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20 Jahre FFH-Richtlinie: Die Erfolgsgeschichte des Naturschutzes fortsetzen

BfN informiert zum Stand der Umsetzung von NATURA 2000 in Deutschland. Vor gut 20 Jahren wurde mit der Verabschiedung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie der Grundstein zum Aufbau eines europäischen Schutzgebietsnetzes gelegt. Hauptziel der Richtlinie ist es, die Vielfalt wildlebender Arten und Lebensräume sowie deren Vernetzung zu sichern und damit einen Beitrag zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt wie auch zu einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten.

Die geeigneten Gebiete wurden durch die Bundesländer identifiziert und nach intensiven fachlichen Prüfungen durch das Bun-desamt für Naturschutz (BfN) in mehreren Tranchen nach Brüssel gemeldet. „Heute bilden die sogenannten Natura 2000-Gebiete der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Deutschland und EU-weit ein wichtiges Rückgrat zum Erhalt der biologischen Vielfalt,“ sagte die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutzes, Prof. Beate Jessel in Bonn. „Auch für die Zukunft ist dieses Schutzgebietssystem unabdingbar, etwa um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen.“

Das Netz von NATURA 2000 umfasst die im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebiete. Diese können sich räumlich überlagern. Zusammen bedecken die insgesamt 5.266 Gebiete 15,4 % der terrestrischen Fläche Deutschlands und rund 45 % der marinen Fläche (Stand: 2011). 39 % der Fläche der Natura 2000-Gebiete sind landwirtschaftlich genutzt.

EU-weit liegt der Meldeanteil der mehr als 26.000 FFH- und Vogelschutzgebiete bei ca. 17,5 % der Landfläche aller Mitgliedstaaten. (Stand: 2011).

Der Zustand der FFH-Gebiete wird alle sechs Jahre für alle Lebensraumtypen und Arten bewertet. Dieser nationale Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie wurde erstmals 2007 erstellt und eine neue Bewertung erfolgt 2013. Der vorliegende Bericht weist erste Erfolge mit rund einem Drittel der Arten und Lebenstraumtypen in günstigem Erhaltungszustand (grün) auf, macht aber auch noch weiterhin erheblichen Handlungsbedarf deutlich. Das Bundesamt für Naturschutz koordiniert diese Berichte fachlich und ist auch maßgeblich an der Weiterentwicklung der Methoden auf EU-Ebene für den neuen Bericht beteiligt.

Ende 2013 wird es erstmals einen umfassenden inhaltlichen Bericht über die Vogelarten nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geben.

In der Zukunft kommt es darauf an, die mit dem Aufbau des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 verbundenen Ziele zum Schutz von Arten und Lebensräumen weiter umzusetzen und die Qualität der Gebiete weiter zu verbessern. Dieses Netzwerk kann aber auch der Sicherung vielfältiger sonstiger ökologischer Funktionen dienen. So kann beispielsweise durch Sicherung von Kohlenstoffsenken in Mooren und alten Wäldern auch einen wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Meldestand FFH-Gebiete

Deutschland hat 4.619 FFH-Gebiete in Brüssel vorgelegt, die sich auf drei biogeografische Regi-onen (alpin, atlantisch, kontinental) verteilen. Dies entspricht einem Meldeanteil von 9,3 % bezogen auf die Landfläche. Dazu kommen 2.122.161 ha Bodensee sowie Meeres-, Bodden- und Wattflächen (Stand: 30.09.11). Von diesen marinen Schutzgebietsflächen entfallen 943.984 ha auf die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands. (Stand: 2011).

Meldestand Vogelschutzgebiete

Deutschland hat bislang 740 Vogelschutzgebiete (BSG) gemeldet. Dies entspricht einem Melde-umfang von 11,2 % bezogen auf die Landfläche. Dazu kommt 1.986.197 ha Bodensee sowie Meeres-, Bodden- und Wattflächen. Von diesen marinen Schutzgebietsflächen entfallen 513.930 ha auf die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands. (Stand: 2011).

NATURA 2000-Meeresschutzgebiete in der AWZ

Mit dem am 4. April 2002 in Kraft getretenen Neuregelungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz wurden die rechtlichen Vorraussetzungen für die Umsetzung von Natura 2000 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, 12-200 sm) geschaffen. Demnach ist das BfN in der AWZ der Nord- und Ostsee für die Auswahl der Natura 2000 Flächen verantwortlich. Die Ausweisung der Schutzgebietsflächen erfolgt durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Ende Mai 2004 ging die Meldung von NATURA 2000 Gebieten in der deutschen AWZ bei der EU-Kommission in Brüssel ein. Die 10 Gebiete, 8 FFH- und 2 Vogelschutzgebiete, die an die Kommission gemeldet wurden, umfassen zusammen fast 30 % des deutschen Meeresanteils an der AWZ. (Stand: 2011).

Die in der AWZ liegenden Vogelschutzgebiete wurden durch den Bund am 15.09.2005 als Natur-schutzgebiete gemäß BNatSchG ausgewiesen.

Weitere Informationen

Quelle

Bundesamt für Naturschutz (BfN) 2012

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