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Aktuelle Forderungen zu EEG-Novelle und PV-Ausbau

Der angekündigte Entwurf der EEG-Novelle, der ursprünglich schon vor der Sommerpause kommen sollte, liegt noch immer nicht vor. Eine Bestandsaufnahme von Jörg Sutter

Doch in den kommenden Wochen wird recht sicher etwas dazu veröffentlicht, in der Sitzungsplanung des Bundeskabinetts steht dieses Thema im September bereits auf der Tagesordnung.

Die Liste der zu lösenden Probleme ist lang: Ein Mengengerüst für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist notwendig, die Verbesserung der Eigenversorgung, die Umsetzung der europäischen eE-Richtlinie, die schon lange versprochenen Verbesserungen beim Mieterstrom und der Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen sind nur einige Punkte der langen Liste, die angegangen werden müssen. Mit dem Kohleausstiegsgesetz wurde zudem beschlossen, das Ausbauziel im EEG auf 65 % erneuerbarer Anteil beim Bruttostromverbrauch bis 2030 in Deutschland anzupassen. Diese EEG-Änderung ist nun seit dem gestrigen Donnerstag mit Veröffentlichung des Kohleausstiegsgesetzes erfolgt.

Die Zukunft des PV-Ausbaus in Deutschland hängt am EEG. Zwar zeigen inzwischen einige große PV-Freilandanlagen, dass an idealen Standorten Anlagen im zweistelligen MW-Maßstab auch ohne Förderung marktwirtschaftlich realisierbar sind, die Möglichkeiten für derart große Anlagen sind in Deutschland aber begrenzt. Das Gros der Anlagen wird auch in den kommenden Jahren auf Ein- und Mehrfamilienhäusern, kleineren und größeren Gewerbedächern und auf kleineren Freiflächen errichtet werden – und das geht nur mit vernünftigen Randbedingungen des EEG. Die bevorstehende Novellierung ist daher immens wichtig, um dem Ausbau den klimapolitisch gewünschten Schub zu verleihen. Sie ist wohl auch die letzte Reform zu diesem Thema vor der im Herbst des kommenden Jahres angesetzten Bundestagswahl.
Eine Vielzahl von Verbänden aus dem Energiebereich haben sich schon direkt oder indirekt mit Forderungen geäußert und entsprechende Papiere veröffentlicht. Wir zeigen heute dazu eine Übersicht, jeweils mit Verweisen auf die Originalpapiere.

DGS
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie hat gemeinsam mit dem Münchner Umweltinstitut bereits im Mai ein 10-Punkte-Papier zum Ausbau der Photovoltaik veröffentlicht. Die DGS hält die Abschaffung der EEG-Umlage nach wie vor für einen der wichtigsten Punkte, die im Rahmen der kommenden EEG-Reform erledigt werden müssen. Eine Sicherstellung des Weiterbetriebs von PV-Altanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen, ist ebenfalls essenziell: Hierfür muss im EEG eine vereinfachte Direktvermarktung geschaffen werden und eine Vergütung mindestens in Höhe des Marktwertes Solar gesichert werden. 

BSW
Die Ziele des Bundesverband Solarwirtschaft sind denen der DGS sehr ähnlich und wesentlich in einem 7-Punkte-Papier zusammengefasst. Die installierte PV-Leistung soll bis 2030 verdreifacht werden, das jährliche Ausbauziel im EEG soll auf 10 GW angehoben werden. Der 7-Punkte-Plan des BSW findet sich zum Nachlesen hier. Neben der Abschaffung der EEG-Umlage steht auch eine Ausweitung der Möglichkeiten für Freiflächen-PV-Anlagen auf der Agenda des BSW, um den höheren Zubau auch umsetzen zu können.   

BDEW
Der Bundesverband der Energie -und Wasserwirtschaft hat im April eine ausführliche Handlungsempfehlung zum EEG veröffentlicht, weist jedoch darauf hin, dass die inhaltliche Diskussion in der Zwischenzeit weitergeführt wird und derzeit andauert. 

Das Papier des BDEW ist mit 53 Seiten sehr umfangreich, enthält aber neben allgemeinen Punkten zum EEG und der Photovoltaik im speziellen auch viele Aspekte zu anderen Erneuerbaren Energien wie Wind und Biomasse. Der BDEW skizziert die Ziele der EEG-Reform wie folgt: „Ziel dieser Reform muss es sein, die Klimaschutzziele zu erreichen, die Energiewende volkswirtschaftlich effizient zu gestalten, regionale Wertschöpfung durch einen verlässlichen und gleichzeitig marktwirtschaftlichen Investitionsrahmen zu stärken und die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zu sichern“. Konkret fordert der BDEW die Verbesserung von Rahmenbedingungen für eE-Anlagen außerhalb des EEG, eine „symmetrische Marktprämie“ (vor allem für offshore-Wind) und effiziente Prosumer-Lösungen gemäß der eE-Richtlinie aus Brüssel.

DIHK
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat noch kein Papier direkt zur EEG-Reform vorgelegt. Im Mai wurde aber eine Stellungnahme zur Anschlussregelung (Ü20-Thematik) veröffentlicht, dieser Vorschlag zielt darauf ab, die bestehende Regelung der KWK-Anlagen nach Ablauf der Förderzeit auf die kleinen PV-Anlagen anzupassen. Hier wird vom DIHK eine praktikable und unbürokratische Lösung gefordert.           

BBEn
Das Bündnis Bürgerenergie hat schon im Februar gemeinsam mit dem BEE und anderen in einem Positionspapier die Stärkung der Bürgerenergiegenossenschaften gefordert und dabei auf die europäische eE-Richtlinie verwiesen. BBEn fordert die Bundesregierung auf, das „Clean Energy for all Europeans Package“ umzusetzen und damit einen neuen Impuls für die Beteiligung der Menschen bei der Energiewende zu geben. Auch aus Sicht des Bündnisses notwendig ist dabei eine Anpassung der Definition der Bürgerenergiegesellschaften. In einem aktuellen Positionspapier hat sich BBEn auch klar zu Änderungen der Rahmenbedingungen für Ü20-Anlagen geäußert. Gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und unter der Schirmherrschaft von Prof. Volker Quaschning hat das Bündnis Bürgerenergie die Petition „Wir brauchen jetzt ein Recht auf solare Eigenversorgung! Hausgemachte Energie für alle!“ gestartet.

SFV
In einem aktuellen Arbeitspapier geht der Solarenergie-Förderverein Deutschland weit über die Novellierung des EEG hinaus: Hier sind Überlegungen für ein Gesetz niedergeschrieben, das die Strom- und Wärmeversorgung umbaut, den Verkehr nachhaltig macht und auch eine Beschleunigung durch aktive Rückhaltung von Klimagasen betrachtet. Gefordert werden klare Zielvorgaben für eine 100%-EE-Versorgung im Jahr 2030, die Abschaffung aller Beschränkungen (Deckel, Ausschreibevolumina usw.) für den Ausbau von Wind- und Solarenergie. Freiflächen sollen einfacher für Photovoltaik genutzt werden können, die 110-m-Randstreifen-Regelung soll auf 250 m ausgeweitet werden. Auch eine solare Baupflicht wird gefordert.  Zum Thema Ü20-PV-Anlagen hat der SFV gemeinsam mit der DGS bereits im April ein Gutachten geschrieben, das unter www.pvlotse.de abrufbar ist. Darin sind auch die gemeinsam formulierten Randbedingungen enthalten, die zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb von PV-Altanlagen nach Förderende notwendig sind.

Wie geht’s weiter?
Im September wird mit einem ersten Entwurf zur EEG-Reform seitens des Wirtschaftsministeriums gerechnet. Es kann noch nicht abgeschätzt werden, ob es eher eine kleinere „Reparatur-Reform“ oder ein großer Wurf wird und welche der oben genannten Baustellen tatsächlich damit vernünftig gelöst werden können. Empfehlen möchte ich jedoch jedem, der sich beruflich oder aus privatem Interesse mit PV beschäftigt, einige der oben genannten Positionspapiere durchzusehen. Auch wenn die Zukunft der EEG-Reform nicht vorausgesehen werden kann, ist ein größeres Verständnis für die Probleme und die konkret skizzierten Lösungsmöglichkeiten für jeden ein Erkenntnisgewinn. Wir werden jedenfalls an der EEG-Reform „dranbleiben“ und uns auch im Rahmen der erwarteten Verbändeanhörung dazu mit einer Stellungnahme äußern.

Quelle

Der Bericht wurde von der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (Jörg Sutter) 2020 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! | SONNENENERGIE 02/2020 Das Inhaltsverzeichnis zum Download!

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