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Austauschpflicht für alte Heizungen kommt mit Ausnahmen

Nach dem Bundesrat hat auch das Bundeskabinett die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.

Sie soll im Frühsommer 2014 in Kraft treten. Durch die Verabschiedung vermeidet die Bundesregierung drohende Strafzahlungen der EU, die auf eine Durchsetzung der Gebäuderichtlinie in den Mitgliedsstaaten pocht.

Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem werde die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument gestärkt, so die Bundesregierung.

Mit der Novelle wird unter anderem festgelegt, dass Hausbesitzer bis 2015 Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, gegen zeitgemäße Heizsysteme austauschen müssen. Das ist eigentlich eine gute Botschaft, denn 80 Prozent der Deutschen heizen mit veralteter Technik.

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Quelle

Enbausa.de | Pia Grund-Ludwig 2013

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