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Atomexporte gefährden die Zusammenarbeit in der Endlagerkommission

Insgesamt 152 Castor-Behälter mit Atommüll lagern illegal am Standort des Kernreaktors in Jülich.

Wegen mangelnder Sicherheit hatte die nordrhein-westfälische Atomaufsicht verfügt, dass die Castoren nicht mehr in Jülich bleiben dürfen. Nun plant die Bundesregierung offenbar, den Atommüll zu exportieren – ausgerechnet in die USA. Mit dem US-Energieministerium wurde bereits eine Absichtserklärung zur Rücknahme der hochaktiven Brennelemente in die USA unterzeichnet.

Für Jörg Sommer, Vorsitzender der Deutschen Umweltstiftung und Mitglied der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages, wäre das ein „eindeutiger Rechtsbruch“: „Die Abgabe von Atommüll aus kommerziellen Leistungsreaktoren zur Aufarbeitung ist gesetzlich untersagt. Der Leistungsreaktor in Jülich hat bis heute insgesamt 1,5 Milliarden Kilowattstunden ins Netz eingespeist. Um den dabei entstandenen hochradioaktiven Müll an der Rechtslage vorbei ins Ausland verschieben zu können, wurde der bisher als „kommerziell“ geführte Reaktor nun kurzerhand zum Forschungsreaktor umdefiniert.“

Für die Deutsche Umweltstiftung ist dieses Vorhaben nicht nur illegal – es gefährde, so Sommer, auch die Arbeitsgrundlage der Endlagerkommission: „Die Wahrnehmung der nationalen Verantwortung für unseren Atommüll ist wesentliche Arbeitsgrundlage der Endlagerkommission. Wir brauchen nicht über den Umgang mit dem Atommüll in Deutschland zu reden, wenn er gleichzeitig illegal ins Ausland verschoben wird.“

Sommer weiter: „Mit diesem Vorhaben gefährdet die Bundesregierung die Arbeit der Kommission.“

Quelle

Deutsche Umweltstiftung 2014

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