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© bigstock | volrabvaclav | Milliarden Euro werden in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert. Trotzdem stockt der Prozess. Schuld sind unter anderem vielfältige Interessen: Energiekonzerne kämpfen um Marktanteile, und Bürger wollen kein Windrad vor der Haustür.

BEE begrüßt Entwurf für neues Klimaschutzgesetz und neue Sektorenziele

Der von Bundesfinanzminister Scholz und Bundesumweltministerin Schulze vorgestellte Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes sieht deutlich ambitioniertere Klimaschutzziele für Deutschland vor.

„Eine Anhebung des nationalen Klimaziels von 55 auf 65 Prozent Treibhausgas-Minderung bis 2030 geht mit der Anhebung der Klimaziele auf EU-Ebene einher und trägt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem ersten Schritt Rechnung“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). „Auch ein fest definiertes Zwischenziel bis 2040 und ein früheres Datum für die Klimaneutralität sowie ambitioniertere Sektorenziele sind wichtige Signale“, so Peter weiter.

Wichtig sei nun, dass die klimapolitischen Maßnahmen an diese neuen Zielvereinbarungen angepasst würden. „Bei den neuen Sektorenzielen muss vor allem die Energiewirtschaft liefern und die zusätzliche Jahresemissionsmenge um fast zwei Drittel reduzieren. Dafür braucht es jetzt ambitionierte Maßnahmen, denn fossile Energieträger müssen früher und stärker durch Erneuerbare ersetzt werden. Im aktuellen BEE-Szenario für das Jahr 2030 zeigen wir, dass auf der Basis der nun angestrebten 65 Prozent THG-Minderung ein Anteil von 77 Prozent an einem Bruttostrombedarf von gesamt 745 TWh erforderlich ist. Hierfür ist das EEG in seinen Ausbaupfaden und Ausschreibungsmengen deutlich anzupassen und bestehende Hemmnisse sind zu beseitigen“, so Peter.

Für den Bruttoendenergiebedarf bedeute die THG-Minderung von 65 Prozent eine Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien um den Faktor 2,4 von 455 TWh (2019) auf 1084 TWh. „Wenn jetzt nicht die letzten Wochen der Legislatur genutzt werden, um über Reparaturmaßnahmen hinaus den Ausbau der Erneuerbaren Energien über alle Sektoren voranzubringen, wird wichtige Zeit Richtung 2030 vertan. EEG-Entschließungsantrag, Bundesimmissionsschutzgesetz und Energiewirtschaftsgesetz liegen aktuell auf dem Tisch und können umgehend an die neuen Ziele angepasst werden. Zudem sind Bund und Länder gefordert, Flächen und Genehmigungen bereit zu stellen, um den Ausbau der Erneuerbaren voranzubringen und die regionale Wertschöpfung zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern, Industrie und Handwerk vor Ort voranzubringen“, so Peter abschließend.

Quelle

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) 2021

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