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Depositphotos | photollurg2 | Die Zahl der Unternehmen, die eine teilweise Befreiung von EEG-Umlage beantragen, bleibt weiter hoch - die Strommenge könnte 2018 einen neuen Rekordwert erreichen.

© Depositphotos | photollurg2 | Die Zahl der Unternehmen, die eine teilweise Befreiung von EEG-Umlage beantragen, bleibt weiter hoch – die Strommenge könnte 2018 einen neuen Rekordwert erreichen.

Mehr als 2200 Unternehmen beantragen teilweise Befreiung von EEG-Umlage

Die verminderte EEG-Umlage könnte für eine Rekordmenge von 119 Terawattstunden Strom gelten, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der energiepolitischen Sprecherin der Grünen hervorgeht. Julia Verlinden fordert angesichts des neuen Rekords eine Einschränkung des Kreises der begünstigten Unternehmen.

Bis Ende Juni haben Unternehmen Zeit, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine teilweise Befreiung von der Zahlung der EEG-Umlage im Folgejahr zu beantragen. In diesem Jahr  stellten 2209 Unternehmen, darunter 139 Schienenbahnen, für eine Strommenge von 119 Terawattstunden einen solchen Antrag, wie aus der Antrag der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Julia Verlinden hervorgeht. Sie ist die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag und wenig angetan von der Entwicklung.

„Die Industrie beantragt für immer größere Strommengen die Befreiung von der EEG-Umlage. 2019 sollen für rund ein Fünftel des gesamten deutschen Stromverbrauchs Industrieausnahmen gelten“, erklärte Verlinden. Die Zeche zahlten private Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die die Milliarden mitfinanzieren müssten.

Während die Zahl der antragstellenden Unternehmen leicht gegenüber den Vorjahren zurückgegangen ist, wuchs die Strommenge im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. Die 2252 Anträge aus dem Jahr 2017 bezogen sich auf eine Strommenge von 107,4 Terawattstunden. Angesichts der Entwicklung fordert Verlinden: „Die Bundesregierung muss den Kreis der begünstigten Unternehmen endlich einschränken.

Außerdem müssen die bevorteilten Unternehmen in die Pflicht genommen werden, dass sie Energieeffizienzmaßnahmen auch wirklich umsetzen und ihren Stromverbrauch senken.“ Zudem sollte das Finanzierungsmodell geändert werden. Die Kosten für die Umlagefreiung dürften nicht auf die übrigen Verbraucher umgelegt, sondern sollten aus dem Steuerhaushalt finanziert werden.

In ihrer Antwort weist die Bundesregierung noch darauf hin, dass es sich „um ungeprüfte Werte aus der Datenbank“ handele. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass es durch die Prüfung „noch starke Veränderungen“ geben könne. Welche Strommenge wirklich begünstigt sei, lasse sich zudem erst nach Ablauf 2019 feststellen, da erst dann die tatsächlich verbrauchte Strommenge bekannt sei. Wie viele Unternehmen wirklich nur eine verminderte EEG-Umlage zahlen müssen, wird das BAFA in den kommenden Wochen veröffentlichen.

Quelle

Der Bericht wurde von
der Redaktion „pv-magazine“
(Sandra Enkhardt) 2018
 verfasst
– der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2018 weiterverbreitet
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