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Depositphotos | marcellusw | „Jeder Kiesgrubenbesitzer, jeder Windanlagenbetreiber muss Sicherheiten erbringen“, so Karsten Smid. Denn klar ist doch: Für die Renaturierungen zerstörter Landschaften soll auf jeden Fall die LEAG zahlen – und nicht der Bürger.

© Depositphotos | marcellusw | „Jeder Kiesgrubenbesitzer, jeder Windanlagenbetreiber muss Sicherheiten erbringen“, so Karsten Smid. Denn klar ist doch: Für die Renaturierungen zerstörter Landschaften soll auf jeden Fall die LEAG zahlen – und nicht der Bürger.

Brandenburg und Sachsen müssen Steuerzahler vor Milliardenkosten schützen

Gutachten zur Lausitz: LEAG muss Rückstellungen für Braunkohle-Renaturierung nachweisen.

Brandenburg und Sachsen müssen vom Energiekonzern LEAG Sicherheiten verlangen für die Kosten von Braunkohletagebau-Renaturierungen. Das zeigt ein Rechtsgutachten.

Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Rechtsgutachten der Anwältin Cornelia Ziehm im Auftrag von Greenpeace. Die Bundesländer stehen in der Pflicht, die Steuerzahler vor milliardenschweren Rekultivierungskosten für die Braunkohle-Tagebaue zu schützen, sollte die LEAG insolvent gehen. „Das Verursacherprinzip muss auch für die LEAG gelten“, sagt Greenpeace Energieexperte Karsten Smid. „Jeder Kiesgrubenbesitzer, jeder Windanlagenbetreiber muss Sicherheiten erbringen, damit nicht die Allgemeinheit für seine Verpflichtungen gerade stehen muss. Die LEAG verfügt kaum über finanzielle Reserven. Deshalb sind Sachsen und Brandenburg dringend aufgefordert, die Rückstellungen für die Tagebaue sicher zu stellen.“

Verantwortlich für die einzufordernden Sicherheitsleistungen sind die Landesbergämter der beiden Bundesländer. In dem Rechtsgutachten heißt es dazu: „Es besteht eine unmittelbare Handlungspflicht der Bergaufsicht (…), nach Paragraph 56 Absatz 2 Bundesbergbaugesetz, Sicherheitsleistungen gegenüber LEAG/LE-B für sämtliche in deren Verantwortung stehende Braunkohlentagebaue im Lausitzer Revier (…) anzuordnen“. Dies kann auch nachträglich für bereits zugelassene Betriebspläne geschehen und muss ausreichend sein, um die Summe der künftigen Kosten tatsächlich abzudecken. Sicherheitsleistungen können zum Beispiel Geld, Wertpapiere oder Hypotheken auf Grundstücke sein. Die von der LEAG betriebenen Tagebaue zu rekultivieren, wird nach konservativen Schätzungen etwa drei Milliarden Euro kosten.

Brandenburg und Sachsen halten Expertise zu Regulierungslücken zurück

Das Rechtsgutachten kritisiert die zwischen Sachsen und der LEAG beabsichtigte „Vorsorgevereinbarung“ für den Tagebau Nochten scharf.  Die Auflagen orientierten sich nicht an dem maßgeblichen und gesetzlich festgelegten Sicherungszweck, sondern an den wirtschaftlichen Interessen der LEAG. Im Gutachten heißt es dazu: „Beim Tagebau Nochten wird das Kernanliegen einer auch von der Bergbaubehörde für notwendig erachteten Sicherheitsleistung mit der beabsichtigten Vorsorgevereinbarung verfehlt.“  

Greenpeace fordert Brandenburg und Sachsen zudem auf, eine seit Monaten ausstehende Expertise zu gesetzlichen Regulierungslücken bei der Sicherung der Rückstellungen von Braunkohleunternehmen zu veröffentlichen. Die Publikation aus der Technischen Universität Clausthal-Zellerfeld war ursprünglich für den Sommer geplant. Dass die finanziellen Rücklagen der LEAG nach einem Kohleausstieg nicht ausreichen könnten, um für die geschätzten Kosten zur Renaturierung aufzukommen, zeigt eine Stellungnahme der Wirtschaftsprüfer Cordes + Partner.

Alle Unternehmen, vor allem auch Braunkohlekonzerne, müssen nach Ende ihrer betrieblichen Tätigkeit für die Beseitigung hervorgerufener Umweltschäden und für Rekultivierungen aufkommen. Hier gilt das Verursacherprinzip: Kosten zur Vermeidung, Beseitigung und zum Ausgleich von Umweltverschmutzungen sind dem Verursacher zuzurechnen. Der hat dafür Sicherheitsleistungen zu hinterlegen.

In den Bilanzen von RWE, LEAG und MIBRAG sind zwar Rückstellungen für die Rekultivierung ausgewiesen; es handelt sich dabei aber um reine Bilanzposten in den Büchern. Niemand kann sicher sein, dass am Ende auch genügend Geld vorhanden ist, um die entstehenden Kosten in Milliardenhöhe zu stemmen. Dieses Rechtsgutachten geht der Frage nach, welche Handlungspflichten die zuständigen Landesbehörden in Brandenburg und Sachsen gegenüber dem derzeitigen Betreiber LEAG haben.

Quelle

Greenpeace 2018

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