Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
Franz Untersteller: Energiewende ohne Mitwirkung der BürgerInnen geht nicht.
Mit umfassenden Informationen über mögliche Rechtsformen für Bürgerenergieanlagen, mit Tipps, wie solche Anlagen am besten zu realisieren sind und mit der Darstellung beispielhaft in Baden-Württemberg umgesetzter Projekte soll Bürgerinnen und Bürger die Beteiligung an der Energiewende erleichtert werden.
„Die Menschen sollen die Energiewende selber in die Hand nehmen können“, erklärte die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler. „Es gibt ein großes Bedürfnis an Beteiligung, das wir wo möglich unterstützen wollen.“
Der Leitfaden, ergänzte Umweltminister Franz Untersteller, sei als Hilfestellung dabei gedacht. Er gebe Antwort auf viele Fragen, die sich Bürgerinnen und Bürger immer wieder stellen, wenn sie überlegen, wie sie mitgestalten können.
Franz Untersteller: „Projekte und Ideen, die für einen Einzelnen vielleicht nicht umsetzbar sind, können durch die Bündelung von Kapital und Wissen gemeinsam realisiert werden. Die Installation einer größeren Photovoltaikanlage auf gepachteten Dächern zum Beispiel oder die Errichtung eines Windparks. Eine Bürgerenergieanlage ist eine Investition, die sich lohnen kann!“
Durch die Einspeisevergütung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien profitierten Bürgerinnen und Bürger ganz konkret von einem selbst verwirklichten Projekt, sagte Untersteller. Entscheidend dabei sei auch die Rechtsform, in der sich die Bürger-Investoren zusammenschlössen. Welche Möglichkeiten es da gebe, beschreibe der Leitfaden, er biete damit einen ersten Zugang zum Thema und helfe die ersten Hemmschwellen zu überwinden, so der Umweltminister.
Ganz wichtig neben der Darstellung der Möglichkeiten sei der Erfolgsbeleg durch die Beschreibung erfolgreich umgesetzter Projekte in Baden-Württemberg. Unter anderem werden Energiegenossenschaften in Ingersheim (Kreis Ludwigsburg), Weissach (Kreis Böblingen) und Aalen (Ostalbkreis) vorgestellt, der Bürgerwindpark Gnannenweiler (Gemeinde Steinheim/Albuch, Kreis Heidenheim) und die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebene Regio Wasserkraftanlage Freiburg.
„Der Leitfaden“, erklärte die Präsidentin der LUBW, Margareta Barth, „ist ein weiterer Beitrag zur Unterstützung der Energiegenossenschaften und anderer Energieinitiativen auf kommunaler Ebene.“ Darüber hinaus biete die LUBW auch Informationsveranstaltungen und Workshops an, um die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern.
Quelle
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2012