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Unzulässige Kreditgebühren jetzt zurückfordern

Jahrelang übliche Kreditgebühren haben sich als unzulässig erwiesen. Auch Solarbetreiber können davon betroffen sein. Bei vielen läuft zum Jahresende die Frist zur Rückforderung ab.

In mehreren Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2014 entschieden, dass vielfach von Banken verlangte Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen unzulässig sind. Grund dafür ist, dass die Banken die Gebühren für Tätigkeiten erhoben, die in ihrem eigenen Interesse liegen und keine zusätzliche Dienstleistung für den Kunden sind.

In der Vergangenheit lagen die Bearbeitungsgebühren oft zwischen 1 bis 4 Prozent der Darlehenssumme. Photovoltaikbetreiber sprechen teilweise von bis zu fünfstelligen Gebührenbeträgen.

Weil sich die Rechtsunsicherheit darüber, ob diese Gebühren überhaupt zulässig sind, über so viele Jahre hinzog, hat der BGH außerdem festgelegt, dass die Ansprüche der Kreditnehmer mit Verträgen seit 2005 erst Ende 2014 verjähren. Normalerweise verjähren Ansprüche schon am Ende des dritten Jahres nach dem Jahr, in dem die Fälligkeit entsteht. Für Kreditverträge ab 2012 können also auch noch im Jahr 2015 die Ansprüche geltend gemacht werden.

Doch für die vielen vorher abgeschlossenen Kreditverträge ist jetzt höchste Eile geboten:

Wer in den Jahren 2005 bis 2011 einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, muss jetzt noch vor 31. Dezember bei seiner Bank die Gebühren zurückfordern und zusätzlich die Verjährung hemmen. Wer den Vertrag noch 2004 abgeschlossen hat und erst Anfang 2005 die Gebühren bezahlt hat oder das um die Gebühren gekürzte Darlehenssumme auf seinem Girokonto erhalten hat, könnte laut finanztip.de ebenfalls rückfordern.

Der Karlsruher Rechtsanwalt Peter Nümann, der auch die DSC-Rechtsauskunft für Solarbetreiber betreut, hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die BGH-Urteile auch auf PV-Kredite Anwendung findet: „Dies hängt davon ab, ob es sich um Verbraucherkredite handelt, oder nicht.  Man könnte meinen, PV-Anlagenbesitzer seien jedenfalls bei Einspeisung von Strom keine Verbraucher, weil sie den Strom an den Netzbetreiber verkaufen. Das ist jedoch nicht richtig, wie die Richter des Bundesgerichtshofes vor kurzem in einem anderen Verfahren klarstellten. Denn wer nur zur Vermögensanlage investiere und keine gewerblichen Aktivitäten entfalte, sei noch privat tätig und damit Verbraucher.“ (siehe auch diesen Blogbeitrag)

Soweit die PV-Anlage also zum Eigenverbrauchs oder zur Einspeisung nach EEG als Vermögensanlage erworben wurde und keine darüber hinausgehende Geschäftstätigkeit im Sinn einer werbenden Aktivität unterhalten wird, gilt der PV-Anlagenbetreiber nach Auffassung des Bundesgerichtshofes also als Verbraucher, sagt Nümann.

Unsicher ist derzeit noch, ob die BGH-Entscheidungen auf KfW-Darlehen anwendbar sind. Vermutlich wird diese Frage im nächsten Jahr geklärt. Wer seine Ansprüche nicht verlieren will, muss trotzdem jetzt aktiv werden.

Was Sie jetzt tun müssen:

1. Prüfen Sie, ob Sie für einen Kredit ab Anfang 2005 Bearbeitungskosten zahlen mussten.

2. Fordern Sie von Ihrer Bank diese Gebühren zuzüglich Zinsen zurück.

Verwenden Sie dazu eines der Musterschreiben von Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale oder finanztip (siehe Links). Es genügt den Gebührenbetrag zu nennen und zusätzlich einen Zins von 5 Prozent über dem Basiszinssatz einzufordern. Stellen Sie sicher, dass Ihr Schreiben vor dem 31.12. bei der Bank eingeht, zum Beispiel indem Sie das Schreiben persönlich abgeben und auf einer Kopie den Eingang von einem Mitarbeiter bestätigen lassen (Eingangsstempel und Unterschrift). Alternativ per Fax mit der Bitte um Rückfax-Eingangsbestätigung.

3. Schützen Sie Ihre Forderung gegen Verjährung zum Jahresende.

Nur bei der Bank den Anspruch zu stellen, reicht rechtlich nicht aus. Versuchen Sie von Ihrer Bank eine schriftliche Bestätigung dafür zu bekommen, dass die Bank auf „die Einrede der Verjährung verzichtet.“ Sehr viele Banken tun das bereits. Falls das nicht (rechtzeitig) klappt, sollten Sie noch vor dem 31.12. einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen. Das Verfahren ist einfach und standardisiert, siehe www.mahngerichte.de. Dort finden Sie das Formular zum Download, das Sie ausfüllen und per Post absenden müssen, und zwar so dass der Brief noch am 31.12. im Briefkasten des zuständigen Gerichts ankommt, beispielsweise als Expressbrief mit garantierter Zustellung (kostet rund 11 Euro).

Im amtlichen Mahnformular geben Sie die Höhe der Forderung an, zuzüglich Verzinsung. Wichtig: Beziehen Sie sich ausdrücklich auf Ihr Schreiben gegenüber der Bank, in dem Sie ihre Forderung geltend gemacht haben (siehe Punkt 2).

Bereits der Eingang Ihres Mahnantrags beim zuständigen Gericht hemmt die Verjährung, verpflichtet Sie aber zu keinen weiteren rechtlichen Schritten. Sie müssen lediglich die Kosten des Mahnverfahrens vorab bezahlen. Fordern Sie beispielsweise 1.000 Euro von der Bank, betragen die Mahnkosten zunächst 32 Euro (laut Kostenrechner von www.mahngerichte.de).

Alternativ zum Mahnverfahren schlagen die Verbraucherportale die Einschaltung des für die jeweilige Bank zuständigen Ombudsmanns vor. Das hat jedoch weitere Tücken. Näheres dazu finden Sie in den Links.

Last-Minute-Rechtshilfe am 29. und 30. Dezember

Wer ganz sicher gehen will und in letzter Minute noch anwaltliche Hilfe braucht, kann sich noch vor dem 31. Dezember an die DSC-Partnerkanzlei Nümann+Lang, Karlsruhe wenden. Am Montag und Dienstag vor dem Jahreswechsel ist das Büro besetzt. Anwaltliche Leistungen können für DSC-Mitglieder zu vergünstigten Konditionen in Anspruch genommen werden (siehe Rubrik Clubvorteile).

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Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

Stiftung Warentest: 
https://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Jetzt-schnell-handeln-und-Ansprueche-sichern-4444333-0/

Verbraucherzentrale: 
http://www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte 

finanztip: 
http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/ 

Spiegel Online:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/kreditbearbeitung-gebuehren-sind-unzulaessig-a-1001688.html

Diskussion zum Thema im Photovoltaikforum:
http://www.photovoltaikforum.com/finanzen-steuern-f9/kredit-bearbeitungsgebuehr-unzulaessig-rueckforder-t77020.html

Quelle

Thomas Seltmann | Deutscher Solarbetreiber-Club e.V. 2014

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