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Altmaier legt Verfahrensvorschlag für das EEG vor

Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Umweltminister beugt sich dem Druck der Stromkonzerne  und will die Erneuerbaren Energien ausbremsen, anstatt die hausgemachten Fehler der schwarz-gelben Regierung anzugehen.

In dem heute vorgestellten Verfahrensvorschlag kündigt Altmaier eine „grundlegende Reform des EEG, die über die bisherigen Korrekturen und Anpassungen hinausgeht“ an.

So sollen „zeitliche und quantitative Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien“ gesetzlich festgelegt werden, was zusammengefasst heißt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien gedeckelt werden soll.

Die Direktvermarktung soll darüber hinaus angereizt werden durch Marktprämie, Ausschreibungs- oder Quotenmodelle – hier legt Altmaier sich noch nicht fest. Die durch schwarz-gelb eingeführte verbraucherfeindliche und ungerechte Verteilung der EEG- Umlage findet übrigens keinerlei Erwähnung.

Die entscheidenden Ziele des Verfahrensvorschlages sind mit einer freien Marktwirtschaft nicht zu vereinbaren, da  der Ausbau der Erneuerbaren Energien insgesamt beschränkt werden soll.

Nachdem Schwarz-Gelb bereits mit 52 Gigawatt einen Ausbaudeckel für die Photovoltaik durchsetzte, will Altmaier dies nun auch bei der Windkraft und Biomasse.

Der jährliche Zubau soll in einen Korridor gepresst werden, der deutlich unter den heutigen jährlichen Ausbauraten liegt. Damit will die Bundesregierung ausgerechnet in einem der wichtigsten und größten Wirtschaftszweige Deutschlands staatlich regulieren und sogar degressiv eingreifen.

Mit Elementen, wie sie in kommunistischen Planwirtschaften üblich sind, will Umweltminister Altmaier den Ausbau des Ökostromes zum Schrumpfen bringen.

Zu erwarten sind nun in der ganzen Ökostrombranche Markteinbrüche, Konkurse und Entlassungen, genau das was Teile der Fotovoltaikwirtschaft schon erlebt.

Die vom Staat festgelegte Quoten und Ziele sollen nicht übererfüllt werden dürfen, so soll der Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2020 mit 40 Prozent und bis 2050 mit 80 Prozent nicht überschritten werden.

Dies bedeutet nichts anderes als den Bestandschutz der umwelt- und klimaschädlichen konventionellen Stromerzeugung. So erhalten damit die klimaschädlichen fossilen Kraftwerke bis 2020 einen staatlich geschützten Anteil von 60 Prozent und bis 2050 von 20 Prozent der Stromerzeugung.

Die strompreissenkende Wirkung des Ökostroms an der Börse wird mit keinem Wort erwähnt, obwohl sie erheblich zur Steigerung der EEG Umlage beitragen. Es wird nicht einmal das Ziel formuliert, dafür einen neuen die Verbraucher schützenden Berechnungsmodus vorzulegen.

Der Verfahrensvorschlag von Altmaier macht also keinerlei Vorschläge zur Korrektur der Fehlentwicklungen innerhalb des EEG und missachtet jegliche gesamtenergetischen Anforderungen wie Klimaschutz und Ressourcenunabhängigkeit, ebenso wie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Branche der Erneuerbaren Energien, mit fast 400.000 Arbeitsplätzen.

Leider zeigt sich erneut, dass die Bundesregierung mit dem Management der Energiewende völlig überfordert ist.

Verfahrensvorschlag von Altmaier

Verfahrensvorschlag von Bundesumweltminister Altmaier zur Neuregelung des EEG

Quelle

Hans-Josef Fell | MdB 2012

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