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Smart Meter: Vorläufig doch keine Pflicht zum Einbau

Der Einbau von sogenannten Smart Metern wird vorläufig doch nicht zur Pflicht.

Wie der Radiosender RBB Inforadio am Mittwoch auf seinem Online-Portal berichtete, hat der deutsche Wirtschaftssekretär Rainer Baake die Regelung vorerst gekippt, weil es noch keine gesetzlichen Sicherheitsvorgaben gibt. Ursprünglich sollte ab dem 1. Januar 2015 in allen Neubauten, bei Renovierungen oder bei einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) auf die intelligenten Stromzähler umgerüstet werden. Nun wird der Stichtag voraussichtlich  mindestens bis zur nächsten Bundestagswahl verschoben, berichtet RBB Inforadio.

Die neue Generation der Stromzähler erfasst neben dem reinen Stromverbrauch auch Verbrauchszeitpunkt und –quelle. In Verbindung mit flexiblen Stromtarifen in verschiedenen Preisstufen sollen Verbraucher auf diese Weise einen Anreiz erhalten, Strom nach Möglichkeit vorrangig dann zu verbrauchen, wenn er im Überfluss vorhanden ist – beispielsweise nachts.

Damit könnten Verbrauchsspitzen zu Zeiten mit ohnehin hoher Netzauslastung verringert werden – was weniger Reservekapazitäten notwendig macht. Diese führen bislang dazu, dass zu Niedriglastzeiten zu viel Strom vorhanden ist und sogar ins Ausland verkauft werden muss. Doch ohne den flächendeckenden Einbau von Smart Metern gibt es bislang auch keine flexiblen Stromtarife.

Laut einem Bericht von Spiegel Online hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits einige Geräte auf ihre Sicherheit untersucht. Doch keines genügte den hohen Anforderungen zum Datenschutz, die sich die Behörde selbst gesetzt hat. Gesetzlich festgelegte Vorgaben bezüglich einheitlicher Sicherheitsstandards bei den Stromzählern gibt es bislang noch nicht. Da jedoch sowohl Netzbetreiber als auch Stromanbieter aus den digitalen Verbrauchsdaten erfassen können, welcher Haushalt zu welchem Zeitpunkt bestimmte Geräte benutzt, müssen diese Daten vor dem Zugriff Unbefugter sicher sein.

Quelle

CHECK24 Vergleichsportal GmbH 2014

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