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Windpark Druiberg | energiepark-druiberg.de

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Windpark Druiberg in Dardesheim bietet Anwohnern einen günstigen Stromtarif

  Die Bürgerinnen und Bürger von Dardesheim können sich freuen. Die Halberstädter VOLKSSTIMME titelte am 12. November: „Der Preishammer vom Druiberg. Wie der Windpark Bürger der Anliegerorte vor explodierenden Stromtarifen bewahren will.“

Aktuell erhöhen sehr viele Energieversorger massiv die Strompreise – wie zum Beispiel in meiner Heimatstadt, wo die Stadtwerke zum neuen Jahr den Tarif in der Grundversorgung von 28,79 Cent pro kWh auf 61,51 Cent bei gleichbleibendem Grundpreis von 10,26 Euro pro Monat mehr als verdoppeln.

Tatsächlich bietet der Windpark Druiberg, vor über 20 Jahren vom Windkraftpionier Heinrich Bartelt gegründet, einen Bürgerstromtarif von 30 Cent pro kWh und einer monatlichen Grundgebühr von 10.- Euro an – also ein Viertel günstiger und damit deutlich unter der Strompreisgrenze von 40 Cent – und auch noch garantiert über drei Jahre.

Der Windpark Druiberg folgt damit dem erfolgreichen Modell von Westfalen Wind, das auf Initiative von Johannes Lackmann, einem ebenfalls erfolgreichen und aktiven Windpionier, seit Jahrzehnten entwickelt wurde.

Erneuerbarer Strom ist der Billigmacher im Strommarkt

Beide Unternehmen zeigen dabei auf: Strom aus Erneuerbaren Energien ist der Billigmacher im Strommarkt – nicht Atomstrom, Kohlestrom oder gar Erdgas. Gegen die steigenden Strompreise aus den Energierohstoffen Erdöl, Erdgas, Kohle und Uran sind Erneuerbare Energien längst konkurrenzlos günstig.

Leider vermarkten viele Ökostromproduzenten nicht direkt vor Ort, sondern oftmals nur an der Strombörse. Dort aber bestimmt nach dem sogenannten Merit Order Prinzip das teuerste Kraftwerk den Strompreis – und das sind wegen der hohen Erdgaspreise eben die Erdgaskraftwerke. In diesem fehlgeleiteten Strommarktsystem können die Erneuerbaren Energien ihre kostensenkende Wirkung bislang nicht entfalten.

Daher braucht es zum einen eine neue Strommarktordnung, deren Grundzüge ich vor kurzem skizzierte.

Zum anderen könnten auch Erneuerbare Energie-Unternehmen nach dem Vorbild des Windparks Druiberg und Westfalenwind ihren solidarischen Beitrag zur Senkung der Strompreise leisten, wenn sie über Bürgerstromtarife einen Teil ihrer Gewinne an die Bürger:innen abgäben. Im Frühjahr hatte ich gemeinsam mit den Mitautoren des EEG Michaele Hustedt und Dietmar Schütz diesen Vorschlag an die Branche der Erneuerbaren Energien gerichtet. Eine Idee, die schon bei der Abfassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in den Jahren 1999/2000 mitgedacht wurde. Als dem Gemeinwohl verpflichtete Parlamentarier wollten wir den Regenerativen einerseits kostendeckende Mindestvergütungen ermöglichen, und die durch Skaleneffekte mit den Jahren mögliche degressive Tarifentwicklung den Verbrauchern zu Gute kommen lassen. Es wäre ein Signal der Fairness aus der Branche der Erneuerbaren, einen Beitrag zur Energiepreiskrise zu leisten, die viele Bürger:innen im Land in finanzielle Schwierigkeiten stürzt.

Bislang gewähren nur Bürgerenergiegemeinschaften ihren Mitgliedern kostengünstige Stromtarife. Es wäre wünschenswert, wenn auch nicht beteiligte Anwohner und Nutzer Erneuerbarer Energien die kostengünstigen Erneuerbaren Energien am eigenen Leib erfahren können – eine bessere Werbung für den Ausbau erneuerbarer Energien gäbe es nicht.

Vorgeschlagene Strompreisbremse gefährlich für den weiteren schnellen Ausbau des Ökostroms

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, wenn der Gesetzgeber nun überhöhte Gewinne auch in der Branche der Erneuerbaren Energien abschöpfen will, nachdem freiwillige Wege wie die genannten offensichtlich nicht umfangreich aufgegriffen wurden. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) beklagt nun hohe Belastungen der Ökostrombranche durch die Strompreisbremse.

Möglicherweise hätte ein freiwilliges Angebot der sehr vieler Ökostromerzeuger mit ähnlichen kostengünstigen Bürgerstromtarifen den Gesetzgeber bewogen, die Gewinnabschöpfung nur dort zu machen, wo sie auch zwingend erforderlich ist: bei den Betreibern von Kohle-, Erdgas- und Atomkraftwerken. Es ist darum schade, dass mein persönlicher Appell an Verbandspräsidentin Simone Peter ergebnislos verhallt ist.

Private Stromverträge (PPA) wird es mit diesem Strompreisbremsen-Vorschlag kaum mehr geben

Die aktuelle Situation ist für ein Wachstum erneuerbarer Energien nun mehr als ungünstig: Die Bundesregierung formulierte einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse, die bei Umsetzung vielfache Probleme aufwerfen wird. Insbesondere neue private Stromverträge (PPA), also der direkte Verkauf von Ökostrom ohne staatliche Förderung über das EEG an private Abnehmer und Unternehmen, könnten nun in große Schwierigkeiten kommen. Neue Verträge würden angesichts der gemachten Vorschläge kaum mehr abgeschlossen, so eine vielfach geäußerte Befürchtung derjenigen, die mit PPA-Verträgen mutig Neuland beschritten hatten.

Damit würde ein aktuell schnell wachsendes Marktsegment jäh dezimiert. Auch im Biogassektor sind die Vorschläge zur Gewinnabschöpfung ein Problem: Hier müssen in den kommenden Jahren hohe Investitionen in die notwendigen Flexibilisierungen getätigt werden, um den notwendigen Ausgleich für die Schwankungen von Solar- und Windstrom zu schaffen.

Die Ampelkoalition im Bundestag sollte die Vorschläge der Gewinnabschöpfungen im Ökostromsektor genau prüfen. In der jetzigen Klimaerhitzung müssen wir aus russischer Energie aussteigen. Eine erneute Delle im Ausbau der Erneuerbaren Energien – Solar, Wind, Wasser, Erdwärme und Bioenergien – ist gefährlich.

Betreiber fossiler Kraftwerke könnten mit der Strompreisbremse sogar Wind- und Solarkraftwerke in die Insolvenz treiben.

Insbesondere ein Gesetzesänderungsvorschlag im EEG im Rahmen der Formulierungsvorlage der Strompreisbremse birgt Sprengstoff. Die Rechtsanwaltsgesellschaft Prometheus schreibt dazu:

„Ebenfalls im Zusammenhang mit der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG steht eine geplante Anpassung der Regelungen zur finanziellen Förderung bei negativen Strompreisen. Derzeit ist in § 51 EEG 2021/2023 geregelt, dass die finanzielle Förderung entfällt, wenn der Spotmarktpreis für die Dauer von mindestens vier aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist. Dieser Förderausschluss soll künftig stufenweise erweitert werden: Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2024 sollen es drei, bei Inbetriebnahme im Jahr 2026 zwei aufeinanderfolgende Stunden sein. Anlagen, die ab 2027 neu in Betrieb genommen werden, würden danach bereits ab der ersten negativen Stunde keine Förderung mehr erhalten. Zudem soll der Schwellenwert für Neuanlagen, ab der eine Reduzierung des anzulegenden Wertes bei negativen Preisen greift, von 500 kW auf 400 kW gesenkt werden.“

Für Laien übersetzt: Dieser Vorschlag gefährdet die Investitionssicherheit geförderter Anlagen, da bislang sicher eingeplante Vergütungszahlungen für den Investor nun schwer zu kalkulieren wären. Die Betreiber von Erdgas- und Kohlekraftwerken könnten dann ihre Kraftwerke in sonnen- und windstarken Zeiten einfach einschalten, um die Vergütungszahlungen für Solar- und Windkraftwerke zu verhindern und so die ungeliebte Konkurrenz bis in die Insolvenz treiben.

Der Bundestag muss diesen ungeheuerlichen Vorschlag aus dem BMWK unbedingt abwehren. Nur eine Strommarktordnung, welche die Erneuerbaren Energien vor den Fossilen bevorzugt, hilft uns bei der Einhaltung der Klimaschutzziele – der aktuelle Vorschlag würde aber das Gegenteil erreichen.

Quelle

Hans-Josef Fell 2022 | Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG

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