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Bayern schlägt im Bundesrat Strompreisbremse vor – Bund soll Mehrkosten für Haushalte abfangen

Bayern schlägt im Bundesrat am Freitag eine neue Strompreisbremse vor, die die EEG-Umlage auf dem jetzigen Stand einfrieren soll, der Bund soll dann für die Differenz aufkommen.

Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, am 21. September 2012 im Bundesrat einen Antrag zur Senkung der Stromsteuer zu stellen. Damit soll der Anstieg der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) ausgeglichen werden.

„Dass die im vorigen Jahr beschlossene Energiewende den Strom für die Verbraucher teurer macht, weiß inzwischen jedes Kind – auch wenn damals viele das Gegenteil behauptet haben. Wenn der Bund glaubwürdig bleiben will, muss er wenigstens alle verbliebenen Möglichkeiten nutzen, die Belastung der Bürger und Betriebe durch den Strompreis zu dämpfen. Mit der ‚Strompreisbremse’ liegt jetzt ein konkreter Vorschlag dazu auf dem Tisch“, so der bayerische Wirtschaftsminister Zeil

Die bayerische „Strompreisbremse“ zielt darauf ab, dass die von den Stromverbrauchern zu zahlende Stromsteuer ab 1. Januar 2013 genau um jenen Betrag gesenkt wird, um den die EEG-Umlage steigt.

Wegen des anhaltenden Booms beim Erneuerbare-Energien-Ausbau werde mit einer Erhöhung der EEG-Umlage zum Jahreswechsel von aktuell 3,59 Cent pro Kilowattstunde auf bis zu über 5 Cent gerechnet – der genaue Betrag wird Mitte Oktober ermittelt (Paradox: die EEG-Umlage steigt so stark, weil die Strompreise so stark sinken, die fallenden Preise werden aber nicht an die Haushalts-Stromkunden weitergegeben).

„Wir zeigen der Kanzlerin einen Weg auf, wie sie ihr Versprechen vom letzten Jahr gegenüber den Bürgern einlösen kann, dass die EEG-Umlage nicht wesentlich über den aktuellen Wert steigt“, erläutert Zeil.

Hintergrundinformationen:

Auf die EEG-Umlage zur Finanzierung der Erneuerbaren Energien fallen zusätzlich noch 19% Mehrwertsteuer an – damit zählt Strom anders als Katzen- und Hundefutter oder antike Vasen nicht zu den „Gütern des lebensnotwendigen Bedarfs“ auf die ein ermäßigter Steuersatz von 7% fällig ist. Allein mit der MwSt auf die EEG-Umlage hat der Bund 2011 fast eine Milliarde Euro hinzuverdient, die nicht zweckgebunden sind.

Hinzu kommt auch eine weitgehende Befreiung energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage, wodurch die kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Haushalte überproportional zur Finanzierung der Energiewende beitragen. Diese energieintensiven Unternehmen verbrauchen 18% des gesamten Stroms, kommen allerdings nur für einen Anteil von 0,3% am Umlagebetrag auf. Diese Unternehmen werden somit von den KMU und den privaten Haushalten mit rund 9 Mrd. Euro pro Jahr subventioniert.

Insgesamt ergibt sich ein positiver volkswirtschaftlicher Nutzen der Energiewende, der auch jüngst von einer vom Bundesumweltministerium geförderten Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI), dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) und dem Institut für Zukunfts-EnergieSysteme (IZES) bestätigt wurde: Der gesellschaftliche Nutzen Erneuerbarer Energien beläuft sich demnach allein im Strombereich auf mindestens 21 Milliarden Euro pro Jahr

Dem standen im Jahr 2011 nominelle Aufwendungen von knapp 14 Milliarden Euro für die Förderung umweltfreundlicher Elektrizität gegenüber. Das größte Problem der Energiewende ist somit vor allem die gerechte Verteilung der Kosten

Quelle

AGITANO | mb 2012

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