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pixabay.com | BrigitteBerninger

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Bundesgerichtshof bestätigt Senkung der Netzrenditen

Die Bundesnetzagentur darf die Eigenkapitalzinssätze für die Strom- und Gasnetze absenken. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof und hob damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf. Verbraucher können also mit niedrigeren Netzentgelten rechnen.

Einen „Ein Sieg für die Verbraucher“ nennt Ökostromanbieter Lichtblick die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Die Karlsruher Richter haben am Dienstag mit ihrem Urteil die Absicht der Bundesnetzagentur bestätigt, die Eigenkapitalzinssätze für Betreiber von Stromnetzen von 2019 bis 2023 um rund 2,1 Milliarden Euro zu kappen. Die Bonner Behörde zeigte sich von dem Urteil positiv überrascht: „Die Bundesnetzagentur freut sich sehr darüber, dass der Bundesgerichtshof unsere Position bestätigt hat“, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage von pv magazine.

Die Garantierenditen sind Teil der Netzentgelte, die Haushalte und Unternehmen für die Nutzung der Leitungen zahlen, und werden von der Bundesnetzagentur festgelegt. Angesichts niedriger Marktzinsen hatte die Bonner Behörde im Oktober 2016 eine moderate Senkung der Eigenkapitalzinssätze für die 2018 beginnende dritte Regulierungsperiode Gas und die 2019 beginnende dritte Regulierungsperiode Strom beschlossen. Konkret festgelegt wurde eine Senkung der Zinssätze für Investitionen in Neuanlagen von 9,05 auf 6,91 Prozent vor Steuern, was nach Angaben der Bundesnetzagentur die Stromkunden bei den Netzentgelten in den Jahren 2019 bis 2023 um 2,1 Milliarden Euro entlastet.

Gegen dieser Pläne hatten fast alle betroffenen Konzerne und Stadtwerke geklagt. Im März 2018 hob das Oberlandesgericht Düsseldorf die Zinssätze auf und verlangten in ihrem Urteil von der Bundesnetzagentur, die Renditen wieder anzuheben. Dieses Urteil wollte die Behörde nicht hinnehmen und legte Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ein. „Die von uns festgelegten Zinssätze stellen aus meiner Sicht eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die Energieinfrastruktur dar. Höhere Renditen sind sachlich nicht angemessen“, begründete damals Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur diesen Schritt. Er verwies darauf, dass die damit verbundenen Millionenbeträge von den Strom- und Gaskunden getragen werden müssten. „Wir wollen die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur attraktiv machen und gleichzeitig als Anwalt der Verbraucher unsachgemäß hohe Renditen verhindern“, so Homann.

Für den Schritt vor den Bundesgerichtshof erhielt die Bundesnetzagentur positive Resonanz, unter anderen vom Ökostromanbieter Lichtblick, dem Bundesverband Neue Energiewirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Lichtblick ist nach eigenen Aussagen als einziger netzunabhängiger Energieanbieter an dem Verfahren beteiligt.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Petra Hannen) 2019 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Petra Hannen 2019 weiterverbreitet werden! | Mehr Artikel von Petra Hannen |   „pv magazine“ 02/2019 | Online bestellen!

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