65 Prozent Kosteneinsparung bei der Einführung von Smart Metern möglich
Die Unternehmen der Thüga-Gruppe haben Szenarien und Konsequenzen einer Einführung von Smart Metern untersucht.
Das Ergebnis: Je nachdem wie die Implementierung erfolgt, können überflüssige Kosten vermieden werden. Thüga hat dazu einen Fünf-Punkte-Katalog erarbeitet, den sie gegenwärtig mit Politik und Verbänden diskutiert. Ziel ist, eine kundenorientierte, effiziente und praxistaugliche Umsetzung zu erreichen.
In den nächsten Jahren sollen deutschlandweit mindestens zehn Prozent aller Stromkunden einen elektronischen, fernablesbaren Zähler erhalten. Diese sollen Kunden zu einem bewussteren Umgang mit Energie bewegen und ihnen ermöglichen, Produkte zu beziehen, die stärker auf ihr Verbrauchsprofil ausgerichtet sind. „Smart Meter sind ein wichtiger Baustein der Energiewende und die Thüga-Gruppe unterstützt die Einführung dieser Technik. Für die Umsetzung brauchen wir aber klare, effiziente und praxisnahe Vorgaben“, so Michael Riechel, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft.
Von der Einführung sind im ersten Schritt Endkunden mit einem Stromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden im Jahr, alle Neubauten sowie Erzeugungsanlagen mit erneuerbarer Energie über sieben Kilowatt Leistung wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen betroffen. In der Praxis bedeutet das, dass vor allem Industrie- und Gewerbekunden, aber auch größere Haushalte mit vier und mehr Personen oder mit elektrischer Wärmeerzeugung die modernen Zähler verpflichtend bekommen sollen.
Das Gesetz macht jedoch keine Aussagen, wie die Mehrkosten für diese Messsysteme verteilt werden sollen. Daher sieht Thüga die Gefahr, dass die Endkunden zusätzlich zu den Energiekosten mit weiteren zu hohen Entgelten für Messsysteme belastet werden. Denn nicht für alle Kundengruppen ist absehbar, dass sie auch einen tatsächlichen Mehrwert, zum Beispiel in Form von Energieeinsparungen, durch neue Technologien haben werden. „Wir müssen vermeiden, dass die Akzeptanz der Energiewende durch eine weitere Kostendiskussion sinkt“, appelliert Riechel.
Die Unternehmen der Thüga-Gruppe, die in Summe etwa 3,6 Millionen Stromzähler verantworten, haben daher Vorschläge entwickelt, wie die neuen Zähler kostenschonend eingeführt werden können. Diesen Maßnahmenkatalog, mit dem bis zu 65 Prozent der Aufwendungen vermieden werden könnten, hat die Thüga-Gruppe bereits dem Bundesinnen- und Wirtschaftsministerium vorgestellt und diskutiert ihn aktuell mit Verbänden. „Unsere Vorschläge treffen auf großes Interesse“, so Riechel.
Übersicht des Fünf-Punkte-Katalogs:
1. Der Kundenwille ist entscheidend
Aufgrund der zum Teil bereits bestehenden kritischen Diskussionen über Smart Meter sollen die Endkunden die modernen Zähler ablehnen können, falls sie Bedenken hinsichtlich Datenschutz oder möglicher Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk-Strahlung haben. Für diese Kunden schlägt die Thüga modular aufrüstbare Zähler vor. Ändert der Kunde seine Einstellung, kann der Zähler kostengünstig nachgerüstet werden.
2. Wer bestellt, zahlt auch
Die Einführung eines Smart Meters ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die auch derjenige bezahlen soll, der ihn bestellt beziehungsweise einen Nutzen daraus zieht, wie zum Beispiel Anbieter von Energiedienstleistungen. Darüber hinaus spricht sich Thüga dafür aus, dass die Regulierungsbehörde die Kosten der Netzbetreiber für gesetzlich geforderte Smart Meter ohne Zeitverzug anerkennt.
3. Bestehende effiziente Prozesse beibehalten
Zur Verteilung der Messdaten sollen die gleichen Prozesse verwendet werden, die in den letzten sechs Jahren für den liberalisierten Strommarkt entwickelt wurden. Demnach erhält der Netzbetreiber die Verbrauchswerte und leitet sie an die berechtigten Marktpartner weiter. Die neue Aufgabe „Smart Meter Gateway Administrator“ (Verwaltung von Zertifikaten und Berechtigungen) sollte in der Verantwortung des Netzbetreibers liegen, da dieser als einziger Marktakteur dauerhaft der Messstelle zugeordnet ist.
4. Einbau zeitlich klug staffeln
Der Netzbetreiber soll die Möglichkeit erhalten, innerhalb einer Umrüstzeit von acht Jahren den Austausch der alten gegen die modernen Zähler eigenverantwortlich zu organisieren. Dies ermöglicht ihm eine effiziente Umsetzung und er vermeidet Belastungsspitzen.
5. Ausreichender Wettbewerb erforderlich
Der Gesetzgeber schreibt den Einbau von Messsystemen vor, sobald sie technisch verfügbar sind. Nach Ansicht der Thüga sollte die Umrüstung erst dann erfolgen, wenn auf dem Markt unterschiedliche Anbieter mit erprobten und funktionsfähigen Zählern in einem Wettbewerb zueinander stehen.
Quelle
Thüga AG 2012