Mehr Schutz für Fledermäuse im Wald beim Bau von Windrädern
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) untersuchte in einer Studie, wie Fledermäuse den Wald als Lebensraum nutzen und entwickelte daraus Leit-Empfehlungen zur Erstellung von Fledermaus-Gutachten und Empfehlungen zum Schutz der Tiere.
Deutschland gibt es 25 Fledermausarten; sie alle sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützt, viele sind darüber hinaus stark gefährdet. Fast alle Arten sind auf den Wald als Lebensraum angewiesen. Die fortschreitende Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen in Wäldern stellen für Fledermäuse jedoch eine Gefahr dar. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat nun als Ergebnis eines Forschungsvorhabens Empfehlungen für die Erfassung von verschiedenen Fledermausarten und für Schutzmaßnahmen beim Bau und Betrieb von Windrädern im Wald veröffentlicht, mit denen sich solche Konflikte vermeiden oder zumindest erheblich verringern lassen.
„Der Wald spielt für die meisten Fledermausarten eine besonders große Rolle, sei es als Nahrungsraum, als Winterquartier oder Wochenstube für die Aufzucht der Jungen. Wenn an Waldstandorten Windenergieanlagen geplant werden, sind dort daher bereits im Vorfeld intensive Voruntersuchungen unumgänglich, da immer mit einem Vorkommen von Fledermausarten zu rechnen ist. Es ist wichtig zu wissen, welche Arten mit welchen Ansprüchen dort vorhanden sind, denn so können gezielte Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Nur so ist ein naturverträglicher Ausbau der Windenergie möglich“, stellt BfN-Präsidentin, Prof. Beate Jessel fest.
Schwerpunkte der aktuellen Empfehlungen sind neben den unterschiedlichen Methoden der Voruntersuchungen Maßnahmen, mit denen Kollisionen vermieden und der Lebensraum der Fledermäuse geschützt werden kann. Denn während des Betriebes von Windrädern können die Tiere durch Kollisionen mit den Rotoren oder durch Druckunterschiede in deren Nahbereich tödliche Verletzungen erleiden. Ein weiteres Problem für die Fledermäuse ist der mit dem Anlagenbau einhergehende Verlust ihrer Lebensräume, sei es als Jagd- oder Paarungsgebiet oder als Quartiergebiet, etwa zur Aufzucht der Jungtiere in den Wochenstuben oder zum Überwintern.
Frühzeitig Kenntnisse zu erlangen, ob an einem geplanten Standort und in dessen Umfeld Fledermäuse auftreten und um welche Arten es sich dabei handelt, ist wichtig, um entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Bei der stark gefährdeten Mopsfledermaus etwa wurde in den vorliegenden Untersuchungen entgegen den Erwartungen festgestellt, dass für diese Art das Risiko einer Kollision mit den Rotorblättern vergleichsweise gering ist, insbesondere wenn ein Abstand von mindestens 50 Meter zwischen Kronendach und Rotorunterkante der Windräder eingehalten wird. Stattdessen ist die Mopsfledermaus besonders durch den Verlust ihrer Lebensräume gefährdet.
Wenn also Fledermausquartiere und ‑quartierkomplexe der Mopsfledermaus im Rahmen der Erfassungen identifiziert wurden, sollten dort keine Windenergieanlagen gebaut bzw. müssen ausreichende Abstände zu den Quartieren eingehalten werden. Das betrifft auch Gebiete, die sich als Quartiergebiet eignen und gilt im Übrigen für alle Fledermausarten. Eine weitere Empfehlung ist daher der Ausschluss von Bauvorhaben in besonderen Lebensräumen wie über 100 Jahre alten Laub- und Laubmischwäldern, naturnahen Nadelwäldern mit erhöhtem Quartierpotenzial und Wäldern in Natura 2000-Gebieten.
Bei den Fledermausarten hingegen, die häufig im freien Luftraum unterwegs sind und daher besonders leicht mit Windkraftanlagen kollidieren können, beispielsweise dem Kleinen Abendsegler, können an Standort und Technik angepasste Abschaltungen der Anlagen für eine deutliche Verminderung der Kollisionsgefahr sorgen.
Der jetzt in der Schriftenreihe „Naturschutz und Biologische Vielfalt“ erschienene 400 Seiten umfassende Band „Fledermäuse und Windkraft im Wald“ enthält unter anderem Untersuchungen zur Höhenaktivität über dem Wald sowie zu ausgewählten Arten (Mopsfledermaus, Zwergfledermaus und Kleinabendsegler) und weitere Hinweise zur Erfassung sowie zu Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen beim Bau von Windenergieanlagen in Wäldern.