Betreiber müssen PV-Anlagen drosseln können
Verbraucherzentrale: „Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“.
Wer mit einer kleinen Fotovoltaikanlage auf Dach oder Garage die Sonne zur Stromerzeugung anzapfen will, hat seit Januar 2012 neue Vorgaben mit erheblichen Konsequenzen zu beachten: Auch alle kleinen „Kraftwerke“ müssen technisch so ausgerüstet sein, dass der Netzbetreiber in Spitzenzeiten deren Stromlieferung kappen kann. Alternativ können private Betreiber ihre Einspeiseleistung von vornherein drosseln.
„Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, bemängelt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Es gebe weder einen nachgewiesenen Bedarf für solche Vorgaben noch sei deren technische Umsetzung derzeit praktikabel durchdacht. Weil verbindliche Regelungen zu Rechten und Pflichten von Anlagen- und Netzbetreibern ein Schattendasein fristeten, sei dem Einfallsreichtum einiger Netzbetreiber Tür und Tor geöffnet: „Deren Versuche, PV-Anlagen-Interessenten gesetzwidrig zu einer überdimensionierten, komplexen und teuren Steuerungstechnologie zu verpflichten, nimmt der Energiewende dann endgültig den Rückenwind“, sieht der Verbraucherschützer schon erste Behinderungsversuche am Horizont.
Der Gesetzgeber solle die aktuell beratene Novelle zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) nutzen und PV-Anlagen bis zu einer Leistung von zehn Kilowatt-Peak (kWP) aus den Vorschriften wieder ausklammern.
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Mit einem Musterbrief – unter www.vz-nrw.de/einspeisung im Internet herunterzuladen – gibt die Verbraucherzentrale NRW PV-Anlagen-Interessenten Hilfestellungen, um vom Netzbetreiber verbindliche Auskünfte über notwendige Installationen fürs Einspeisemanagement einzuholen.
Quelle
enbausa | Diane Baumann 2012