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Batterien für Solarstrom sind ab Mai 2013 förderfähig

KfW vergibt zinsvergünstigte Kredite und Tilgungszuschuss.

Ab 1. Mai soll es für die Installation von Batterien für PV-Strom von der KfW zinsvergünstige Kredite sowie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent geben. Zwar fehlt die offizielle Bekanntgabe noch, aber das Merkblatt der KfW kursiert inklusive Programmnummer bereits seit Tagen im Internet.

Anders als noch Anfang Februar vom Branchenverband BSW verkündet, handelt es sich bei der in dem Merkblatt dargestellten Förderung nicht um einen Zuschuss, sondern um einen zinsvergünstigten Kredit von der KfW, für den es nach Inbetriebnahme der Anlage einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent gibt.

So soll die neue Förderung aussehen: Gegenstand der Förderung sind entweder neu errichtete Fotovoltaikanlagen in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem oder ein stationäres Batteriespeichersystem, das nachträglich zu einer nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage installiert wird.

Antragsberechtigt sind Privathaushalte, Freiberufler, Landwirte und gemeinnützige Organisationen. Auch privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung erhalten die Förderung.

Den kompletten Artikel können Sie hier lesen

Quelle

EnBauSa.de | Alrun Jappe | Pia Grund-Ludwig 2013

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