutlich übersteigt. „Negative Preise weisen auf eine nicht ausreichende Flexibilität konventioneller Erzeugung hin, sich dem Konkurrenzdruck anzupassen. Zugleich weisen negative Preise auf eine nicht ausreichende Flexibilität erneuerbarer Energieträger hin, auf eine geringe Stromnachfrage zu reagieren. Insofern sind negative Preise ein wichtiges Marktsignal, das den notwendigen ökonomischen Druck erzeugt, diese Flexibilität herzustellen“, erläuterte Homann. „Negative Preise sind kein Anlass zur Beunruhigung im Hinblick auf die Versorgungssicherheit.“
Nichtverfügbarkeit konventioneller Kraftwerke setzt Übertragungsnetz unter Druck
Am 25. und 26. März 2013 kam es im Übertragungsnetz von 50Hertz und TenneT für einige Stunden zu kritischen Situationen. Ursache war die hohe Einspeisung aus konventionellen Kraftwerken und Erneuerbaren-Energien-Anlagen im nördlichen Deutschland, die die vortägige Einspeiseprognose der Übertragungsnetzbetreiber übertraf. Auf Basis dieser Prognose schien der Einsatz von Reservekraftwerken nicht notwendig, normaler Redispatch mit süddeutschen konventionellen Kraftwerken wäre ausreichend gewesen. Allerdings konnte der Redispatch nicht in dem erforderlichen Maße durchgeführt werden, u. a. bedingt durch die ungeplante und kurzfristige Nichtverfügbarkeit der Kraftwerke Irsching 5 und Staudinger 5 aus technischen Gründen und einem Anfahrverbot für das Kraftwerk Ingolstadt wegen drohender Überlastung des Anschlussnetzes.
Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur bereiten sich auf fortschreitenden Atomausstieg vor
Um für die Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld im Winter 2015/16 frühzeitig Vorsorge zu treffen, haben die Übertragungsnetzbetreiber begonnen, die in der am 12. Juni 2013 vom Bundeskabinett verabschiedeten Reservekraftwerksverordnung vorgeschriebenen Systemanalysen für den Winter 2015/16 durchzuführen und die dafür zu Grunde gelegten Annahmen und Szenarien mit der Bundesnetzagentur abzustimmen. Die Bundesnetzagentur erwartet von den Übertragungsnetzbetreibern im Laufe dieses Sommers belastbare Erkenntnisse zum Reservekraftwerksbedarf für die Zeit nach der Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld, um Klarheit über die ggf. erforderlichen Maßnahmen zu erhalten.
Bereits an dieser Stelle zeigt sich die dringende Notwendigkeit eines schnellen Netzausbaus. Insbesondere die Fertigstellung der Südwest-Kuppelleitung zwischen Thüringen und Franken ist von großer Bedeutung für das Gelingen der sicheren Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld im Dezember 2015″, so Homann. „Ich bin zuversichtlich, dass nach erfolgter Genehmigung des Leitungsvorhabens rasch mit den Trassierungsarbeiten begonnen werden kann. Die für das Planfeststellungsverfahren notwendigen Unterlagen wurden bereits bei den entsprechenden Behörden der Länder eingereicht. Die für den Bau der Südwest-Kuppelleitung zuständigen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und TenneT gehen davon aus, dass die Fertigstellung des Leitungsbauprojekts im Jahr 2015 möglich ist.“
Quelle
Bundesnetzagentur 2013