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Bangen um die kleine Wasserkraft

Wasserkraftanlagen soll im EEG 2023 das öffentliche Interesse abgesprochen werden. Auch die Vergütung soll für kleine Wasserkraftanlagen entfallen. Branchenvertreter sind entsetzt. Dies nütze weder dem Klima noch der Energiezukunft Deutschlands.

Die EEG-Novelle 2023 im Osterpaket sieht vor, dass neue und modernisierte Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Als einzige Erneuerbare Energiequelle soll Wasserkraft zudem nicht als im öffentlichen Interesse liegend definiert werden. Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) bezeichnet diesen Schritt als branchenvernichtend und im Hinblick auf Energiesicherheit und Klima unverständlich.

Kleine Wasserkraft soll Einspeisevergütung verlieren

Ab dem Inkrafttreten des EEG 2023 soll die Einspeisevergütung für die kleine Wasserkraft wegfallen. Laut BDW würde dies bedeuten, dass 90 Prozent der 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland zukünftig keine Einspeisevergütung mehr bekommen. Alle Wasserkraftanlagen in Deutschland haben eine installierte Leistung von 5,6 Gigawatt und liefern jährlich etwa 20 Milliarden Kilowattstunden grünen Strom. Dies entspricht der Einsparung von rund 15 Millionen Tonnen CO2.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz begründet die Änderung mit dem Schutz der Umwelt. Kleine Wasserkraftanlagen, so heißt es, seien nicht gewässerökologisch verträglich. Nach derzeitiger Rechtslage müssen alle Wasserkraftanlagen die ökologische Verträglichkeit im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes nachweisen. 

Im EEG 2023 solle im Paragraph 40, Absatz eins geregelt werden, dass die Wasserkraft unter 500 kW kein Anspruch bei Neubauten und Modernisierungen mehr auf Vergütung hat, erklärt Josef Rampl, Leiter der Geschäftsstelle, Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern. „Das bremst natürlich den technischen Ausbau der Wasserkraft. Die Potenziale werden nicht gehoben, besonders auch bei den Bestandsanlagen. Notwendige Investitionen, um die Effizienz der Anlagen zu steigern, sind dann nicht mehr möglich.“ Der BDW befürchtet, dass ohne Vergütung ein Großteil der Anlagen über kurz oder lang zurückgebaut werden würde.

Alle Erneuerbaren Energien liegen im öffentlichen Interesse

Auf besonders starke Kritik stößt, dass in der EEG-Novelle 2023 der Wasserkraft als einzige Erneuerbare Energie das öffentliche Interesse abgesprochen werden soll. Rampl kann die Begründung des Klimaschutzministeriums nicht verstehen: „Für uns ist die Argumentationsweise nicht nachvollziehbar. Die Kraftwerke sind wasserrechtlich genehmigt. Wasserkraft gehört zu den ältesten Erneuerbaren Energien, auch zu den zuverlässigsten. Sie sind grundlastfähig, planbar und mit ihrer stabilen Einspeisung prognostizierbar. Wasserkraft ist insel- und schwarzstartfähig. Die rotierenden Massen, die hinter der Wasserkraft liegen, erzeugen zudem mit ihrer Momentanreserve eine netzstabilisierende Wirkung, die in den zukünftigen Netzen unheimlich wichtig sein wird.“

Gerade in der derzeitigen Situation sei es nicht nachvollziehbar, ganze Erneuerbare Energieträger einseitig auszuschließen. „Ich glaube, dafür ist in der jetzigen Situation nicht die Zeit. Wir müssen gemeinsam an einem Strang ziehen. Die Wasserkraft kann ökologisch Strom erzeugen. Zu sagen, wir wollen einen Erneuerbaren Energieträger nicht, nützt weder der Energiesicherheit noch dem Klima. Dabei geht es um unsere Energiezukunft“, so Rampl.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion “energiezukunft“ (jb) 2022 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! | energiezukunft | Heft 31/2021 | „Dezentral Erneuerbar – ein Update“ |  Jetzt lesen | Download

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