BBU: Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Diesel-Fahrverboten ist ein Anschlag auf den Immissionsschutz
Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist der neueste Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gestoßen.
Mit diesem Gesetzentwurf, der sich derzeit in der Verbändeanhörung befindet, soll ein Ausschluss von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge auch bei erheblicher Überschreitung der Immissionsgrenzwerte in den Städten festgelegt werden. Der BBU kritisiert den Gesetzentwurf als Anschlag auf den Immissionsschutz und einmaligen, skandalösen Vorgang. Dabei zielt die Kritik des Umweltverbandes sowohl auf den Inhalt des Gesetzesentwurfs wie auch die Fristsetzung zur Stellungnahme, die keine in die Tiefe gehende Darlegung ermöglicht. Trotzdem hat der BBU dem Bundes-Umweltministerium eine Kurzstellungnahme übermittelt.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt dazu: „Es ist ein absoluter Tiefpunkt der Luftreinhaltepolitik, auf den die Bundesregierung und die Bundes-Umweltministerin zusteuern. So soll ein Diesel-Fahrverbot grundsätzlich ausgeschlossen sein, wenn ein Immissionsgrenzwert von 50 mg/m³ für Stickoxide nicht überschritten wird. Der gesetzliche Grenzwert in der Außenluft liegt bei 40 mg/m³. Da dieser ohne Fahrverbote derzeit nicht zu erreichen ist, würde der Grenzwert damit faktisch um 25 % erhöht. Das ist einmaliger, skandalöser Vorgang.“
Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Stickstoffdioxid ist ein gefährliches Reizgas, das die Gesundheit der Anwohner schädigt. Doch statt die menschliche Gesundheit zu schützen, nimmt die Bundesregierung mit der geplanten Gesetzesänderung den Druck von den Automobilkonzernen, die zentral zur inakzeptablen Luftbelastung beigetragen haben. Das ist das genaue Gegenteil des Verursacherprinzips. Zudem verstößt der Gesetzentwurf gegen europäisches Recht und versucht, zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts auszuhebeln. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Stattdessen muss gesetzlich verankert werden, dass Dieselfahrzeuge mit Abschalteinrichtungen oder Grenzwertüberschreitungen vom entsprechenden Automobilkonzern zurückgenommen werden müssen und den hinters Licht geführten Eigentümern dieser Autos seitens der Konzerne der Neupreis erstattet wird. Dies ermöglicht einen konsequenten Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel.“
Auf deutliche Kritik des BBU stößt auch die Fristsetzung zur Stellungnahme. So wurde der Gesetzentwurf in der Mittagszeit des 30.10.2018 übermittelt und eine Frist bis zum 1.11.2018 gesetzt. In dieser Zeit kann selbst bei einem üblichen Wochenverlauf keine in die Tiefe gehende Stellungnahme erstellt werden. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass in fast allen Bundesländern innerhalb der Frist ein gesetzlicher Feiertag liegt. Für den BBU steht damit fest, dass Bundesregierung und Bundes-Umweltministerium keinerlei Interesse an den Stellungnahmen der beteiligten Kreise haben und den Beteiligungsprozess lediglich als lästige Pflicht ansehen, der keinen Einfluss auf den Entwurf zur Änderung des BImSchG haben wird. Die Verbändeanhörung wird damit zur Farce.
Quelle
Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) 2018