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EEG-Umlagebefreiungen sinken von 5,1 auf 4,8 Milliarden Euro

Die finanzielle Entlastung so genannter stromkostenintensiver Industrieunternehmen von den Zahlungen zur EEG-Umlage ist nach dem dramatischen Anstieg des letzten Jahres wieder etwas zurückgegangen.

Das im Rahmen der »Besonderen Ausgleichsregelung« zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Entlastungsvolumen beträgt nach Mitteilung des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in diesem Jahr voraussichtlich insgesamt 4,8 Milliarden Euro. 2014 waren es 5,1 Milliarden, 2013 noch 4,0 Milliarden.

Der Finanzierungsbeitrag, den die betreffenden Unternehmen real zur EEG-Umlage leisten, wir nach BAFA-Angaben voraussichtlich von 370 Millionen Euro im vergangenen Jahr auf jetzt 630 Millionen Euro ansteigen.

Die 2015 privilegierte Strommenge beläuft sich auf 107,32 Terawattstunden (TWh). 2014 waren es 106,96 TWh. Somit ist das finanzielle Entlastungsvolumen um 5,9 Prozent gesunken, obgleich die privilegierte Strommenge leicht um 0,3 Prozent gestiegen ist. Dies erklärt sich aus Änderungen zur Besonderen Ausgleichsregelung in der seit August 2014 geltenden Fassung des EEG.

Der Anstieg der privilegierten Strommenge ist zudem auf erweiterte Befreiungen für Schienenbahnen zurückzuführen (2015: 12,67 TWh; 2014: 10,96 TWh). Die privilegierte Menge für stromkostenintensive Industrieunternehmen ist von 95,23 auf 94,63 TWh leicht um 0,6 Prozent gesunken.

Die Zahl der – je nach Unternehmensart und -größe – in unterschiedlichem Maße durch die Umlagebefreiungen privilegierten Unternehmen und Abnahmestellen ist erneut gestiegen: Im vergangenen Jahr waren 2.098 Unternehmen und 2.779 Abnahmestellen begünstigt, 2015 sind es nach jetzigem Stand 2.154 Unternehmen mit 2.834 Abnahmestellen.

Quelle

PHOTON 2015 | BAFA 2015

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