‹ Zurück zur Übersicht

© Sonnenseite

Abschaltverbot für Alt-Kraftwerke

Aus Angst vor Stromengpässen im kommenden Winter will die Bundesregierung durchgreifen und Kraftwerksbetreibern per Gesetz die Abschaltung unrentabler Kraftwerke verbieten.

Der Kabinettsbeschluss von diesem Mittwoch sieht großzügige Entschädigungen vor, die natürlich die Stromverbraucher zahlen müssen. Die Grünen nennen das „Planwirtschaft“ und verweisen auf ihr Modell der Kapazitätsmärkte.

Paradox: Die deutsche Energiewende macht es notwendig, Kraftwerksbetreiber gesetzlich dazu zu zwingen, ihre fossilen Dreckschleudern weiterzubetreiben. So jedenfalls sieht das die Bundesregierung, die am heutigen Mittwoch einen entsprechenden Beschluss im Kabinett gefasst hat. Demnach soll es Betreibern sogenannter „systemrelevanter Anlagen“ künftig nur im Notfall gestattet werden, diese Kraftwerke abschzuschalten.

Die nackte Angst der Politik vor dem Winter: Wie im vergangenen Winter auch, könnte es in den kommenden Monaten zu Engpässen im Netz kommen, weil mehr Strom verbraucht wird, als der Kraftwerkspark bereitstellt. Das Problem ist kein technisches, sondern ein ökonomisches: Das große Angebot an Wind- und Solarenergie lässt an den Strombörsen die Preise sinken, das drängt Kohle- und Gaskraftwerke zunehmend aus dem Markt. Ihr Betrieb wird umso unrentabler, je weniger von ihrem vergleichsweise teuren Strom sie am Markt verkaufen können. Zuletzt drohte vor allem Eon damit, deshalb einzelne Kraftwerke aus wirtschaftlichen Gründen vom Netz zu nehmen.

Dem will die Bundesregierung nun einen Riegel vorschieben. Um überhaupt planen zu können, mit welchen Kraftwerkskapazitäten sie im deutschen Strommarkt rechnen kann, will sie Betreibern erstens vorschreiben, mindestens zwölf Monate im Voraus zu melden, wenn diese ein Kraftwerk stilllegen wollen. Passiert das dann zu häufig und wird der Kraftwerkspark in den Augen der Regierung zu klein, kann sie die Betreiber zweitens zwingen, das Kraftwerk dennoch weiter betriebsbereit zu halten. Zusätzlich will die Bundesregierung die Betreiber von Gaskraftwerken zwingen, bei den Gasversorgern sogenannte „ununterbrochene Transportkapazitäten“ zu buchen. Bislang enthalten die Gaslieferverträge häufig eine Klausel, wonach die Lieferung bei Engpässen zwischenzeitlich ausgesetzt werden darf. Das Gas aus diesen Verträgen ist natürlich günstiger zu haben.

Den kompletten Artikel finden Sie hier

Quelle

KLIMARETTER.INFO | Eva Mahnke 2012

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren